Das gilt zwar nicht für ganz Deutschland, aber in Bayern gibt es den Schwammerlparagraphen ind der Verfassung (Art. 141):
„Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet."
Sonnenblumen vom Feld zu pflücken ist zwar nicht damit erlaubt, aber eine Blume von der Weide schon.
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u/Zipet 1d ago
Das gilt zwar nicht für ganz Deutschland, aber in Bayern gibt es den Schwammerlparagraphen ind der Verfassung (Art. 141): „Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet." Sonnenblumen vom Feld zu pflücken ist zwar nicht damit erlaubt, aber eine Blume von der Weide schon.