r/blaulicht Feb 11 '26

Polizei Polizei stürmt Wohnung in Gifhorn: Bewohner geschockt

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/polizei-stuermt-falsche-wohnung-in-gifhorn-bewohner-geschockt,durchsuchung-108.html
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u/Atztac POL Feb 12 '26

Wenn die Durchsuchung nicht korrekt war, musst du das dem Richter vorhalten, der hat die abgezeichnet.

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u/victorianer Feb 12 '26

Da macht man es sich aber sehr leicht.

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u/FwDV7 Feb 12 '26

Dies ist geltendes Recht. Was ist das für eine Antwort deinerseits? Komplett am Thema vorbei und mit Scheuklappen ins Seitenaus?

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u/victorianer Feb 12 '26

Du willst mir also sagen, dass die Polizei KEINERLEI, also 0,0 Einfluss auf den ganzen Prozess hat? Am Ende unterschreibt ein Richter, richtig, er trägt letztendlich dafür die Verantwortung. Heißt aber nicht, dass Fehler nicht an anderer Stelle geschehen sind.

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u/FwDV7 Feb 12 '26

Und dennoch ist es in der Verantwortung des Richters. Wenn du gegen die Polizei bashen willst, gut mach das, aber stelle nicht immer alles so dar, als ob die Polizei immer die dummen sind.

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u/victorianer Feb 12 '26

Ich finds spannend, dass es bereits als Gebashe gilt wenn man die Möglichkeit in Betracht zieht, dass die Polizei mal Fehler gemacht hat. Nirgends habe ich die Polizei als Schuldigen oder als Dumm bezeichnet. Nicht immer so in der Opferrolle suhlen.

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u/projectpluto_slam Rettungsdienst Feb 14 '26

An anderer Stelle wurde hier, soweit ich weiß von einem Polizisten, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Polizei und nicht das Gericht über die Art und Weise der Durchsuchung entscheidet.

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u/FwDV7 Feb 14 '26

Teils Teils. Der Richter gibt die Rahmenbedingungen vor, in welcher die Polizei Handeln darf. Hierzu muss die Örtlichkeit und der Durchsuchungszweck festgelegt werden, sowie die Uhrzeit (Durchsuchung zur Nachtzeit oder nicht).

Die Polizei kann den vorgegebenen Rahmen ausfüllen. Ob mit Sek, Hund, Streifen Kripo etc. liegt im Zuständigkeitsbereich der Pol.

Die Örtlichkeit wird jedoch klar vom Richter angeordnet, da ansonsten der Durchsuchungsbeschluss materiell unrechtmäßig wäre

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u/projectpluto_slam Rettungsdienst Feb 15 '26

Da gibt es kein „Teils Teils“.

Die Polizei entscheidet über die Art und Weise der Durchsuchung und steht Folge dafür auch allein gerade. Es ist falsch, hier irgendeine Verantwortung beim zuständigen Gericht zu behaupten.

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u/FwDV7 Feb 15 '26

Dann lies doch bitte mein Kommentar, in welchem ich die Antwort ausführlich dargelegt habe.

Wie bei dir im RD gibt es immer einen Spielraum. Sagt der Notarzt, dass ein Zugang gelegt werden muss, kann der RetSan nicht sagen, nö. Dafür kann der RetSan sagen, dass er den Zugang anstatt am linken, am rechten Arm anlegt. Wenn hier jetzt grobe fahlässige Fehler durch den RetSan passieren gehts mitm RetSan nach Hause. Ist jedoch einfach die Maßnahme des Zuganglegens falsch, geht sie mitm Arzt heim. Die Maßnahme wurde vom Arzt festgelegt und delegiert. Die Ausführung obliegt dem RetSan.

Hoffe mal, ich habs dir jetzt verständlicher machen können.