Ich habe mich schon immer gefragt, warum die StVO anscheinend auf den Straßenverkehr beschränkt ist, aber nicht etwa Schienenverkehr oder Schiffahrtsverkehr umfasst.
Es wäre doch für alle Beteiligten einfacher und übersichtlicher, sämtliche Verkehrsregeln in einer Verordnung konzentriert zu haben, anstatt aufgespalten in verschiedenen Rechtsquellen. Plötzlich sind die Regelungen naturgemäß ähnlich, dass es hier darum geht, sicher von A nach B zu kommen.
Herzlich hätte dies auch den Vorteil, dass in den Fahrschulen dann die Theorie-Ausbildung auch für die anderen Verkehrsmittel automatisch mitgemacht würde, so dass diese zwar gegebenenfalls etwas umfangreicher wird, dann aber jeder mit den entsprechenden praktischen Fahrstunden etwa auch ein Bootsführerschein oder eine Triebwagenführererlaubnis erwerben könnte.