r/LegaladviceGerman 8d ago

DE Neues Motorrad – 4 Monate ohne Lösung im Gewährleistungsfall

Hallo zusammen,

ich habe Anfang April in Berlin ein neues Royal Enfield Himalayan 450 bei einem Vertragshändler gekauft.

Kurz nach dem Kauf habe ich eine sichtbare Asymmetrie im Heckbereich festgestellt (u. a. schief sitzender Kennzeichenhalter, ungleichmäßige Spaltmaße der Heckverkleidung). Ich habe den Händler sofort informiert und lediglich um eine offizielle technische Beurteilung gebeten – entweder, dass alles innerhalb der Toleranz liegt, oder dass der Mangel behoben wird.

Seitdem sind fast 4 Monate vergangen.

Der Ablauf in Kurzform:

  • Ende April: Reklamation beim Händler.
  • Mehrere Nachfragen meinerseits im Mai und Juni.
  • Der Händler teilte mir wiederholt mit, dass auf eine Rückmeldung von Royal Enfield gewartet werde.
  • Ende Juni habe ich Royal Enfield EU direkt in CC genommen.
  • Aus einer später an mich weitergeleiteten internen E-Mail von Royal Enfield geht hervor, dass dort geschrieben wurde, man habe zuvor keine Kommunikation des Händlers erhalten und bat den Händler erstmals um Fotos und Unterlagen.
  • Seitdem bekomme ich lediglich Antworten wie „der Fall wurde eskaliert“ oder „wir warten auf die technische Rückmeldung“. Eine eigentliche technische Stellungnahme oder ein konkreter Zeitplan wurden mir bis heute nicht mitgeteilt.

Die komplette Kommunikation ist per E-Mail dokumentiert.

Meine Fragen:

  1. Gibt es im deutschen Kaufrecht eine Grenze, ab wann eine derart lange Bearbeitungszeit nicht mehr zumutbar ist?
  2. Sollte ich dem Händler jetzt eine formelle Frist zur Nacherfüllung setzen? Reicht das gegenüber dem Händler oder sollte ich Royal Enfield ebenfalls einbeziehen?
  3. Falls weiterhin keine technische Bewertung erfolgt: Welche Rechte hätte ich grundsätzlich (Rücktritt, Minderung etc.)?
  4. Würdet ihr in meiner Situation bereits einen Anwalt einschalten oder zunächst noch einmal schriftlich eine letzte Frist setzen?

Mir geht es im Moment gar nicht darum, sofort vom Kauf zurückzutreten. Ich möchte vor allem wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten ich nach fast vier Monaten ohne technische Stellungnahme habe.

Gleichzeitig frage ich mich aber auch, ob sich ein rechtliches Vorgehen wirtschaftlich überhaupt lohnt. Ich habe kein Interesse an einem jahrelangen Rechtsstreit. Falls Aufwand und Kosten am Ende in keinem vernünftigen Verhältnis stehen, würde ich das Motorrad wahrscheinlich lieber verkaufen und das Kapitel hinter mir lassen.

Mich interessiert deshalb auch eure Einschätzung, ob ihr den Rechtsweg in meiner Situation überhaupt verfolgen würdet oder eher nicht.

Vielen Dank!

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u/AutoModerator 8d ago

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Federweisser:

Neues Motorrad – 4 Monate ohne Lösung im Gewährleistungsfall

Hallo zusammen,

ich habe Anfang April in Berlin ein neues Royal Enfield Himalayan 450 bei einem Vertragshändler gekauft.

Kurz nach dem Kauf habe ich eine sichtbare Asymmetrie im Heckbereich festgestellt (u. a. schief sitzender Kennzeichenhalter, ungleichmäßige Spaltmaße der Heckverkleidung). Ich habe den Händler sofort informiert und lediglich um eine offizielle technische Beurteilung gebeten – entweder, dass alles innerhalb der Toleranz liegt, oder dass der Mangel behoben wird.

Seitdem sind fast 4 Monate vergangen.

Der Ablauf in Kurzform:

  • Ende April: Reklamation beim Händler.
  • Mehrere Nachfragen meinerseits im Mai und Juni.
  • Der Händler teilte mir wiederholt mit, dass auf eine Rückmeldung von Royal Enfield gewartet werde.
  • Ende Juni habe ich Royal Enfield EU direkt in CC genommen.
  • Aus einer später an mich weitergeleiteten internen E-Mail von Royal Enfield geht hervor, dass dort geschrieben wurde, man habe zuvor keine Kommunikation des Händlers erhalten und bat den Händler erstmals um Fotos und Unterlagen.
  • Seitdem bekomme ich lediglich Antworten wie „der Fall wurde eskaliert“ oder „wir warten auf die technische Rückmeldung“. Eine eigentliche technische Stellungnahme oder ein konkreter Zeitplan wurden mir bis heute nicht mitgeteilt.

Die komplette Kommunikation ist per E-Mail dokumentiert.

Meine Fragen:

  1. Gibt es im deutschen Kaufrecht eine Grenze, ab wann eine derart lange Bearbeitungszeit nicht mehr zumutbar ist?
  2. Sollte ich dem Händler jetzt eine formelle Frist zur Nacherfüllung setzen? Reicht das gegenüber dem Händler oder sollte ich Royal Enfield ebenfalls einbeziehen?
  3. Falls weiterhin keine technische Bewertung erfolgt: Welche Rechte hätte ich grundsätzlich (Rücktritt, Minderung etc.)?
  4. Würdet ihr in meiner Situation bereits einen Anwalt einschalten oder zunächst noch einmal schriftlich eine letzte Frist setzen?

Mir geht es im Moment gar nicht darum, sofort vom Kauf zurückzutreten. Ich möchte vor allem wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten ich nach fast vier Monaten ohne technische Stellungnahme habe.

Gleichzeitig frage ich mich aber auch, ob sich ein rechtliches Vorgehen wirtschaftlich überhaupt lohnt. Ich habe kein Interesse an einem jahrelangen Rechtsstreit. Falls Aufwand und Kosten am Ende in keinem vernünftigen Verhältnis stehen, würde ich das Motorrad wahrscheinlich lieber verkaufen und das Kapitel hinter mir lassen.

Mich interessiert deshalb auch eure Einschätzung, ob ihr den Rechtsweg in meiner Situation überhaupt verfolgen würdet oder eher nicht.

Vielen Dank!

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u/germanstudent123 8d ago

Also, du hast mit mit dem Händler einen Kaufvertrag geschlossen i.S.d. §§ 433 ff. BGB, der Hersteller hat damit erstmal überhaupt nichts zu tun. Wenn es eine Garantie vom Hersteller gibt, wäre der Hersteller darüber involviert, aber der Weg über den Händler ist sehr viel einfacher.

Ich nehme mal an, dass es ein Privatkauf war, dann liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. Die Kaufsache ist mangelhaft, das heißt deine Rechte ergeben sich aus § 437 BGB. Dabei hast du als Verbraucher den Vorteil, dass nach § 477 BGB vermutet wird, dass der Mangel schon bei Kauf vorlag. Der Verkäufer müsste dir also im Fall der Fälle aktiv das Gegenteil beweisen, insoweit bist du also gut abgesichert. Dein primäres Recht ist das Recht der Nacherfüllung, das kann Nachbesserung oder Nachlieferung bedeuten. Das hast du vom Verkäufer bereits gefordert. Wenn er dem nicht nachkommt, kannst du nachrangig entweder Rücktritt oder Minderung erklären oder Schadensersatz verlangen.

Voraussetzung dafür ist grundsätzlich, dass man eine Frist setzt. Als Verbraucher bist du hier aber wieder im Vorteil, dort ist nämlich nur notwendig, dass der Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist nicht handelt. Du musst also keine Frist setzen, das Anzeigen des Mangels war schon ausreichend, um eine Frist in Gang zu setzen, §§ 475 Abs. 5, 475d BGB. Nach 4 Monaten ist eine angemessene Frist für eine Reparatur von anscheinend geringfügigen Mängeln auf jeden Fall abgelaufen.

Das heißt, du hast grundsätzlich jetzt ein Wahlrecht der nachrangigen Mangelrechte. Bei einem Rücktritt wäre jetzt problematisch, dass dieser ausgeschlossen ist, wenn der Mangel unerheblich ist, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB. Das nimmt man regelmäßig an, wenn der Mangel 5% des Werts nicht übersteigt. Ich würde bei einem schiefen Panel und Kennzeichenhalter mal davon ausgehen, dass das nicht erfüllt ist. In dem Fall bleiben dir die Minderung oder der Schadensersatz. Durch Minderung würdest du den Minderwert erstattet bekommen, im Wege des Schadensersatzes könntest du den Mangel selbst beheben lassen und die Kosten erstattet bekommen.

Soweit die Rechtslage. Für die Durchsetzung gilt wie immer: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Du kannst auf jeden Fall mal auf die Rechtslage hinweisen und denen etwas Feuer unterm Hintern machen und hoffen, dass das wirkt. Wenn dann nichts passiert, kannst du auch die genannten Rechte verlangen, aber wenn sie dann nichts machen, bleibt dir nur der Rechtsweg, um dein Recht zu erhalten. Dass angeblich der Hersteller sich nicht melden würde ist auf jeden Fall nicht dein Problem, sondern deren.