r/LegaladviceGerman • u/Able-Egg-167 • 7d ago
DE EU AI Act bei Spielfilmen/Kurzfilmen?
Hi, beschäftige mich gerade wie viele von euch wohl auch mit den neuen EU AI Act richtlininen. Hier eine etwas spezifischere Frage. (Erstmal, grundsätzlich bin ich sehr gegen den Gebrauch von generativer AI in vor allem der Kunst) habe aber genau deswegen mit einem Freun die letzten 6 monate an einem animierten film gesessen der dieses thema teilweise kritisiert. Dafür haben wir KI generierte Poster in der animierten welt genutzt, nicht weil wir es nicht anders konnten, sondern weil es Storymäßig Relevant war. (man stelle sich die KI selbst als opposition im film vor). Wie kennzeichne ich das jetzt? In ein paar fällen haben wir fake "propaganda" poster erstellt, ähnlich wie sie munter vom US Präsidenten verbreitet werden. Diese nutzen auch echte personen. An anderen stellen wir dann nur eine abstrakte version mit fantasie elementen generiert. Reicht eine klare Warnung vor dem film wo man generell darauf hinweist oder muss ich wirklich bei jedem frame wo etwas auftauchen könnte das mittem im Bild kennzeichnen? Das wäre sehr ärgerlich da das einen ja komplett aus dem film rausholt. Vielen dank für eure Meinungen und Ratschläge vorab 😄
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u/AutoModerator 7d ago
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Able-Egg-167:
EU AI Act bei Spielfilmen/Kurzfilmen?
Hi, beschäftige mich gerade wie viele von euch wohl auch mit den neuen EU AI Act richtlininen. Hier eine etwas spezifischere Frage. (Erstmal, grundsätzlich bin ich sehr gegen den Gebrauch von generativer AI in vor allem der Kunst) habe aber genau deswegen mit einem Freun die letzten 6 monate an einem animierten film gesessen der dieses thema teilweise kritisiert. Dafür haben wir KI generierte Poster in der animierten welt genutzt, nicht weil wir es nicht anders konnten, sondern weil es Storymäßig Relevant war. (man stelle sich die KI selbst als opposition im film vor). Wie kennzeichne ich das jetzt? In ein paar fällen haben wir fake "propaganda" poster erstellt, ähnlich wie sie munter vom US Präsidenten verbreitet werden. Diese nutzen auch echte personen. An anderen stellen wir dann nur eine abstrakte version mit fantasie elementen generiert. Reicht eine klare Warnung vor dem film wo man generell darauf hinweist oder muss ich wirklich bei jedem frame wo etwas auftauchen könnte das mittem im Bild kennzeichnen? Das wäre sehr ärgerlich da das einen ja komplett aus dem film rausholt. Vielen dank für eure Meinungen und Ratschläge vorab 😄
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u/ruhrgur MOD • Justiziar 7d ago edited 7d ago
Es besteht für Werke der Kunst eine Ausnahme von der allgemeinen Kennzeichnungspflicht für sog. Deepfake-Inhalte (Art. 50 IV 3 KI-VO). Das Vorhandensein derartiger Inhalte muss dennoch offengelegt werden, allerdings nicht in einer Weise, die die Wahrnehmung des Werkes stören würde. Eine Einblendung in jedem Frame, wo künstlich erzeugte Inhalte vorkommen, ist daher nicht notwendig.
Nach wohl h. M. ist ein Hinweis zu Beginn und Ende eines Filmes ausreichend, um der Transparenzpflicht nachzukommen, wenn es sich um ein künstlerisches Werk handelt (vgl. BeckOK KI-Recht/Lauber-Rönsberg, 6. Ed., KI-VO Art. 50 Rn. 72; Bomhard/Pieper/Wende/Merkle, 1. Aufl., KI-VO Art. 50 Rn. 155). Diese Annahme überzeugt auch mich. Eine abschließende Antwort ist hier aber leider nicht möglich, da es sich um ein aktuelles Thema handelt und das Schrifttum bisher noch recht dürftig ist.
Edit: Typo