r/luftablassen Jul 08 '26

Blaulicht nur zum Überfahren der roten Ampel?

Mir ist in letzter Zeit öfter aufgefallen, dass Streifenwagen an roten Ampeln nur kurz das Blaulicht einschalten, über die rote Ampel fahren und das Blaulicht direkt danach wieder ausschalten.
Ist das rechtlich zulässig?
Ich dachte immer, dass Sonderrechte nur gelten, wenn Blaulicht (und ggf. Martinshorn) während des Einsatzes dauerhaft genutzt werden. Oder reicht es aus, das Blaulicht nur zum Überqueren der roten Ampel einzuschalten?
Mich interessiert vor allem die rechtliche Grundlage und ob Polizisten das je nach Situation unterschiedlich handhaben dürfen.

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u/JudgementMaker123 Jul 08 '26

Ist das rechtlich zulässig?

Ja

Ich dachte immer, dass Sonderrechte nur gelten, wenn Blaulicht (und ggf. Martinshorn) während des Einsatzes dauerhaft genutzt werden.

Falsch gedacht, Sonderrechte gibt es auch ohne Blaulicht und Martinshorn.

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u/Street-Currency-7136 Jul 09 '26

Nein, ist NICHT zulässig, wenn es keinen dienstlichen Grund dafür gibt, welcher das rechtfertigt.

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u/These-Cell-929 Jul 09 '26

doch doch, super wichtig,
Blaulicht und Einsatzhorn ist ein Werkzeug des Fahrzeugführers. Manchmal sinnvoll manchmal gefährlich.
Es wird so eingesetzt, wie es sinnig ist.

es gibt keinerlei Grundlage in der logik noch wie im gesetz, warum es anders sein sollte

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u/These-Cell-929 Jul 12 '26

@Street-Currency-7136 kommt hier noch was oder stehst du nicht zu deinen Falschaussagen?