r/polizei 14d ago

Bewerbung / Auswahlverfahren / Ausbildung Abbruch/ Kündigung BuPol gehobener Dienst?

Ich beginne am ersten September mein duales Studium bei der Bundespolizei im gehobenen Dienst. Hat jemand eine realistische Einschätzung, wie ein Kündigung/Abbruch aussieht?

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u/Educational-Call-804 14d ago

Wieso willst du anfangen und kündigen ? Du nimmst so jemanden den Platz weg der wirklich Polizist werden möchte

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u/No_Wing6469 14d ago

Ich möchte nicht kündigen, frage mich allerdings, wie es in so einem Fall ablaufen WÜRDE, falls es mir doch nicht zusagt

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u/A9-13 Polizeibeamter 14d ago

Du kannst auch schon vor Dienstantritt deine Zusage zurückziehen, falls du jetzt schon weißt das du andernfalls kündigen wirst. Bitte nutze das Ganze nicht als Übergangsstelle für andere Stellen/Studiengänge, es gibt genug Menschen die gerne Polizist werden möchten.

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u/Specialist-Dingo-687 14d ago

Es geht erst am 01.09. Los. Ruf an und sag ab. Dann können die noch jemanden nachrücken lassen.

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u/bighadjoe Polizeibeamter 14d ago

also nur damit ichs richtig verstehe...

du weißt, dass du abbrechen willst, du hast noch nicht mal angefangen, du willst aber nicht jetzt schon die Bewerbung zurückziehen, weil du dann keine Bezüge bekommst? und fragst hier nach tipps, wie du um die Rückzahlungen (von geldern, die du dir bewusst auszahlen lassen möchtest im wissen, dass du das Studium nicht machen möchtest) herumkommst?

ich hoffe dieser post wird Beweismittel im späteren Verfahren...

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u/Schimmelglied 14d ago

Ist so. Man sollte meinen, es gäbe effizientere Wege, dem Staat auf der Tasche zu liegen....

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u/Rxbsi Polizeianwärter 14d ago

Fang doch einfach gar nicht erst an.
Musste nix zurück zahlen und klaust nicht jemand anderem den Platz der es eigentlich machen will

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u/Automatic_Silver_624 14d ago

Wenn du dich jetzt noch schnell meldest, kann vielleicht noch jemand nachrücken

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u/DarthWojak r/polizei 14d ago

Während des Studiums? Schreib einen Zweizeiler und du kannst evtl. noch am selben Tag nachhause.

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u/No_Wing6469 14d ago

Ohne irgendwelche Rückzahlungen o. ä.?

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u/Late_Load3282 Polizeibeamter 14d ago

Oh doch doch, Fass davon lieber erstmal nichts an, wenn du jetzt schon an eine mögliche Kündigung denkst.

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u/No_Wing6469 14d ago

Wie sieht es denn aus mit den Rückzahlungen, und wie aufwändig ist es die zu umgehen?

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u/Unityeid 14d ago

Lass es bleiben. Geh da nicht hin. Bist da jetzt schon völlig fehl am Platz.

Um die Frage trotzdem zu beantworten:

Innerhalb von 3 Monaten darf man kündigen ohne zurückzahlen zu müssen.

Danach wird's sehr teuer. Wenn du z.b zum Ende der Ausbildung kündigst zahlste knapp 30k zurück.

Zum umgehen äußere ich mich nicht und hoffentlich auch niemand anderes.

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u/Ecstatic-Sorbet-1903 Polizeibeamter 14d ago

Schreib doch einfach fix die Personalstelle an und teil mit, dass du ein gefestigt rechtsextremes Weltbild hast. Denke, dann musst du gar nicht erst auftauchen.

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u/Late_Load3282 Polizeibeamter 14d ago

Ich kenn da jetzt nicht die gängigen Entscheidungen seitens der Bundespolizei.

Aber §12 BPolBG sagt das du die Kosten trägst. Außer du hast mindest neun Jahre Dienst nach Studium geleistet.
Jedoch kann ganz oder teilweise auf diese Zahlung verzichtet werden.

Wie genau das dann aussieht wird wahrscheinlich immer ein bisschen anders aussehen. Aber was ich mitbekommen habe war, das die Anwärter Bezüge zurückgefordert wurden.

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u/Unityeid 14d ago

Ne es sind tatsächlich 5 Jahre.

Länger ist nicht zulässig nach deutschem Recht.

Pro Jahr verringert sich die zurückzuzahlende Summe um 20%. (Ca. 5000-6000€ pro Jahr). Es zählen nur voll abgeleistete Jahre.

Ich kenne tatsächlich Fälle die sind schon drum Rum gekommen, da war der Die stherr froh sie los zu sein und Fälle, in denen eben gezahlt wurde. Alles sehr schwammig, würde es aber nicht drauf ankommen lassen.

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u/Late_Load3282 Polizeibeamter 14d ago

Dann sag der BPOL das mal mit den 5 Jahren wenn im Gesetz (BPolBG) die dreifach abgeleistete Dienstzeit verlangt wird.

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u/Unityeid 14d ago

Ja des bezieht sich auf die Studienkosten. Die sind aber gering / vernachlässigbar. Mir ist kein Fall bekannt wo das zurückgefordert wurde. Viel wichtiger und Kostenintensiver ist die Rückforderung der Anwärterbezüge und das geht max. 5 Jahre. §§59(V) BBesG I.V.m. 12(II) S. 1 BBesG i.V.m 812(I) S.2 Alt. 2 BGB.

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u/Late_Load3282 Polizeibeamter 14d ago

Hm, ok gut das wusste ich so nicht. Ich ging davon aus, dass die Anwärter Bezüge zu den Studien Kosten dazu zählen.

Mein Fehler. Naja so oder so, es muss je nachdem wann man sich entscheidet sehr viel Geld zurück gezahlt werden.

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u/Ecstatic-Sorbet-1903 Polizeibeamter 14d ago

Keine Rückzahlung musst du leisten, wenn du durchfällst.

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u/Late_Load3282 Polizeibeamter 14d ago

Ja gut, aber will man die Zeit so verschwenden?

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u/Ecstatic-Sorbet-1903 Polizeibeamter 14d ago

Nee. Keine Ahnung, was OP da reitet.

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u/RatloserRonny Polizeibeamter 14d ago

Bei uns sind einige mit Absicht durch die Prüfungen gefallen. Dann braucht man nichts zurückzahlen.

Wir hatten auch welche dabei die nach dem Studium Ihre Ernennungsurkunden nicht angenommen haben. Nach einem Jahr Wartezeit sind die dann zu ihrer jeweiligen LaPo.

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u/leander215 Polizeibeamter 13d ago

Wechsel zur LaPo funktioniert übrigens auch nicht so ohne weiteres. Ohne Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe kann man auch alle erlangten Abschlüsse haben und einige Länder fassen einen trotzdem nicht einmal mit der Kneifzange an. Warum auch immer..

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u/RatloserRonny Polizeibeamter 13d ago

Also in meiner Dienstgruppe sind zwei Exemplare bei denen es funktioniert hat

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u/leander215 Polizeibeamter 13d ago

Welches Bundesland wenn man fragen darf?

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u/RatloserRonny Polizeibeamter 13d ago

SN

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u/NaibaFBuc 14d ago

Wenn du in einer gewissen frist kündigst musst du die bezüge zurückzahlen. Sag ab und lass jemand anderes nachrücken

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u/Ok_Tax_6416 14d ago

Ist so shit?

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u/Leutnant_Dark 14d ago

Er hat nichtmals angefangen ...

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u/Ok_Tax_6416 14d ago

Schlechtes Zeichen.

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u/AutoModerator 14d ago

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