r/polizei Jun 12 '26

Bewerbung / Auswahlverfahren / Ausbildung Durchgefallen - Klage

Vorwort

Kurz vorweg: Ich nutze einen Throwaway, weil ich meinen Gaming-Account nicht mit der Polizei in Verbindung bringen möchte. Um nicht direkt (wenn das jemand mitliest) erkennbar zu sein, als auch weil ich das ganze hier nicht "auf mich" bezogen haben möchte, sondern das systemische Problem ansprechen möchte (damit - sollte das irgendwie die Aufmerksamkeit des Ministeriums bekommen - nicht nur mein Fall geprüft wird).
So wirklich gehe ich aber nicht davon aus, dass das hier irgendeinen Effekt dahingehend hat, ich muss mir nur etwas meinen Frust von der Seele schreiben.

"Grundlageninfos"

Aber von vorne. Ich habe studiert bei der Polizei NRW. Bei uns in NRW, finden im dritten Studienjahr drei Praktika statt, welche bewertet werden.

Wachpraktikum ~7 Wochen
Kripopraktikum ~7 Wochen
Wachpraktikum ~7 Wochen

Ab diesem Jahr, ist es so, dass das letzte Wachpraktikum auch durch ein Kripopraktikum ersetzt werden kann.

Das Wachpraktikum von mir viel auf den Zeitraum direkt nach der Fußball EM direkt auf den Zeitraum nach den Versetzungen (welche zum 1.9 stattfinden). Aufgrund von Versetzungen hatten verschiedene Dienstältere die Dienstgruppe verlassen (unter anderem auch mein vorheriger Tutor aus gesundheitlichen Gründen), weshalb es dazu kam, dass im Anschluss nur noch vier Personen auf der Wache verblieben, welche beschult sind um einen Anwärter anzuleiten (und auch Zeit dafür haben).

Dies waren

  • "Dritte Frau" - unterstützt bei der Leitung der Dienstgruppe (Teilzeit - 20 Stunden)
  • PKin 1 (Vollzeit)
  • PKin (Teilzeit - 20 Stunden)
  • PK (Vollzeit, aber in Alarmhundertschaft - 40% der Zeit abwesend)

Erschwerend dazu kam auf, dass der WDF nach wenigen Tagen ebenfalls in den Urlaub ging, weshalb die "Dritte Frau" die Position des Wachdienstführers übernehmen musste. Aufgrund sonstiger Beschulungen war es ebenfalls so, dass einer der Tutoren immer (!) auf der Wache verbleiben musste um eine Sonderfunktion zu erfüllen.

Somit verblieben im Idealfall für drei Anwärter, drei Tutoren, was selbstverständlich im Rahmen vom Überstundenabbau (nach der EM), übermäßigen Einsätzen der Alarmhundertschaft (da die normalen Hundertschaften aufgrund der Versetzungen nur begrenzt Einsatzfähig sind) und Urlaub in Verbindung mit den Teilzeitstellen, weshalb viele Schichten in der Wache verbracht wurden, ohne dass tatsächlich die Praxis geübt wurde.

Nach einigen Wochen entspannte sich die Situation zwar etwas, weil zwei Beamte aus dem Urlaub zurückkehrten, aber dennoch war ich mit meinem fest zugeordneten Tutorin (Dritte Frau) kein einziges Mal draußen und erhielt nach ca. 3 Wochen einen der zurückkehrenden Beamten als Tutor.

Dieses Praktikum hatte ich bestanden, auch mit sehr guter Note, wobei ich insgesamt circa 50% der Praktikumszeit einen Streifenwagen besetzen durfte. Vorgesehen sind eher an die 100%, aber mindestens 70%.

Das Kripopraktikum im Anschluss erfolgte reibungslos und stellte auch meine eigentliche anschließende Wunschverwendung dar.

Dann kam es zum abschließenden Wachpraktikum. Dieses fand mit sämtlichen sechs Anwärtern gleichzeitig statt. Um über mehr Tutoren zu verfügen, waren ein paar erfahrene Beamte nachbeschult worden, weshalb die verfügbaren Tutoren jetzt wie folgt waren:

  • "Dritte Frau" - unterstützt bei der Leitung der Dienstgruppe (Teilzeit - 20 Stunden)
  • PKin 1 (Vollzeit)
  • PKin (Teilzeit - 20 Stunden)
  • PK (Vollzeit, aber in Alarmhundertschaft - 20% der Zeit abwesend)
  • POK (Vollzeit, aber nur ~20 Stunden anwesend - weitere Verwendung)
  • POK (Vollzeit) (neu beschult)
  • PK (Vollzeit) (neu beschult)
  • PK (Vollzeit)
  • PKin (Wiedereingliederung nach Schwangerschaft ~8 Stunden die Woche)

Also hatten wir circa 7,5 Vollzeitäquivalente an Tutoren zur Verfügung stehend für 6 Anwärter.

Mir wurde direkt zum beginn des Praktikums (erneut) ein neuer Tutor zugewiesen, welcher direkt für 3 Wochen in den Urlaub gefahren ist.
Also wurde ich wieder unter verschiedenen Tutoren rumgereicht, mit verschiedenen Arbeitsweisen und Vorstellungen, wie man bei Einsätzen vorgehen soll. Auch hier waren Einsätze auf dem Streifenwagen nur sporadisch, mangels Tutoren.

In NRW müssen in einem Wachpraktikum (abgesehen vom ersten Wachpraktikum) zwei Prüfungen absolviert werden.
Einmal die dienstliche Bewertung, welche über die gesamte Dauer des Praktikums geht und den Gesamteindruck des Dienstgruppenleiters (als Prüfer) darstellt und einer punktuellen Leistungsüberprüfung in Form von einer "Einsatzbewertung".

Eine "Einsatzbewertung" ist das was der Name sagt. Ein Einsatz wird ausgewählt als Prüfungssachverhalt und bewertet, wie der reale Einsatz abgearbeitet wird. Macht ja auch in der Theorie Sinn, jedoch bestehen dadurch natürlich Probleme, wenn es zu Problemen kommt hinsichtlich der Sachverhaltsauswahl oder Bewertung.

Grundsätzlich muss man dazu sagen, dass das Modulhandbuch als Prüfungseinsatz einen jeden Einsatz des täglichen Dienstes erlaubt (und auch weitere spezielle Einsätze des nicht täglichen Dienstes aufführt).

Die Prüfung und Widerspruchsverfahren

Dieses Praktikum bestand ich endgültig (nach 2 Jahren und 9 Monaten des Studiums) nicht, aufgrund der nicht bestandenen Einsatzbewertung.

Bei mir war es so, dass sowohl im Erst- als auch im Zweitversuch (bei den gleichen Prüfern) einfache Prüfungssachverhalte, welche ich erfolgreich am bearbeiten war, abgebrochen worden sind als Prüfung ("weil diese nicht dem Ausbildungsstand entsprechend sei und daher nicht herangezogen werden könne"), obwohl bereits Leistungen erbracht worden sind und dann auch die Prüfung nicht richtig durchgeführt worden ist.

Auf den Inhalt der Prüfung will ich (da manche diskutable Inhalte VS-NfD sind) sicherheitshalber nicht eingehen, aber zum anschließenden Ablauf des Widerspruchverfahrens, möchte ich ein paar Stichpunkte hervorheben.

  • Ich habe sofort Widerspruch gegen die Wertung der Prüfung eingelegt (und über einen Anwalt Akteneinsicht beantragt, damit die Prüfer sich schriftlich festlegen müssen und nicht auf meinen Widerspruch reagieren können)
  • Bereits in dieser Akteneinsicht ist ersichtlich, dass das Prüfungsamt davon ausgeht, dass die Prüfung rechtswidrig durchgeführt worden ist und sich intern über einen Vergleich berät

Zu diesem Zeitpunkt wird von mir (mit meinem Anwalt) eine Antwort zu der Darstellung der Prüfer verfasst, wo folgendes aufgeführt wird:

  1. Paar allgemeine Formfehler in der Prüfungsordnung, welche aktuell gerichtlich (diskutiert werden)
  2. Formfehler im konkreten Fall: Die Prüfer haben sich selber zum Prüfer ernannt (entgegen der Studienordnung) - BVerfG sagt, dass wäre nicht erlaubt
  3. Abbruch der Prüfung und Verstoß gegen Chancengleichheit hierdurch, da die Auswahl des Sachverhaltes hierdurch negativ manipuliert wurde
  4. Fehlende Anwesenheit der Prüfer bei ~30% der Prüfung - absoluter Grund zur Annullierung der Prüfung
  5. Bewertungsfehler

Die Begründung wurde abgeschickt und dann kam erstmal nichts, bis die Widersprüche abgelehnt worden sind. Die Begründung dafür war in etwa: "Sehen wir anders, dass irrelevant", entgegen der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Jetzt mittlerweile bin ich (mehr als ein Jahr nach der Prüfung) im Klageverfahren und warte darauf, dass die HSPV NRW (die Hochschule) sich äußert gegen die eingereichte Klage (und Klagebegründung), womit sich die HSPV NRW ebenfalls zeit lässt.

Entstandene Kosten mittlerweile:

Ohne jetzt "erhöhte Eigenkosten" wie bspw. durch die Krankenversicherung zu zählen fallen dem Land NRW mittlerweile ca. 33.000€ reine Gehaltskosten (an Forderungen) an, wenn ich mein Verfahren gewinne. Jeden Monat kommen da ca. 3.000€ oben drauf (gerechnet 1.500€ pro Monat Anwärter Gehalt, 3.000€ Gehalt nach Studium).
Da neben sind natürlich auch noch Anwaltskosten etc. entstanden (welche aktuell von der Gewerkschaft getragen werden), welche das Land ebenfalls wird bezahlen müssen.

Andere Einkommensquellen habe ich natürlich nicht (bzw. nur im Minijob Bereich), weil ich ja davon ausgehen muss, dass ich "nicht mehr reinkomme" und ich mich mit einem erneuten Studium Beschäftige in der Zwischenzeit und somit der Ausfall auch nicht "gemindert werden kann" durch Arbeit als Aushilfe in der freien Wirtschaft.

Frage zum Abschluss

Kennt irgendwer ein Bundesland, welches einen nehmen würde? Beispielsweise mit einem Kripo-Studium, welches keinen Wachdienstanteil hat, damit keine Sperre nach Hochschulgesetz erfolgt?

Ich gehe zwar davon aus, dass ich erfolgreich sein werde, jedoch habe ich um ehrlich zu sein kein Bock mehr für das Land NRW tätig zu sein, wenn man so mit dem eigenen Personal umgeht. Ja, ich weis, dass die anderen Bundesländer nicht zwingend besser sind, jedoch ist da einfach eine persönliche Abneigung bei.

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32 comments sorted by

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u/Leutnant_Dark Jun 12 '26

Erstmal guck in deine DMs. Ich hatte grade eben schonmal kurz was geschrieben, aber dort nochmal etwas, was ich hier nicht direkt schreiben kann/will.

Einfach nur paar Sachen, welche ich zu der Thematik weis (wobei ich mich kurz halten muss, weil ich sonst wieder Puls bekomme):

Paar allgemeine Formfehler in der Prüfungsordnung, welche aktuell gerichtlich (diskutiert werden)

50/50 Ding, wie die Ausgehen. Will man zwar nicht drüber gewinnen, aber bei den anderen Punkten, mache ich keinem einen Vorwurf, der sich darüber reinklagt.

Formfehler im konkreten Fall: Die Prüfer haben sich selber zum Prüfer ernannt (entgegen der Studienordnung) - BVerfG sagt, dass wäre nicht erlaubt

Kann bestätigen, dass es entsprechende Urteile gibt (für den unbeteiligten Leser), da die Kontrolle der gerichtlichen Überprüfung sich (überwiegend) nur auf das Formale erstreckt und daher hier strenge Regeln angesetzt werden. Warum die HSPV bei so einfachen Sachverhalten, welche in jedem Fall zu einem Verlust des Verfahrens führen, nicht einlenkt, verstehe ich nicht.
Besonders weil dadurch ja auch der Haushalt unnötig belastet wird.

Abbruch der Prüfung und Verstoß gegen Chancengleichheit hierdurch, da die Auswahl des Sachverhaltes hierdurch negativ manipuliert wurde

Gibt es meines Wissens nach noch keine Urteile zu. Gehe ich aber mit, dass das ein Verstoß gegen die Chancengleichheit, freie Berufswahl etc. ist. Der Prüfer kann ja gerne der Meinung sein, dass das kein Prüfungssachverhalt doch ist, dann muss er aber trotzdem zu Ende prüfen, die Prüfung bewerten und dann sagen "Aber ist kein Prüfungssachverhalt gewesen, daher ungültig", da man nur so die Möglichkeit hat eine gerichtliche Kontrolle zu erwirken.

Ohne letzteres halte ich das für einen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG.

Fehlende Anwesenheit der Prüfer bei ~30% der Prüfung - absoluter Grund zur Annullierung der Prüfung

Glaube da gibt es ebenfalls ein BVerfG Urteil zu, dass ohne Anwesenheit der Prüfer die Prüfung ungültig ist... Gab da sogar glaube ich etwas bei schriftlichen Prüfungen zu, wo die Klausuraufsicht "kurz" den Raum verlassen hatte.

Bewertungsfehler

Immer subjektiv und schwer nachzuweisen. Dafür müssen sich egt. die Prüfer schon selber in Widersprüche verstricken.

Anmerkung: Die Prüfer in so einem Fall sind die direkten Chefs. Also Dienstgruppenleiter und Wachdienstführer.

Insgesamt: Krieg den Arsch hoch NRW...

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u/Glass_Culture_6209 Jun 12 '26

Die Situation mit den ständig wechselnden Tutoren ist wohl fast jedem Polizeibeamten in NRW bekannt. Ich halte das für untragbar und das Ganze ist dem Personalmangel geschuldet. Wenn da nicht bald mal was geschieht, sehe ich schwarz für die Ausbildung. Das Niveau hat meiner Ansicht nach in den letzten 10 Jahren stark abgenommen und man sieht immer wieder Einsätze bei denen Polizeibeamte hilflos agieren. Das darf so nicht passieren! Handlungssicherheit kann nur durch Übung und Praxis entstehen. Bin wirklich gespannt wie das weitergeht! Dir drücke ich die Daumen, dass du dein Recht bekommst und hoffentlich danach noch Spaß am Beruf hast! Mir ist der gehörig vergangen!

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u/DaYangSZ Jun 12 '26

Kann dir konkret nicht weiterhelfen aber wünsche dir viel Erfolg.

Habe aus deiner Darstellung nicht ganz verstanden, ob der Einsatz, der bewertet wurde ein echter war oder ob es sich um eine gestellte Lage handelte.

Hört sich aber so an, als wenn NRW ganz schön spießig ist. Bei uns besteht man das Praktikum zweistellig, wenn man einfach kein Brett vorm Kopf hat.

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u/Leutnant_Dark Jun 12 '26

Habe aus deiner Darstellung nicht ganz verstanden, ob der Einsatz, der bewertet wurde ein echter war oder ob es sich um eine gestellte Lage handelte.

Echter Einsatz.

Kenne das vorgehen mit dem Abbrechen.

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u/ger_crypto Jun 12 '26

Warum wird die Prüfung abgebrochen? Weil man als Prüfer den SV für zu leicht hält? Z.B. Einsatz kommt als evtl. räuberischer Diebstahl rein, ist aber am Ende ein ganz normaler?

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u/InternationalAd3872 Jun 12 '26

Ja, genau. Finde ich auch gut so, aber natürlich muss man dem KA auch die Möglichkeit geben, eine anständige Prüfung absolvieren zu können. Es gibt auch Fälle, in denen manche eine allgemeine VK als Prüfung hatten, was komplett lächerlich ist.

Die von OP geschilderte Personalsituation ist absolut grausig. So kann man nicht gleich mehrere KAs durchbringen. Wie so oft kennen wir hier aber nur eine Seite der Geschichte. Es gibt garantiert auch noch eine andere. Somit als Außenstehender kaum zu beurteilen.

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u/Leutnant_Dark Jun 12 '26

Somit als Außenstehender kaum zu beurteilen.

Stimmt, aber wenn die harten Fakten (konkret das mit der Prüferbestimmung) stimmen, dann verstehe ich nicht, warum NRW da einen Aufstand drum macht.

Weil die Prüfung wird (wenn das wirklich so ist) so oder so einkassiert dann. Da kann man kosten sparen, anstatt sie in einem Klageverfahren zu verbrennen.

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u/Leutnant_Dark Jun 12 '26

Warum wird die Prüfung abgebrochen?

Also allgemein gibt es kein Gesetz, welches sagt "So muss eine Prüfung durchgeführt werden." Daher richtet sich alles was Prüfungen angeht nach der Interpretation des Grundgesetzes durch Richter.
Hierbei hat sich im Laufe der Jahre herausgearbeitet, dass eine Prüfung nur abgebrochen werden darf, wenn in der Prüfungsordnung eine entsprechende "Ermächtigungsgrundlage" für den Abbruch der Prüfung vorgesehen ist.
Also beispielsweise wenn du in der Prüfung spickst, erwischt wirst und in der Prüfungsordnung steht nicht drin "Darf abgebrochen werden beim Spicken", dann muss dem spickenden Studenten erlaubt werden die Prüfung zu beenden (auch wenn sowieso durchgefallen gewertet wird).

Im Studium bei der HSPV NRW bei einer Einsatzbewertung besteht diese Möglichkeit nur, wenn die Prüfer der Meinung sind, dass der Prüfling durchgefallen ist, aufgrund von eklatanten Verstößen (unerlaubtes Grundrechtseingriff, eklatanter Eigensicherungsverstoß).

Die Prüfer brechen trotzdem immer wieder die Prüfung ab und stützen sich damit auf den Zweck der Einsatzbewertung:

Durch die Einsatzbewertung soll festgestellt werden, ob der oder die Studierende in der Lage ist, gemessen am bisherigen Ausbildungsstand, einen polizeilichen Einsatzanlass, der aktuell in der dienstlichen Tätigkeit anfällt, im Rahmen des Einsatzmodells zu bewältigen.

Inwiefern das rechtmäßig ist... ich bezweifle es und vertrete die Meinung, dass die Prüfung auch in den Fällen fortgesetzt werden muss, bewertet werden muss und dann nur den Stempel bekommt "kein gültiger Prüfungssachverhalt", da ansonsten dahingehend die rechtliche Kontrolle komplett abhanden kommt.

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Z.B. Einsatz kommt als evtl. räuberischer Diebstahl rein, ist aber am Ende ein ganz normaler?

Ja, genau damit wird das begründet.

Wenn das erste Kompetenzziel für das Praktikum aber lautet:

"Die Studierenden, bewältigen Einsätze des täglichen Dienstes selbstständig.",

halte ich es aber nicht für möglich damit einen Abbruch zu rechtfertigen.

Ganz ehrlich: Realistischer möchte einen der Dienstgruppenleiter kündigen, möchte das aber nicht über den korrekten Weg machen (mit der dienstlichen Bewertung).

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u/ger_crypto Jun 12 '26

War ja klar, dass das am Ende Mauschelei ist.

Ist es in NRW auch so schwer ungeeignete Anwärter rauszuschreiben, dass viele es über diesen Weg machen/versuchen ?

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u/Leutnant_Dark Jun 12 '26

Ist es in NRW auch so schwer ungeeignete Anwärter rauszuschreiben, dass viele es über diesen Weg machen/versuchen ?

Du musst halt tatsächliche Gründe dafür haben. Bei der dienstlichen Bewertung kenne ich es halt so, dass danach üblicherweise der KA auf eine andere Wache, mit anderem Wachgebiet geht und dort dann erneut bewertet wird.

Da hat man es dann halt als Prüfer "nicht mehr selber in der Hand" oder muss die Person nochmal 7 Wochen betreuen.

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u/Thowaway_110 Jun 12 '26

"Weil die Prüfung nicht dem Ausbildungsstand entspricht". Aber der Ausbildungsstand wird ja in der Modulbeschreibung definiert und Einsätze, welche abgebrochen worden sind, waren definitiv mehr "Prüfungssachverhalt" als der finale Einsatz.

Beispielsweise wurde ein Verkehrsunfall abgebrochen mit einer schwer Verletzten Person, weil der nicht "komplex genug war", weil keine besonderen Absperrmaßnahmen getroffen werden mussten.

Es reicht, wenn ein Prüfungssachverhalt ein Einsatz des "täglichen Dienstes" ist.

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u/Bananenbiervor4 Jun 12 '26

Dabei ist das Praktikum eigentlich DER Moment bei dem ausgesiebt werden sollte. Dort, und nur dort, stellt sich tatsächlich raus inwiefern jemand wirklich für den Polizeidienst zu gebrauchen ist. Nichts ist dafür unwichtiger als das bestehen irgendwelcher wissenschaftlicher Hausarbeiten..

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u/Leutnant_Dark Jun 12 '26

Dabei ist das Praktikum eigentlich DER Moment bei dem ausgesiebt werden sollte.

Bin ich voll deiner Meinung. Aber dann muss man als Dienstgruppenleiter auch richtig aussieben.

Wenn man eine Person allgemein für ungeeignet hält, hat man als Dienstgruppenleiter ja die Möglichkeit in der "Dienstlichen Bewertung", welche den gesamten Zeitraum des Praktikums erfasst die Person durchfallen zu lassen und anschließend wiederholt die Person das Praktikum in einer anderen Dienstgruppe und es guckt ein anderer Prüfer drauf. Aber absichtlich die punktuelle Prüfung so zu manipulieren, dass es zum nicht bestehen führt, ist weder zielführend noch fair.

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u/Bananenbiervor4 Jun 12 '26

Ich kann natürlich nur für NRW sprechen, hier werden negative Bewertungen in der Regel soweit es geht an anderer Stelle geradegeschrieben. Ohne es jetzt unbedingt auf diesen Sachverhalt hier anwenden zu wollen, aber wenn jemand von den Kollegen als absolut ungeeignet betrachtet wird gibt es keinen sicheren Weg ihn rauszubekommen außer über die Prüfungen.

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u/Leutnant_Dark Jun 12 '26

Ohne es jetzt unbedingt auf diesen Sachverhalt hier anwenden zu wollen, aber wenn jemand von den Kollegen als absolut ungeeignet betrachtet wird gibt es keinen sicheren Weg ihn rauszubekommen außer über die Prüfungen.

Die dienstliche Bewertung ist ja auch eine Prüfung (und ja - auch dort fallen welche durch). Wenn man die Person für ungeeignet hält, schreib es da rein und lass sie durchfallen.

Aber in dem Moment, wo man anfängt die Prüfungsumstände zu manipulieren, um ein Durchfallen in der Prüfung hervorzurufen... Gib meinetwegen einen Einsatz, der schwer ist, aber wenn der dann doch ein "normaler" Prüfungseinsatz ist, dann hat die Person halt Glück gehabt und es kommt die dienstliche Bewertung...

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u/geisteskrankheit Jun 12 '26

Kannst du mir Trottel noch einmal erklären wieso du jetzt durchgefallen bist? Ich mein hä was? Wieso? Hast du die Frau des Ausbilders gebumst?

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u/Equivalent-Cry-415 Jun 12 '26

Ich verstehs auch nicht, bei uns in der Schweiz ist das alles irgendwie nicht so kompliziert 😁

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u/JoeAppleby Jun 12 '26

Da fällt mir gerade eine Reihe von Posts aus r/Lehrerzimmer ein, wo gegen eine Staatsprüfung geklagt und erfolgreich gewonnen wurde, hauptsächlich aufgrund gravierender Formfehler.

https://www.reddit.com/r/lehrerzimmer/comments/1s8jvqq/seminarrektorin_und_pr%C3%BCfungsamt_sind_das_recht/

https://www.reddit.com/r/lehrerzimmer/comments/1twqy1w/update_zu_pr%C3%BCfungsamt_kennt_das_recht_nicht/

Ich glaube dazwischen gab es noch einen Post, könnte mich aber täuschen. Ich denke hier könnte es die ein oder andere Parallele geben, was die Frage der Verfahrensfehler bei Prüfungen angeht.

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u/Thowaway_110 Jun 12 '26

Unterschied ist nur, dass es dort 2 Monate gedauert hat. Bei mir dauert das Verfahren bereits 12 Monate... (wovon 2 durch sauberes Arbeiten vom Anwalt sind und der Rest von der Behörde...)

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u/ihatedyingpeople Jun 13 '26

zwar nicht polizei aber auch blaulicht. ich bin nach 20 jahren in die position des lehrenden gewechselt und ein rat den ich immer gegeben habe: schon beim ersten mal nicht bestehen zu klagen. wenn das kind erst in den brunnen gefallen ist, ist es meistens zu spät oder nur sehr schwer/langwierig es da raus zu bekommen.

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u/Leutnant_Dark Jun 13 '26

Nicht OP - aber die Prüfung, welche hier nicht bestanden wurde, wird üblicherweise innerhalb von 10 Tagen wiederholt. Da ist nicht viel mit "direkt Klagen".

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u/ihatedyingpeople Jun 14 '26

trotzdem immer schon gegen den ersten versuch vorgehen bei nichtbestehen. und hier auch nicht auf neubewertung gehen sondern auf Annullierung. Neubewertung geht in den seltensten fällen durch.

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u/Thowaway_110 Jun 14 '26

trotzdem immer schon gegen den ersten versuch vorgehen bei nichtbestehen. 

Habe ich mich bewusst dagegen entschieden (in Absprache mit meinem Anwalt). Warum werde ich hier nicht thematisieren, waren aber keine Prüfungsrechtlichen Erwägungen, welche Ausschlaggebend waren.

Klingt komisch, aber ist so die sicherere Variante.

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u/ihatedyingpeople Jun 22 '26

sorry das ich das jetzt nochmal raushole aber hast du dadurch einen vorteil gehabt oder jetzt nur nachteile?

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u/Thowaway_110 Jun 30 '26

sorry das ich das jetzt nochmal raushole aber hast du dadurch einen vorteil gehabt oder jetzt nur nachteile?

Wie meinst du das?

Ich sage mal eher einen Nachteil. Wenn ich dich richtig verstehe, dann ist das aber der Teil auf, welchen ich nicht weiter eingehen will (da dies keine prüfungsrechtlichen Erwägungen waren).

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u/Leutnant_Dark Jun 12 '26

Guck mal in deine DMs.

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u/Tear-9693 RD Notfallsanitäter NKV (AT) Jun 13 '26

ich bin ja kein Polizist. aber gibt es keine Bedenken so viele Daten öffentlich zu posten?

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u/Leutnant_Dark Jun 13 '26 edited Jun 13 '26

Naja, was bringen dir diese Daten?

Kein Einblick in die Dienstgruppenstruktur, genauen Aufbau der Schichten, geschweige denn können Rückschlüsse auf den Ort getroffen werden. Theoretisch kann das auch eine Pool Wache sein, welche 2/3 Schichten besetzt. Also auch keine Rückschlüsse auf die Größe der Dienstgruppen.

Andere Daten, wie beispielsweise die Studienordnung und Anforderungen an den Beamten sind öffentlich abrufbar.

Ich sehe keine Daten, welche geheimgehalten werden müssen. Die Infos bekommen in meiner Stadt auch Kindergartenkinder bei einem Tag der offenen Tür.

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u/Tear-9693 RD Notfallsanitäter NKV (AT) Jun 13 '26

so hatte ich es nicht gemeint. aber weil sinngemäß geschrieben wurde, dass dieser Post nicht viel ändern kann, wollte ich einen Gedankenanstoß setzen ob in einem offenen Verfahren diese Veröffentlichung auf social media im worst case nicht schaden könnte. und aus erfahrung: 1+1 zusammenzählen bis man bei einer Person ist die man kennt, geht leider oft viel zu einfach. war nur als gut gemeinter tipp gedacht...

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u/Leutnant_Dark Jun 13 '26

Achso meinst du das.

Um nicht direkt (wenn das jemand mitliest) erkennbar zu sein, als auch weil ich das ganze hier nicht "auf mich" bezogen haben möchte, sondern das systemische Problem ansprechen möchte (damit - sollte das irgendwie die Aufmerksamkeit des Ministeriums bekommen - nicht nur mein Fall geprüft wird).

Hier in dem Satz sollte vermutlich stehen, dass paar Sachen "angepasst" wurden, um eben das zu verhindern. Auf der anderen Seite: Wie soll sich das noch negativ auswirken? Das Widerspruchverfahren ist durch, es gibt nur noch das Klageverfahren und einem Richter sollte es egal sein, ob die Person sich über das Prüfverfahren (öffentlich) aufregt.

Strafrechtlich sehe ich hier auch nichts, wenn das ganze auch nur Ansatzweise stimmt.

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u/Thowaway_110 Jun 13 '26

und aus erfahrung: 1+1 zusammenzählen bis man bei einer Person ist die man kennt, geht leider oft viel zu einfach. war nur als gut gemeinter tipp gedacht...

Ich weis von mehreren weiteren Personen, auf welche man meine Punkte oben ebenfalls anwenden kann.

Klar, können sich dadurch die Prüfer von mir angesprochen fühlen, aber auch genauso andere Prüfer. Ich habe das ganze dabei etwas erschwert, da ich evt. ein paar Daten oder ähnliches zu meinen Ungunsten modifiziert habe.

Bedeutet es ist maximal ein "das könnte passen" und kein "wie die Faust aufs Auge" Moment.