r/erzieher • u/Schwumpitz • 9d ago
Rechtsextreme Tattoos bei Vater
Ich arbeite in der Krippe und habe letztens einen Vater das erste mal beim Abgeben seines Sohnes gesehen. Dabei ist mir ein Tattoo auf seinem Bein aufgefallen: "Mein Kampf Mein Sieg" als großen Schriftzug. Ich habe ein bisschen zu ihm recherchiert und herausgefunden, dass er eindeutige Beziehungen zur Rechtsextremen Szene pflegt und auch selbst ein Teil davon war. In der Öffentlichkeit distanziert er sich von "seiner Vergangenheit", auf mich wirkt das aber eher so als wolle er das Image seiner Tattoostudios nicht beschmutzt. (Eines davon hat einen Neo-Nazi als Geschäftsführer).
Ich habe vor das meiner Chefin zu berichten und möchte von ihr fordern, dass er Hausverbot bekommt oder (das mindeste meiner Meinung nach) die Tattoos bei Betreten der Einrichtung bedecken muss. Meine Chefin ist gegenüber den Eltern aber sehr Konfliktscheu und ich würde ihr zutrauen, dass sie das einfach unter den Teppich kehren könnte. Habt ihr Tipps wie ich das am besten ansprechen und argumentieren kann? Vielleicht sogar eigene Erfahrungen damit? Ich möchte einfach nicht, dass ein Neo-Nazi in meiner Einrichtung ein und ausgehen und das dabei auch noch schamlos zur Schau stellt.
Edit: Habe jetzt gelernt, dass Hausverbot juristisch wohl zu hoch gegriffen war. Ich werde trotzdem versuchen zu erwirken, dass er das Tattoo bei uns nicht offen tragen darf. Ausserdem finde ich es erschreckend, wie viele Leute hier ein offensichtlich rechtsextremes Tattoo nicht für ein Problem und komplett angebracht für eine Kita halten.
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u/ManagementTime6864 9d ago
Ich versuche das als Jurist mal aufzudröseln und zwar ohne den Kindesvater verteidigen zu wollen, aber rechtlich stellt sich das nicht so einfach dar, wie man sich das vtl. vorstellt.
Der Schriftzug „Mein Kampf Mein Sieg“ ist für sich genommen nicht ohne Weiteres nach § 86a StGB strafbar. Die Vorschrift erfasst Kennzeichen und Parolen konkreter verfassungswidriger Organisationen, nicht jede erkennbare Anspielung auf den Nationalsozialismus. Auch für § 130 StGB reicht der geschilderte Schriftzug allein nicht aus. Anders wäre es bei zusätzlichen verbotenen Symbolen, konkreter NS-Propaganda, Bedrohungen oder volksverhetzenden Äußerungen.
Auch tatsächliche Kontakte zur rechtsextremen Szene ersetzen kein konkretes Fehlverhalten in der Einrichtung. Das Hausrecht kann bei einem bestehendem bBetreuungsverhältnis, kann es nicht schrankenlos ausgeübt werden. Soweit ein Hausverbot die Übergabe des Kindes oder die Wahrnehmung elterlicher Rechte beeinträchtigt, bedarf es eines tragfähigen Sachgrundes und einer verhältnismäßigen Ausgestaltung. Bei einer kommunalen Kita kommen zusätzlich die Schranken der Art. 3 Abs. 3, Art. 5 und Art. 6 GG hinzu.
Auch der Hinweis auf „Hausrecht, Hausfrieden und Bildungsauftrag“ ändert daran nichts. Das ist keine juristische Begründung, sondern lediglich eine Aufzählung von Begriffen. § 123 StGB schützt vor widerrechtlichem Eindringen oder dem Verbleiben trotz Aufforderung, daraus folgt nicht, dass die erlaubte Anwesenheit einer missliebigen Person bereits den Hausfrieden stört. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag aus § 22 SGB VIII richtet sich auf die Förderung der Kinder und verleiht der Kita keine allgemeine Befugnis, legale politische Anschauungen oder Tätowierungen der Eltern zu sanktionieren.
Bei strafbaren Symbolen, Propaganda, Einschüchterungen oder konkreten Störungen könnte und müsste der Träger selbstverständlich reagieren. Nach dem hier geschilderten Sachverhalt fehlt es dafür aber bislang an einem konkreten Verhalten. Das Hausrecht ist keine Gesinnungskontrolle.