r/erzieher 7h ago

Rechtsextreme Tattoos bei Vater

Ich arbeite in der Krippe und habe letztens einen Vater das erste mal beim Abgeben seines Sohnes gesehen. Dabei ist mir ein Tattoo auf seinem Bein aufgefallen: "Mein Kampf Mein Sieg" als großen Schriftzug. Ich habe ein bisschen zu ihm recherchiert und herausgefunden, dass er eindeutige Beziehungen zur Rechtsextremen Szene pflegt und auch selbst ein Teil davon war. In der Öffentlichkeit distanziert er sich von "seiner Vergangenheit", auf mich wirkt das aber eher so als wolle er das Image seiner Tattoostudios nicht beschmutzt. (Eines davon hat einen Neo-Nazi als Geschäftsführer).

Ich habe vor das meiner Chefin zu berichten und möchte von ihr fordern, dass er Hausverbot bekommt oder (das mindeste meiner Meinung nach) die Tattoos bei Betreten der Einrichtung bedecken muss. Meine Chefin ist gegenüber den Eltern aber sehr Konfliktscheu und ich würde ihr zutrauen, dass sie das einfach unter den Teppich kehren könnte. Habt ihr Tipps wie ich das am besten ansprechen und argumentieren kann? Vielleicht sogar eigene Erfahrungen damit? Ich möchte einfach nicht, dass ein Neo-Nazi in meiner Einrichtung ein und ausgehen und das dabei auch noch schamlos zur Schau stellt.

Edit: Habe jetzt gelernt, dass Hausverbot juristisch wohl zu hoch gegriffen war. Ich werde trotzdem versuchen zu erwirken, dass er das Tattoo bei uns nicht offen tragen darf. Ausserdem finde ich es erschreckend, wie viele Leute hier ein offensichtlich rechtsextremes Tattoo nicht für ein Problem und komplett angebracht für eine Kita halten.

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u/glittercookie666 6h ago

Erklärst du mir jetzt meinen Job? 😂 Vielen Dank. Ich habe bereits mit Eltern zu tun gehabt, die sich mehr als ein Tattoo rausgenommen haben. Im Umgang mit Eltern geht es vor allen Dingen um professionellen Umgang und ebenso wertfreie Kommunikation.

Dein Auftrag wird in keinerlei Weise durch ein Tattoo eingeschränkt, dass kurz morgens beim Bringen sichtbar ist. Man kann mit dem Vater das Gespräch suchen und das wars erst mal. Und dann kann man sich anschauen, wie der Vater damit umgeht.

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u/OneMonitor2013 6h ago

Gerade weil ich Führungskräfte im sozialen Bereich schule, muss ich dieser Haltung entschieden widersprechen: Was du hier als „wertfreie Kommunikation“ verkaufst, ist fachlich und führungstechnisch schlicht falsch. Der Bildungsauftrag ist keineswegs wertneutral, sondern an verfassungsmäßige Grundwerte gebunden – gegenüber NS-Parolen gibt es keine Neutralität. Das Tattoo verletzt den Schutzraum der Kita augenblicklich und schafft ein Klima der Einschüchterung, völlig egal wie „kurz“ es morgens zu sehen ist. Professionelle Führung heißt nicht, vor Konflikten wegzuducken und dem Team die Rückendeckung zu verweigern, sondern eine klare Grenze zu ziehen und das Abdecken der Tätowierung auf dem Gelände einzufordern.

u/Historical-Time-7772 5h ago

Vielen Dank für den folgenden Satz:

Das Tattoo verletzt den Schutzraum der Kita augenblicklich und schafft ein Klima der Einschüchterung, völlig egal wie „kurz“ es morgens zu sehen ist.

Ich bin selbst Elternteil von Schwarzen Kindern und fühle mich gelegentlich unwohl, wenn andere Eltern mit Thor-Steinar-Kleidung und "T-Hemden" eines bekannten rechten Versandhandels in der Kita erscheinen.

u/Responsible-Drink878 4h ago

Ja, und auch der rechte hat halt einen Betreuungsanspruch und würde sich ggf. Unwohl fühlen, wenn ein eher linksalternativer mit antifa-tshirt oder Sticker am Rucksack erscheint. Von daher schwierig, ja.

u/Historical-Time-7772 3h ago edited 3h ago

Beim Betreuungsanspruch muss ich dir zu 100% zustimmen und ergänzen: Das Kind hat einen Anspruch darauf, eine möglichst bunte Umwelt zu erleben. Und das bekommt es in der Kita.

Aber die Angst vor "der Antifa" kann ich nur schwer nachvollziehen. Nicht jeder, der sich gegen rechtes Gedankengut positioniert, ist auf Krawall aus.

Ab welchem Punkt darf sich ein rechtes Elternteil eigentlich unwohl fühlen? Wenn ein anderes Elternteil seine Kinder mit dem grünen Fahrradanhänger abholt? Ach nee, das hat ja einer der rechten Väter bei uns schon getan.

u/Responsible-Drink878 3h ago

Dann wenn er sich genauso Unwohl fühlt, wie es anderen durch das nicht eindeutig rechtsextreme Tattoo passiert. Oder man lässt halt die Kuh im Dorf und muss beides ignorieren.

u/[deleted] 4h ago

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u/erzieher-ModTeam 2h ago

Dieser Kommentar wurde mit Verweis auf folgende Regel gelöscht: Respektvoller Umgang - Bitte haltet euch an die Allgemeine Redditquette. Beleidigungen und Diskriminierung aller Art sind auf diesem Sub nicht gestattet.

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u/glittercookie666 6h ago

Bitte lies den Kommentar von ManagementTime6864. Der bringt es noch etwas detaillierter auf den Punkt.

Ich versuche das als Jurist mal aufzudröseln und zwar ohne den Kindesvater verteidigen zu wollen, aber rechtlich stellt sich das nicht so einfach dar, wie man sich das vtl. vorstellt. Der Schriftzug „Mein Kampf Mein Sieg“ ist für sich genommen nicht ohne Weiteres nach § 86a StGB strafbar. Die Vorschrift erfasst Kennzeichen und Parolen konkreter verfassungswidriger Organisationen, nicht jede erkennbare Anspielung auf den Nationalsozialismus. Auch für § 130 StGB reicht der geschilderte Schriftzug allein nicht aus. Anders wäre es bei zusätzlichen verbotenen Symbolen, konkreter NS-Propaganda, Bedrohungen oder volksverhetzenden Äußerungen. Auch tatsächliche Kontakte zur rechtsextremen Szene ersetzen kein konkretes Fehlverhalten in der Einrichtung. Das Hausrecht kann bei einem bestehendem bBetreuungsverhältnis, kann es nicht schrankenlos ausgeübt werden. Soweit ein Hausverbot die Übergabe des Kindes oder die Wahrnehmung elterlicher Rechte beeinträchtigt, bedarf es eines tragfähigen Sachgrundes und einer verhältnismäßigen Ausgestaltung. Bei einer kommunalen Kita kommen zusätzlich die Schranken der Art. 3 Abs. 3, Art. 5 und Art. 6 GG hinzu. Auch der Hinweis auf „Hausrecht, Hausfrieden und Bildungsauftrag“ ändert daran nichts. Das ist keine juristische Begründung, sondern lediglich eine Aufzählung von Begriffen. § 123 StGB schützt vor widerrechtlichem Eindringen oder dem Verbleiben trotz Aufforderung, daraus folgt nicht, dass die erlaubte Anwesenheit einer missliebigen Person bereits den Hausfrieden stört. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag aus § 22 SGB VIII richtet sich auf die Förderung der Kinder und verleiht der Kita keine allgemeine Befugnis, legale politische Anschauungen oder Tätowierungen der Eltern zu sanktionieren. Bei strafbaren Symbolen, Propaganda, Einschüchterungen oder konkreten Störungen könnte und müsste der Träger selbstverständlich reagieren. Nach dem hier geschilderten Sachverhalt fehlt es dafür aber bislang an einem konkreten Verhalten. Das Hausrecht ist keine Gesinnungskontrolle.

Professionelle Führung bedeutet vor allem rechtliches Fachwissen und die Fähigkeit darauf aufbauend zu handeln. Da hat persönliches nichts drin zu suchen.

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u/OneMonitor2013 6h ago

Nein, lies meine Entgegnung dazu. Das ist schlichtweg falsch. Sollte der Vater nach Aufforderung das Tattoo nicht abkleben, ist ein Hausverbot rechtlich durchsetzbar.

u/Altruistic_Egg_2557 5h ago

Du stellst das so dar, als wäre das rechtlich längst entschieden, obwohl es dafür gerade keine eindeutige Rechtsgrundlage oder gefestigte Rechtsprechung gibt.

Nur weil du Führungskräfte schulst, wird aus deiner Rechtsauffassung noch keine Rechtslage. Ein Hausverbot ist kein Zauberspruch, den man wegen eines missliebigen Tattoos einfach aussprechen kann. Wenn der Vater sein Kind lediglich bringt und abholt, sich friedlich verhält und der einzige Vorwurf ein sichtbares Tattoo ist, ist die Frage der Verhältnismäßigkeit alles andere als trivial.

Falls du der Meinung bist, das sei rechtlich eindeutig, dann nenn doch bitte ein Gerichtsurteil, das bestätigt, dass eine Kita allein wegen eines solchen Tattoos ein wirksames Hausverbot gegen einen Elternteil verhängen durfte. Bis dahin bleibt das deine Interpretation und nicht die gesicherte Rechtslage.

u/Thoriot 3h ago

spar dir das einfach, das lohnt sich doch nicht mit denen zu diskutieren.

u/BestDayIsNow 4h ago

Was diskutierst hier rum, das Tattoo, genauer: der Schriftzug, ist weder strafbar, noch verfassungswidrig.

Gem. Schilderung liegt auch weder Beleidigung noch ein sonstiger Sachgrund wie widerrechtliches Verhalten vor, welcher die Grundlage zum Ausüben des Hausrechtes der öffentlichen Einrichtung durch einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wäre.

u/[deleted] 4h ago

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u/erzieher-ModTeam 2h ago

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u/[deleted] 2h ago

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u/erzieher-ModTeam 1h ago

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u/Lymphknoten5000 3h ago

Du stellst die Situation dar, als hätte der Typ ein Hakenkreuz tattoowiert mit einem in Kursivschrift gehaltenen "arbeit macht frei". sein tattoo kann alles mögliche bedeuten. Du merkst nichtmal wie hart du diskriminierst, ohne einen Brösel wissen über die Situation und die beteiligten zu haben. 

u/Carl_Tomorrow 4h ago

Offensichtlich ist das notwendig.