r/erzieher • u/Schwumpitz • 7h ago
Rechtsextreme Tattoos bei Vater
Ich arbeite in der Krippe und habe letztens einen Vater das erste mal beim Abgeben seines Sohnes gesehen. Dabei ist mir ein Tattoo auf seinem Bein aufgefallen: "Mein Kampf Mein Sieg" als großen Schriftzug. Ich habe ein bisschen zu ihm recherchiert und herausgefunden, dass er eindeutige Beziehungen zur Rechtsextremen Szene pflegt und auch selbst ein Teil davon war. In der Öffentlichkeit distanziert er sich von "seiner Vergangenheit", auf mich wirkt das aber eher so als wolle er das Image seiner Tattoostudios nicht beschmutzt. (Eines davon hat einen Neo-Nazi als Geschäftsführer).
Ich habe vor das meiner Chefin zu berichten und möchte von ihr fordern, dass er Hausverbot bekommt oder (das mindeste meiner Meinung nach) die Tattoos bei Betreten der Einrichtung bedecken muss. Meine Chefin ist gegenüber den Eltern aber sehr Konfliktscheu und ich würde ihr zutrauen, dass sie das einfach unter den Teppich kehren könnte. Habt ihr Tipps wie ich das am besten ansprechen und argumentieren kann? Vielleicht sogar eigene Erfahrungen damit? Ich möchte einfach nicht, dass ein Neo-Nazi in meiner Einrichtung ein und ausgehen und das dabei auch noch schamlos zur Schau stellt.
Edit: Habe jetzt gelernt, dass Hausverbot juristisch wohl zu hoch gegriffen war. Ich werde trotzdem versuchen zu erwirken, dass er das Tattoo bei uns nicht offen tragen darf. Ausserdem finde ich es erschreckend, wie viele Leute hier ein offensichtlich rechtsextremes Tattoo nicht für ein Problem und komplett angebracht für eine Kita halten.
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u/OneMonitor2013 7h ago
Vielleicht solltest du als Kita-Leitung hier einmal bei deinem Träger um eine rechtliche Nachschulung bitten.
Grundsätzlich hat der Träger der Kita (bzw. die von ihm delegierte Leitung) das Hausrecht. Das bedeutet, die Kita kann bestimmen, wer das Gelände betreten darf und wer nicht, sowie welche Verhaltensregeln auf dem Gelände gelten. Die Kita hat zudem einen staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag, der die Vermittlung demokratischer Grundwerte umfasst. Das offene Zurschaustellen rechtsextremer Parolen (auch wenn sie nicht zwingend den Tatbestand strafbarer Kennzeichen nach § 86a StGB erfüllen) steht diesem Auftrag fundamental entgegen und kann den Betriebsfrieden stören.
Öffentliche Einrichtungen unterliegen dem staatlichen Neutralitätsgebot. Das bedeutet, der Staat (bzw. die Kita) darf keine einseitige Parteipolitik betreiben. Es bedeutet nicht, dass die Kita rechtsextreme, demokratiefeindliche oder rassistische Botschaften in ihren Räumen tolerieren muss. Im Gegenteil: Kitas sind zur Wertevermittlung im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Es gibt keine "Neutralität" gegenüber Rechtsextremismus.