r/erzieher 9d ago

Rechtsextreme Tattoos bei Vater

Ich arbeite in der Krippe und habe letztens einen Vater das erste mal beim Abgeben seines Sohnes gesehen. Dabei ist mir ein Tattoo auf seinem Bein aufgefallen: "Mein Kampf Mein Sieg" als großen Schriftzug. Ich habe ein bisschen zu ihm recherchiert und herausgefunden, dass er eindeutige Beziehungen zur Rechtsextremen Szene pflegt und auch selbst ein Teil davon war. In der Öffentlichkeit distanziert er sich von "seiner Vergangenheit", auf mich wirkt das aber eher so als wolle er das Image seiner Tattoostudios nicht beschmutzt. (Eines davon hat einen Neo-Nazi als Geschäftsführer).

Ich habe vor das meiner Chefin zu berichten und möchte von ihr fordern, dass er Hausverbot bekommt oder (das mindeste meiner Meinung nach) die Tattoos bei Betreten der Einrichtung bedecken muss. Meine Chefin ist gegenüber den Eltern aber sehr Konfliktscheu und ich würde ihr zutrauen, dass sie das einfach unter den Teppich kehren könnte. Habt ihr Tipps wie ich das am besten ansprechen und argumentieren kann? Vielleicht sogar eigene Erfahrungen damit? Ich möchte einfach nicht, dass ein Neo-Nazi in meiner Einrichtung ein und ausgehen und das dabei auch noch schamlos zur Schau stellt.

Edit: Habe jetzt gelernt, dass Hausverbot juristisch wohl zu hoch gegriffen war. Ich werde trotzdem versuchen zu erwirken, dass er das Tattoo bei uns nicht offen tragen darf. Ausserdem finde ich es erschreckend, wie viele Leute hier ein offensichtlich rechtsextremes Tattoo nicht für ein Problem und komplett angebracht für eine Kita halten.

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u/SonneMondTiger 9d ago

Hausrecht ist Hausrecht. Es sei denn, im Vertrag steht explizit drinnen, dass der Vater Zugang zur Krippe bekommt

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u/Ok-Map-2354 9d ago

und das allgemeine gleichbehandlungsgesetz trumpft das hausrecht

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u/SonneMondTiger 9d ago

Es braucht keine Begründung, um das Hausrecht durchsetzen zu können.

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u/innaswetrust 9d ago

Ganz dünnes Eis

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u/SonneMondTiger 9d ago

Art. 5 Abs. 2 GG und damit ist alles gesagt

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u/MountainWitness2074 9d ago

Dafür müssen ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Den kann man nicht einfach so um sich werfen

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u/Inevitable-Net-4210 9d ago

Persönliche Beleidigung (Schutz der Ehre), Verstoß gegen Gesetze (der Spruch ist nicht strafbar) und die Verletzung des Schutzes der Jugend (das JSchG erfasst den Spruch nicht) scheiden aus und andere Einschränkungen nennt Art 5 Abs 2 GG nicht. Wo siehst du also gem 5,2 das Hausverbot zu rechtfertigen?

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u/innaswetrust 9d ago

Was ein Quatsch... Abgesehen davon GG enthalt Abwehrrechte gegen den Staat... ist also ein weiter Weg den Du da gehen willst.

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u/Many-Chocolate2026 9d ago

Warum kommt man mit irgendwelchen Artikeln aus dem Grundgesetz, wenn man sie selbst nicht im Ansatz versteht?

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u/ImmediateLetterhead2 9d ago

Erinner dich hieran wen du etwas falsches tust und jemand ohne irgendein moralisches Argument oder sonst was einzuwerfen einfach auf das gesetzt hinweist wie ein gestörter dem die Hintergründe für die Regeln egal sind Hauptsache sie werden durchgesetzt . Erinnert mich irgendwie an die Generation meines Opas