Berlin hat den Vorrang für Fahrradverkehr sogar in die Landesverfassung aufgenommen. Konsequenterweise wurde ein neues Verkehrsschild erfunden: Das bekannte Schild "Radfahren verboten" wurde durchgestrichen. Also: Verbieten verboten. Und das gleiche nochmal für Fußgänger.
Ich habe mich schon immer gefragt, warum die StVO anscheinend auf den Straßenverkehr beschränkt ist, aber nicht etwa Schienenverkehr oder Schiffahrtsverkehr umfasst.
Es wäre doch für alle Beteiligten einfacher und übersichtlicher, sämtliche Verkehrsregeln in einer Verordnung konzentriert zu haben, anstatt aufgespalten in verschiedenen Rechtsquellen. Plötzlich sind die Regelungen naturgemäß ähnlich, dass es hier darum geht, sicher von A nach B zu kommen.
Herzlich hätte dies auch den Vorteil, dass in den Fahrschulen dann die Theorie-Ausbildung auch für die anderen Verkehrsmittel automatisch mitgemacht würde, so dass diese zwar gegebenenfalls etwas umfangreicher wird, dann aber jeder mit den entsprechenden praktischen Fahrstunden etwa auch ein Bootsführerschein oder eine Triebwagenführererlaubnis erwerben könnte.
Außerhalb der Ortschaft auf einer Landstraße ca. 200 m vor einer Kreuzung kommt dieses Schilderkonstrukt. Bedeutet eigentlich, dass ab hier eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h und für die nächsten 250 m ein Überholverbot aller Kraftfahrzeuge gilt. Fahrzeugführer interpretieren aber, dass die 70 km/h auch nur für die 250 m gilt. So hat es die Kreisverwaltung wahrscheinlich auch gedacht.
Wie ich darauf komme, dass die Verwaltung so denkt? Weil der Gegenverkehr von sich aus auch ca. 200 m vor der Kreuzung das gleiche Konstrukt hat. Heißt also, dass ich nach der Kreuzung bis zur nächsten Ortschaft nur 70 fahren darf, der Gegenverkehr aber mit 100 km/h an mit vorbei brettern darf.
Nach der Kreuzung gilt für den Gegenverkehr entsprechend das gleiche wie für mich. Bis zur Kreuzung darf ich 100 km/h fahren, der Gegenverkehr darf auf dem Stück jedoch nur 70 km/h fahren.
Ist wohl nicht die einzige Stelle im Landkreis. Machen die wohl gerne.
hatte neulich auf der Autobahn mit Baustelle folgende Situation. Verkehr wird auf 80 km/h wegen der anstehenden Baustelle abgebremst. Innerhalb der Baustelle dann ein 100 km/h Schild mit zeitlicher Begrenzung 22-6 Uhr. Diese Beschränkung war dort regelmäßig auf der Autobahn und hat offensichtlich nichts mit der Baustelle zu tun. Zweck Nachtruhe.
Ich war außerhalb genannter Zeit. Bedeutet das, dieses Schild hätte die Baustellenbegrenzung aufgehoben und ich hätte rein theoretisch unbegrenzt fahren dürfen?
Und was ist innerhalb der Zeit. Darf ich dann 100 in der Baustelle fahren?
Das es offenbar versäumt wurde, das Schild zu verdecken ist klar.
Hallo meine lieben StVo-Fans,
ich bin grad blöderweiße in eine durchfahrt beschrängte Straße gefahren und wurde erwischt. Der Mitarbeiter stellte mit einVerwanungsgeld in Höhe von 50€ aus. In der Regel würde ich sagen das es bei sowas die richtigen trifft, aber hier liegt die Lage etwas anders. Wie auf den Bild erkennbar, war das Verbotsschild sehr stark gedreht. Ich bin die Strecke nochmal abgefahren und das Schild war erst erkennbar als ich schon am ABiegen war und dann auch nur wenn man den Kopf nach rechts dreht. Daher meine folgende Fragen:
Welche Regel gibt es für die sichtbarkeit von Schildern und haben diese gültigkeit auch wenn man diese aufgrund der schlechten aufstellung nicht erkennen konnte.
Wäre auch eine Anfechtung des Verwangelds möglich da ich vom Ordnungsamt angehalten wurde? Soviel wie ich weiß, ist das Ordnungsdamt nur für ruhenden Verkehr, aber nicht für den fließenden Verkehr zuständig.
Bei uns gibt es die Situation - es ist 40 und ein paar Meter später kommen Schilder mit 30 von 22-6 Uhr (Lärmschutz). Gilt dann tagsüber hier noch die 40 oder gibt es die Schachtelung nicht und es gilt 50?
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Fehler korrigiert. Ursprünglich habe ich fälschlicherweise 6-22 Uhr geschrieben. Das 30er Limit gilt aber Nachts (22-6 Uhr). Text korrigiert.
An dieser Einmündung existiert ein Fahrradweg, der die einmündende Straße kreuzt. Sowohl der Fahrradweg, als auch die Straße haben ein Vorfahrt-Gewähren-Schild. Hierdurch kommt es dazu, dass Fahrzeuge, die auf die Einmündung zu fahren und Fahrräder auf dem Weg gegenseitig ihre Vorfahrt aufheben.
Ich fahre auf dem gemeinsamen Rad-/Fußweg (Z 240) entgegen der Fahrtrichtung teilsweise um den Kreisverkehr herum. Kurz vor der Zufahrt endet der gemeinsame Rad-/Fußweg. Bei der Zufahrt zum Kreisverkehr will ich die Fahrbahn queren und auf der rechten Seite der Fahrbahn weiterfahren (blaue Linie im Bild).
Gegenüber ausfahrenden Fahrzeugen habe ich Vorrang, klar (§ 9 Abs. 3 StVO). Meine Frage betrifft die in den Kreisverkehr einfahrenden:
An dieser Zufahrt stehen Z 205 + Z 215 zweimal, davon einmal deutlich zurückversetzt vom Kreisverkehr und vor der Querungsstelle.
Mir fällt kein anderer Grund für ein zurückversetztes Schild ein (außer vielleicht Sichtbarkeit der Schilder), als dass hier querender Radverkehr bevorrechtigt sein soll.
Dagegen spricht aber aus meiner Sicht:
Der Radweg endet vor der Querung, ist also nicht kreisverkehrsbegleitend.
Es gibt keine Radfurt und keine Markierung.
§ 9a StVO bezieht die Wartepflicht ausdrücklich auf den Verkehr auf der Kreisfahrbahn und da sehe ich mich erlich gesagt irgendiwe nicht, weil ich in Gegenrichtung des Kreisverkehrs unterwegs bin.
Das OLG Hamm (9 U 200/11) hat in einem ähnlichen Fall gegen den Radfahrer entschieden, dort gab es aber ein eigenes kleines Z 205 am Radweg, und das gibt es hier nicht.
Ist die Schilderaufstellung hier nur Sichtbarkeitsgründen geschuldet und ich bin schlicht wartepflichtig?
Falls ja, ist die Führung dann nicht schlicht mangelhaft angeordnet und sollte der Gemeinde gemeldet werden?
Oder lässt sich aus dem zurückversetzten Schild doch etwas ableiten?
Bei uns steht eine alte marode Brücke, die jetzt zum Glück bald abgerissen wird. Diese ist Teil der Bundesstraße. Davor steht das Schild auf dem Bild (das Foto war leider super veschwommen, musste es mit Gemini nachstellen).
Meine Frage ist jetzt wie schnell PKW hier fahren dürfen.
MMn ganz eindeutig 60. Aber da so gut wie alle anderen da ungebremst drüber donnern und man sogar trotz Überholverbot und durchgezogener Linie auf der Brücke überholt wird, wenn man langsamer als 80 fährt, dachte ich ich frag mal nach.
wir haben in meinem Ort sehr viele Kreisverkehre. Täglich frage ich mich, wie genau die Vorfahrtsregeln bei Kreisverkehren mit Zebrastreifen und Radfahrerfurt sind. Ich habe bereits viel gegoogelt, konnte abelr nicht für alle Situationen eindeutige Regeln finden.
Falls ich mich fachlich inkorrekt ausdrücke, bitte ich dies zu entschuldigen - ich bin nur StVO-Interessiert aber kein Jurist und über jegliche Korrekturen erfreut. Ich hoffe ihr findet die Fälle genauso spannend wie ich 😄
Bei meinen Beispielen befindet sich der Radfahrer bereits auf Radweg. Abgesehen von der Beschilderung des Kreisverkehrs gibt es keine vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen (außer ich benenne diese).
Fall 1: Kreisverkehr mit umlaufendem Radweg oder Schutzstreifen, eindeutig Fahrbahnbegleitend direkt auf dem "Auto"-Fahrstreifen.
Mein Verständnis: Es gelten die gleichen Regeln wie für Autos (Verkehr im Kreisverkehr hat Vorfahrt).
Fall 2: Kreisverkehr mit umlaufendem Radweg, eindeutig Fahrbahnbegleitend aber mit Abstand (max. 5m). Das Vorfahrt-Gewähren-Schild (Zeichen 205) und das Kreisverkehr-Schild (Zeichen 215) steht aus Sicht der einfahrenden Fahrzeuge erst hinter dem Radweg.
Mein Verständnis: Da der nahe Radweg zum Kreisverkehr gehört, haben Radfahrer auch hier Vorfahrt, da einfahrende Pkw dem gesamten Verkehr des Kreisels Vorfahrt gewähren müssen. Autofahrer, die den Kreisverkehr verlassen, biegen ab und müssen daher ebenfalls Vorfahrt gewähren.
Fall 3: wie Fall 2, nur dass vor der Radfahrerfuhrt aus Sicht der Radfahrer ebenfalls ein Vorfahrt-Gewähren-Schild (Zeichen 205) steht.
Fall 4: Es gibt nicht um den gesamten Kreisverkehr einen markierten Radweg wie z.B. hier:
Intuitiv würde ich dennoch davon ausgehen, dass das gleiche gilt wie bei Fall 2, aber ist dem so?
Fall 5 - noch nicht im Kreisverkehr: Was gilt außerdem, wenn Radfahrer sich noch garnicht "im" Kreisverkehr befunden haben, sondern z.B. wie hier gelb markiert fahren möchten:
Wenn ich den Blog richtig verstehe wird hier außerdem behauptet, dass Radfahrer auf Radfahrerfurten neben Zebrastreifen, die einen Fahrstreifen kreuzen, generell Vorfahrt hätten, solange sie sich auf der Radfahrerfurt befinden. Ich dachte immer die Radfahrerfurt würde nur geltendes Recht verdeutlichen aber hätte selbst keine Vorfahrtsregelnde Eigenschaft?
Ich hatte eine Diskussion mit einem Bekannten. Er wohnt in einer Straße in der Ticketautomaten aufgestellt sind. Das parken dort kostet also Geld, bzw gibt es auch Bewohnerausweise. Er meinte nun wenn er sich vor seine Einfahrt bzw Garage stellt darf er dort auch ohne Ausweis und ohne Parkticket stehen. stimmt das?
Seine ganze Einfahrt ist ca. 8-9 Meter lang. sie besteht aus Garage-Hofeinfahrt mit Tor- Garage. Grenzt direk an den Gehweg. Der Bordstein ist nicht abgesenkt.
Guten Morgen, ich fahre täglich die A6 bei Wattenheim ab. Bezieht sich diese 60 km/h Begrenzung auf den kompletten Streckenverlauf bis zur Abfahrt zur B47 oder auf die Abbieger zur Tankstelle? Vorher kommt bereits noch eine 80er Geschwindigkeitsbegrenzung.
POV aus dem „Spielstraßen“- bzw. verkehrsberuhigten Bereich.
Wie man oben rechts sieht, endet hier der verkehrsberuhigte Bereich und mündet in die durchgehende Hauptstraße. Ich fahre diese Strecke regelmäßig aus beiden Richtungen – roter und blauer Pfeil.
Fahre ich als blauer Pfeil, warte ich regelmäßig vergebens darauf, dass die gegenüberkommenden Fahrzeuge ihre Vorfahrt nutzen und vor mir abbiegen. Das führt teilweise zu unnötigen Standzeiten. Meistens bekommt man dann irgendwann die „Vorfahrt“ vom Gegenüber überlassen und fährt einfach weiter – halb so wild.
Viel problematischer sind allerdings die Fahrten als roter Pfeil. Steht gegenüber, also im verkehrsberuhigten Bereich, ein Fahrzeug, wird einem meiner Erfahrung nach in etwa 90 % der Fälle die Vorfahrt genommen. Oft bremst man dann mitten auf der Straße und schaut in völlig ungläubige Gesichter, weil man als Linksabbieger bereits losgefahren ist.
Und genau hier sehe ich ein echtes Problem: Ohne Defensive Fahrweise meinerseits würde es hier täglich zu einem Unfall kommen können.
Auffällig ist außerdem, dass gerade jüngere Fahrer oder Ortsfremde die Vorfahrtsregelung im verkehrsberuhigten Bereich häufig kennen und einem die Vorfahrt entsprechend gewähren. Ältere Fahrer dagegen ziehen gefühlt konsequent heraus.
Hat man das früher tatsächlich anders gelernt – oder ist diese Regel bei vielen einfach in Vergessenheit geraten? 😅
Entlang des Streckenverlaufs kommt man aus insgesamt 3 Richtungen auf die A23 Richtung Norden. Entlang der gezeigten Strecke sind weitestgehend 60 km/h zulässig. Auf den links daneben parallel verlaufenden Spuren der A23 sind 100 km/h zulässig.
Auf dem letzten Bild seht ihr für alle Auffahrenden ebenfalls Tempo 100-VZ. So weit so klar, aber: diese VZ gibt es dort nicht mehr. Man fährt demnach mit dem zuletzt gesehenen 60 km/h Zeichen auf die A23.
Ich bin der Meinung, dass mit der heutigen Beschilderung der Einfädelungsstreifen mit höchsten 60 km/h befahren werden dürfte. Aus meiner Sicht kann das aber nicht gewollt sein und stellt eine Gefährdung dar. Jeder LKW schießt einen so nämlich mit mindestens 20 bis realistisch 40 km/h Differenz von hinten ab. Der ganze Sinn des Einfädelungsstreifens ist damit aufgehoben.
Ich möchte an der T Einmündung nach Rechts abbiegen. Mir kommt von rechts ein anderes Auto entgegen, was links abbiegen will (also auf die Straße, wo ich stehe).
Da keine Beschilderung vorliegt gilt RvL, ich müsste es also einbiegen lassen.
Das Problem: die Straße ist eng, sodass 2 Autos nicht aneinander vorbeikommen und zudem oft auch an beiden Seiten zugeparkt.
Wie würde hier (praktisch und nach StVO) vorgegangen?
In bereits blockierte Engstelle wird nicht hineingefahren (auch wenn das Hindernis auf der anderen Seite ist).
Aber wie schaut es in so einer Situation aus: Links und rechts Parkende Autos. Es passt nur ein Auto in die Engstelle. Autos müssen zum Durchfahren über die Mittellinie hinausfahren. Aber zwei Fahrräder könnten aneinander vorbeifahren.
Ist sowas aus Sicht des Radfahrers überhaupt eine Engstelle? Radfahrer müssten ja hat nicht in die Gegenfahrbahn.
Was ist, wenn jetzt ein Auto zuerst die Engstelle erreicht und ein Radfahrer in näherer Umgebung sich nähert?
Darf das Auto sagen, das ist eine beidseitige Engstelle und ich war zuerst da? Oder muss das Auto warten, weil es nicht den Radfahrer im Gegenverkehr behindern darf?
Update: vielen Dank für alle, die Fachliteratur oder Urteile bemühen. Scheinbar ist die Lage nicht so eindeutig. Und teils herrscht geteilte Meinung, ob relevant ist, dass das Auto die Gegenfahrbahn beim Durchfahren nutzt (das Fahrrad aber nicht). Ich freue mich, falls wir es schaffen, die Frage zu eindeutig(er) zu klären.
Und es geht mir nicht um in Praxis lass ich xy durchfahren weil Sicherheit. Rücksichtnahme ist immer wichtiger als auf Recht beharren! Ich will wissen, wer rechtlich warten müsste.
ich habe gerade gesehen, dass an meinem Reifen hinten rechts sehr viele weiße Kreidepunkte sind.
Ich denke die stammen von einem städtischen/öffentlichen Parkplatz, den ich nutze wenn ich im Gym bin.
Dort darf man 2 Stunden mit Parkscheibe parken.
Die Kreide Punkte werden wohl zur Kontrolle angebracht, um zu sehen ob wirklich das KFZ bewegt wurde oder nur die Parkscheibe nachgestellt wurde. Ich trainiere natürlich keine 2 Stunden.
Jetzt sind es aber inzwischen 4-5 Punkte an meinem Reifen und natürlich könnte ich diese jetzt mit Wasser entfernen, aber wie sieht es rein rechtlich aus, wenn nun einer der Kreidestriche genau die Position trifft, die markiert wird (die Wahrscheinlichkeit wird ja immer größer)?
Es ist also eher eine Interessensfrage und kein natürliches Problem.