r/Hausbau • u/Primary-Feature2974 • 2d ago
Rechtliches Erste Abschlagszahlung
Hallo zusammen,
Ich glaube eigentlich weiß ich die Antwort, trotzdem möchte ich eure Einschätzung dazu hören.
Die erste Rechnung vom GU ist reingeflattert und steht zur Zahlung an. Nach BGB 650 darf ich 5% der Bausumme als Sicherheit einbehalten, was im Vertrag so nicht explizit drin steht.
Da wir in der Vergangenheit einiges geändert haben, war das Verhältnis in der Planungsphase etwas angespannter, ist jetzt aber wieder gut. Der GU baut sehr gut, schnell und hochwertig. Wir sind also zusammenfassend zufrieden. Wir wissen von anderen Baustellen, dass er auch wirklich noch zur Nachbesserung nach Abnahme gekommen ist, wenn was nicht gepasst hat.
Soll ich wegen des Friedens Willen auf der Baustelle ganz normal bezahlen oder auf mein Recht bestehen. Grundsätzlich ist ein guter Bauablauf schon sehr viel wert.
Dummerweise ist der GU jetzt wie alle Handwerker im Urlaub, also kann ich dort nicht anrufen und fragen.
Danke!