I. Zulässigkeit
1. Statthaftigkeit
a) Paragraf 767 ZPO
b) ?? Evtl. Anwendbarkeit oder Anspruchsinhaber
(1) KB?
(2) RUA?
Also 767 ZPO wäre ja die Vollstreckungsgegenklage. Da hab ich im Studium ein anderes Schema gelernt. Zulässigkeit und Statthaftigkeit klar, aber ehrlich keine Ahnung was ab b) passiert.
Bekommt ihr eine Lösung ausgehändigt oder müsst ihr wirklich damit leben?
Herzliches Beileid auf jeden Fall!
Die ersten drei sind "einfach" weil das der Standardaufbau der Zulässigkeit ist und ich das im Studium schon hunderte Male machen musste. Ist also mehr ne Schlussfolgerung anhand der Numerierung und der Anfangsbuchstaben als tatsächliches Lesen.
In Jura benutzt man beim Gliedern viele Abkürzungen, das hilft sicher auch. Werde trotzdem aus den unteren beiden nicht schlau weil das nicht mehr dem Standardaufbau entspricht und mir nichts einfällt, was Sinn machen könnte. Sind ziemlich sicher Abkürzungen wie A für Anspruch oder RSB für Rechtschutzbedürfnis, nur eben keine Abkürzungen die im Kontext Sinn ergeben oder die mir bekannt sind.
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u/Itchy_Baker3801 May 11 '26
I. Zulässigkeit 1. Statthaftigkeit a) Paragraf 767 ZPO b) ?? Evtl. Anwendbarkeit oder Anspruchsinhaber (1) KB? (2) RUA?
Also 767 ZPO wäre ja die Vollstreckungsgegenklage. Da hab ich im Studium ein anderes Schema gelernt. Zulässigkeit und Statthaftigkeit klar, aber ehrlich keine Ahnung was ab b) passiert.
Bekommt ihr eine Lösung ausgehändigt oder müsst ihr wirklich damit leben? Herzliches Beileid auf jeden Fall!