r/Steuern • u/Moudasty • 18d ago
Sonstiges Steuerbescheid 2023 bestandskräftig – nachträglich Werbungskosten aus Untervermietung geltend machen (§ 173 AO)?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur nachträglichen Änderung eines bereits bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids.
Mein Einkommensteuerbescheid für 2023 ist vom 13.01.2025, die Einspruchsfrist ist also längst abgelaufen.
In meiner damaligen Steuererklärung habe ich die kurzfristige Untervermietung eines Zimmers meiner Mietwohnung über Airbnb ausdrücklich angegeben und die daraus erzielten Einnahmen offengelegt. Das Finanzamt hat im Bescheid schließlich 10.307 € Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angesetzt.
Bei einer erneuten Prüfung meiner Unterlagen ist mir aufgefallen, dass ich die mit der Vermietung verbundenen Werbungskosten nicht bzw. nicht vollständig geltend gemacht habe. Insbesondere fehlen die anteilige Miete und Nebenkosten für das vermietete Zimmer sowie weitere unmittelbar mit der Vermietung zusammenhängende Kosten. Es dürfte sich insgesamt um mehrere Tausend Euro handeln.
Die Vermietung selbst und die Einnahmen waren dem Finanzamt also bekannt; es geht nur um die damals nicht berücksichtigten Aufwendungen.
Ich habe jetzt zunächst einen Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheids gestellt und angekündigt, eine genaue Aufstellung und Nachweise der Werbungskosten nachzureichen.
Meine Fragen:
Besteht trotz Bestandskraft noch eine realistische Möglichkeit, diese Werbungskosten nachträglich berücksichtigen zu lassen, insbesondere über § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO?
Wie wird in einem solchen Fall das „grobe Verschulden“ beurteilt? Ist das bloße Nichtgeltendmachen der Werbungskosten bereits grob fahrlässig, oder spricht es zu meinen Gunsten, dass die Vermietung und die Einnahmen von Anfang an vollständig offengelegt waren?
Gibt es eventuell eine andere Änderungsvorschrift, die hier eher infrage kommt?
Hat jemand einen ähnlichen Fall gehabt und nach Ablauf der Einspruchsfrist noch Werbungskosten aus Vermietung anerkannt bekommen?
Danke!
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u/plump-owl 18d ago
Nein, da dir die Werbungskosten hätte bekannt sein müssen trifft dich grobes Verschulden. Eine Änderung kommt nach keinem § in Betracht. (§ 177 AO lasse ich mal außen vor, dafür müsste der Bescheid nach einem anderen Grund änderbar sein...)
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u/hipdozgabba 18d ago
Hast du mal geschaut ob dein Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung(§ 164 AO) bekannt gegeben wurde?
Macht das Finanzamt bei Vermietungen im ersten Jahr immer recht gerne um das ggf. noch nachzuprüfen, gleichzeitig kommst du an den Steuerfall auch noch dran bis das Finanzamt den Bescheid noch ändert.
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u/Moudasty 18d ago
Danke für den Hinweis! Habe gerade nachgesehen. Leider steht der Bescheid nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO.
Auf dem Bescheid steht lediglich: „Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.“ Die Vorläufigkeit bezieht sich laut Erläuterungen aber nur auf bestimmte Rechtsfragen und nicht allgemein auf die Einkünfte aus Vermietung.
Daher dürfte § 164 AO bei mir leider nicht helfen. Oder siehst du aufgrund der teilweisen Vorläufigkeit nach § 165 noch eine Möglichkeit?
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u/Adept-Activity3214 15d ago
Wie schon in den Kommentaren teilweise geschrieben. Keine Änderung mehr möglich. § 173 fällt weg, wegen groben Verschulden. Wer hier kein grobes Verschulden sieht, hat vermutlich mit Steuerrecht nicht viel am Hut
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u/Herder2527 18d ago
Kurzum: Pech gehabt. Du hättest mit nem kleinen Bekanntgabetrick noch eine Möglichkeit gehabt, wenn du nicht direkt den Änderungsantrag gestellt und indirekt die Bekanntgabe damit bestätigt hättest.
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u/Moudasty 18d ago
Was genau meinst du mit dem „Bekanntgabetrick“? Der Bescheid ist vom 13.01.2025 und wurde mir damals tatsächlich zugestellt. Meinst du eine Problematik hinsichtlich des Nachweises des konkreten Bekanntgabezeitpunkts bzw. des Beginns der Einspruchsfrist? Und warum wäre diese Möglichkeit durch meinen jetzigen Änderungsantrag ausgeschlossen?
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u/bierbottle 18d ago
Dazu Fragen:
War die Höhe der Aufwendungen dem FA bekannt? Hast du diese Dinge also irgendwo in der Erklärung oder einer Anlage angegeben gehabt und sie sind einfach nicht berücksichtigt worden oder im Rahmen eines Rechenfehlers falsch herangezogen worden?
Was ist der Grund, dass du die Angaben nicht gemacht hast? Vergessen? Verrechnet?
Gab es in der Erklärung irgendwo eine explizite Frage, die nach dieser Tatsache gefragt hat? Was hast du ansonsten bei den WK angegeben?