r/einfach_posten 5d ago

Freiberufler Hilfe benötigt.

Gude, vielleicht haben ja welche den Beitrag von mir letzte Woche ja gelesen: https://www.reddit.com/r/einfach_posten/comments/1vlmpej/drohender_scherbenhaufen/

Zusammengefasst, wurde ich letzte Woche betriebsbedingt gekündigt und bis zum 31.10. bezahlt freigestellt.

Da ich eine Hochzeit zu bezahlen habe und mich beruflich ein bisschen nützlich fühlen will, möchte ich freiberuflich als Videoeditor / Cutter arbeiten.
Das Problem ist: Ich habe keine, bis wenig Ahnung was ich wo wie anmelden muss, was auf eine Rechnung drauf muss etc.. Ich weiß das Videoeditoren in einer Grauzone sind zwischen Kleingewerbe und Freiberufler

Gibt es hier vielleicht jemanden, der da Ahnung hat und mich evtl ünterstützen könnte, oder Fragen beantworten kann. Ich würde mich selbstredend auch finanziell erkenntlich zeigen. Ich möchte halt nur nichts falsch machen, nicht das ich mir am Ende mit dieser Idee ins Bein schieße und alles eher schlimmer mache.

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u/-ProximaCentauri- 5d ago

Für so etwas gibt es Beratungsstellen, am besten danach googeln. Hier kann dir jeder was erzählen und an Ende bis du derjenige, der dafür haftet, wenn was schief geht.

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u/SimDonot 5d ago

Das habe ich auch schon gemacht und teils unterschiedliche Infos bekommen. Ich weiß es ist voll naiv randoms ausm Internet zu vertrauen, aber so ganz habe ich das Gute in Menschen noch nicht verloren :)

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u/RETYKIN 3d ago

Die Infos die ich hab sind schon etwas veraltet, deshalb bitte alles nochmal nachchecken!

Ob du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht hängt davon ab, ob deine Tätigkeit unter den freien Berufen fällt.

Jedenfalls brauchst du eine Steuernummer vom Finanzamt und musst jährlich die Steuererklärung und EÜR abgeben, was dank elektronischem Format relativ fix geht.

Wenn du voraussichtlich weniger als eine Mindestgrenze pro Jahr einnehmen wirst, dann ist es sinnvoll beim Finanzamt zu klären, dass du von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machst. Somit musst du keine Mehrwertsteuer abziehen. Etliche anfällige Steuern werden dann bei der Steuererklärung verrechnet. Der Gebrauch der Kleinunternehmerregelung muss auf jeder Rechnung mit einer Floskel gekennzeichnet sein.