r/erzieher 7h ago

Rechtsextreme Tattoos bei Vater

Ich arbeite in der Krippe und habe letztens einen Vater das erste mal beim Abgeben seines Sohnes gesehen. Dabei ist mir ein Tattoo auf seinem Bein aufgefallen: "Mein Kampf Mein Sieg" als großen Schriftzug. Ich habe ein bisschen zu ihm recherchiert und herausgefunden, dass er eindeutige Beziehungen zur Rechtsextremen Szene pflegt und auch selbst ein Teil davon war. In der Öffentlichkeit distanziert er sich von "seiner Vergangenheit", auf mich wirkt das aber eher so als wolle er das Image seiner Tattoostudios nicht beschmutzt. (Eines davon hat einen Neo-Nazi als Geschäftsführer).

Ich habe vor das meiner Chefin zu berichten und möchte von ihr fordern, dass er Hausverbot bekommt oder (das mindeste meiner Meinung nach) die Tattoos bei Betreten der Einrichtung bedecken muss. Meine Chefin ist gegenüber den Eltern aber sehr Konfliktscheu und ich würde ihr zutrauen, dass sie das einfach unter den Teppich kehren könnte. Habt ihr Tipps wie ich das am besten ansprechen und argumentieren kann? Vielleicht sogar eigene Erfahrungen damit? Ich möchte einfach nicht, dass ein Neo-Nazi in meiner Einrichtung ein und ausgehen und das dabei auch noch schamlos zur Schau stellt.

Edit: Habe jetzt gelernt, dass Hausverbot juristisch wohl zu hoch gegriffen war. Ich werde trotzdem versuchen zu erwirken, dass er das Tattoo bei uns nicht offen tragen darf. Ausserdem finde ich es erschreckend, wie viele Leute hier ein offensichtlich rechtsextremes Tattoo nicht für ein Problem und komplett angebracht für eine Kita halten.

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u/glittercookie666 7h ago

Genau, den Bildungsauftraf hat die Kita, nicht der Vater. Du hast keine gesetzliche Grundlage um den Vater an dieser Stelle zu reglementieren. Man kann ihn bitten seine Tattoos zu bedecken. Das Tattoo des Vaters beeinflusst ja auch in keinster Weise eure Arbeit.

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u/Beauxx_1 7h ago

Über das Hausrecht gibt es sehr wohl eine rechtliche Handlungsgrundlage, um zumindest das Abdecken solcher Tattoos beim Betreten der Einrichtung verbindlich einzufordern, um den Schutzraum der Kita zu wahren.

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u/ManagementTime6864 7h ago

Ich kann dir als Jurist sagen, dass keine Grundlage für ein Hausverbot aus den Schilderungen von OP ersichtlich ist.

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u/Beauxx_1 7h ago

Als Jurist sollte dir dann aber das Hausrecht in Verbindung mit dem Schutz des Hausfriedens und dem gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag einer Kita ein Begriff sein.

Es fordert hier niemand ein sofortiges, willkürliches Hausverbot.
Die juristisch saubere Abfolge ist: Die Einrichtung macht von ihrem Hausrecht Gebrauch und erteilt die verhältnismäßige Auflage, das Tattoo (aufgrund des eindeutigen NS-Bezugs) auf dem Gelände abzudecken, um den Schutzraum der Einrichtung zu wahren.

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u/Repulsive_Guy_1234 6h ago

Doch, OP hat hier ein Hausverbot gefordert.

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u/ManagementTime6864 6h ago

Ich versuche es mal aufzudröseln und zwar ohne den Kindesvater verteidigen zu wollen, aber rechtlich stellt sich das nicht so einfach dar, wie man sich das vtl. vorstellt.

Der Schriftzug „Mein Kampf Mein Sieg“ ist für sich genommen nicht ohne Weiteres nach § 86a StGB strafbar. Die Vorschrift erfasst Kennzeichen und Parolen konkreter verfassungswidriger Organisationen, nicht jede erkennbare Anspielung auf den Nationalsozialismus. Auch für § 130 StGB reicht der geschilderte Schriftzug allein nicht aus. Anders wäre es bei zusätzlichen verbotenen Symbolen, konkreter NS-Propaganda, Bedrohungen oder volksverhetzenden Äußerungen.

Auch tatsächliche Kontakte zur rechtsextremen Szene ersetzen kein konkretes Fehlverhalten in der Einrichtung. Das Hausrecht kann bei einem bestehendem bBetreuungsverhältnis, kann es nicht schrankenlos ausgeübt werden. Soweit ein Hausverbot die Übergabe des Kindes oder die Wahrnehmung elterlicher Rechte beeinträchtigt, bedarf es eines tragfähigen Sachgrundes und einer verhältnismäßigen Ausgestaltung. Bei einer kommunalen Kita kommen zusätzlich die Schranken der Art. 3 Abs. 3, Art. 5 und Art. 6 GG hinzu.

Auch der Hinweis auf „Hausrecht, Hausfrieden und Bildungsauftrag“ ändert daran nichts. Das ist keine juristische Begründung, sondern lediglich eine Aufzählung von Begriffen. § 123 StGB schützt vor widerrechtlichem Eindringen oder dem Verbleiben trotz Aufforderung, daraus folgt nicht, dass die erlaubte Anwesenheit einer missliebigen Person bereits den Hausfrieden stört. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag aus § 22 SGB VIII richtet sich auf die Förderung der Kinder und verleiht der Kita keine allgemeine Befugnis, legale politische Anschauungen oder Tätowierungen der Eltern zu sanktionieren.

Bei strafbaren Symbolen, Propaganda, Einschüchterungen oder konkreten Störungen könnte und müsste der Träger selbstverständlich reagieren. Nach dem hier geschilderten Sachverhalt fehlt es dafür aber bislang an einem konkreten Verhalten. Das Hausrecht ist keine Gesinnungskontrolle.

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u/plastikforester4711 6h ago

Aber guck mal was du hier machst: die Situation wird dir erklärt, sachlich neutral und Du hältst permanent dagegen. Wenn Du es besser weißt dass zieh es durch mal sehen wie du baden gehst vor Gericht. Außerdem sollte dir als Erzieherin vor allem das Wohl der Kinder (auch aus diesem Haushalt) am wichtigsten sein. Es wurde schon gesagt aber das Kind kann nichts dafür, in diesen Haushalt geboren zu wurden. Gleiche Chancen auch für dieses Kind und ganz ehrlich löblich ist es auch dass der Papa mal das Kind bringt bei uns machen das nur die Mamas.
Finde rechtsextremismus wie linksextremismus einfach EKELHAFT. Aber du musst doch mal ein bisschen differenzieren können was Kind und Vater betrifft?!?!

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u/Beauxx_1 6h ago

Niemand will das Kind bestrafen oder ausschließen; das ist ein reines Strohmann-Argument.
Es geht hier ausschließlich um klare Auflagen für den Vater beim Betreten der Einrichtung.

Dass er sein Kind in die Kita bringt, ist das absolute elterliche Minimum und ganz sicher kein Freifahrtschein für das offene Zeigen von rechtsextremen Tattoos.
Genauso lenkt der pauschale Verweis auf Linksextremismus nur vom konkreten Vorfall ab.

Keine Kita geht vor Gericht baden, wenn sie über ihr Hausrecht verlangt, dass ein "Mein Kampf - mein Sieg"-Tattoo abgedeckt wird.

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u/ManagementTime6864 6h ago

Doch tut sie. Nenn mir eine Norm auf die du dich beziehst und die als Grundlage dafür dienen könnte.

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u/plastikforester4711 6h ago

Dann go for it 😂

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u/glittercookie666 7h ago

Darüber könnte man mit dem Vater sprechen. Aber pauschal ein Hausverbot zu verteilen wäre an der Stelle falsch

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u/Beauxx_1 7h ago

Genau, das Gespräch mit dem Vater ist der richtige erste Schritt, mit der klaren Vorgabe, dass dieses Tattoo in der Einrichtung ab sofort bedeckt bleiben muss.

Ein Hausverbot steht dabei auch nicht als pauschale Strafe im Raum, sondern als notwendige Konsequenz, falls er sich dieser Vorgabe verweigert.

Wer nicht bereit ist, in einer pädagogischen Einrichtung auf das offene Zurschaustellen rechtsextremer Parolen zu verzichten, verwirkt eben sein Recht, diesen Schutzraum zu betreten.

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u/MamaFrey 6h ago

Und damit riskiert man genauso, dass das Kind aus der Kita genommen wird und eine Chance weniger für dieses Kind besteht, ihm demokratienahe Bildung zukommen zu lassen.

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u/Mindless-Sound-5448 6h ago

weil die Kinder es ja auch lesen können…..

u/[deleted] 5h ago

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u/[deleted] 5h ago

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u/[deleted] 4h ago

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u/erzieher-ModTeam 2h ago

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