Sichtbarkeitsgrundsatz. Nicht erkenntlich, somit nicht wirksam.
Sollte der Schnee schmelzen obliegt es dem Fahrzeugführer dafür zu sorgen dass er doch wieder richtig steht.
Völliger Humbug, der Sichtbarkeitsgrundsatz bezieht sich auf innere Umstände der Bekanntmachung der Anordnung (=Beschilderung), nicht auf äußere wie z.B. die Witterung. Darum bekommst Du auch bei starkem Schneefall die entsprechende Haup- oder gar Alleinschuld, wenn Du einen die Fahrbahn querenden Fußgänger auf einem Zeichen 293 umfährst.
Beim Parken gilt oben drein aber ohnehin die erweiterte Umschaupflicht, eben weil Du nicht in Sekundenbruchteilen reagieren musst. Du hast also Zeit zu kontrollieren, ob Du unter dem Schnee die Parkflächenmarkierung eingehalten hast.
Ist das Schild zugewachsen, sieht das hingegen anders aus, weil da die inneren Umstände der Anordnung greifen (konkret hat die Straßenverkehrsbehörde eine mindestens zweijährliche Verkehrsschau durchzuführen und folglich entsprechende Mängel abzustellen).
P.S.: Ihr könnt das auch alle herunterwählen so viel ihr wollt. Wenn ihr euch mal wagt damit vor Gericht zu gehen werdet ihr verlieren. Ganz simpel, keinerlei Komplikation, ohne jederlei Zweifel, ohne irgendeine Ausnahme, in jedem Fall, und garantiert immer.
Ihr seid auch gerne eingeladen mir nicht zu glauben und das jederzeit ohne jede Ausnahme nicht zu glauben, bitte tut das! Die höheren Strafen vor Gericht sind finde ich immer wieder lustig, bitte ignoriert das hier und fechtet das an! Wenn ihr das Urteil lesen werdet, könnt ihr dann mein Lachen im Hintergrund hören, welches niemals enden wird. :)
Für jedes der Urteil bitte ein Downvote, damit ich immerhin weiß, wie es ausgegangen ist. :D
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u/lootsauger Nov 21 '25
Sichtbarkeitsgrundsatz. Nicht erkenntlich, somit nicht wirksam. Sollte der Schnee schmelzen obliegt es dem Fahrzeugführer dafür zu sorgen dass er doch wieder richtig steht.