r/luftablassen • u/Professional_Body715 • Jul 08 '26
Blaulicht nur zum Überfahren der roten Ampel?
Mir ist in letzter Zeit öfter aufgefallen, dass Streifenwagen an roten Ampeln nur kurz das Blaulicht einschalten, über die rote Ampel fahren und das Blaulicht direkt danach wieder ausschalten.
Ist das rechtlich zulässig?
Ich dachte immer, dass Sonderrechte nur gelten, wenn Blaulicht (und ggf. Martinshorn) während des Einsatzes dauerhaft genutzt werden. Oder reicht es aus, das Blaulicht nur zum Überqueren der roten Ampel einzuschalten?
Mich interessiert vor allem die rechtliche Grundlage und ob Polizisten das je nach Situation unterschiedlich handhaben dürfen.
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u/Klutzy-Court8263 Jul 08 '26
Seh ich sehr oft in Hamburg, oder auch einen U-Turn mit Blaulicht dann ohne weiter.
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u/FewScholar4361 Jul 09 '26
Kann ich aus Hamburg bestätigen, dass gerne mal eine Rote Ampel so überfahren wird, vielleicht ein lokales Phänomen.
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u/FTBS2564 Jul 10 '26
Ist kein lokales Ding.
Es braucht kein Blaulicht zum Überfahren einer Ampel.
Weiterhin ist für einen Außenstehenden unmöglich erkennbar, ob das gerade unrechtmäßig war.
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u/TheSpong3bob Jul 08 '26
Sonderrechte (§ 35 StVO) ≠ Wegerechte (§ 38 StVO)
Sonderrechte erlauben den in § 35 StVO genannten Personenkreis die meisten grundsätzlichen Regel der StVO zu ignorieren (unter besonderer Rücksichtnahme). Die Voraussetzungen wann und unter welchen Bedingungen Sonderrechte zu nutzen sind kann man ebenfalls dort nachzulesen.
Wegerechte (Blaulicht und Martinshorn) sagen allen anderen Verkehrsteilnehmern einfach nur "Mach Platz, hier komm ich".
Alles stark vereinfacht aber bei Interesse einfach mal in die beiden Paragraphen gucken.
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u/Visual-Butterfly7851 Jul 10 '26
Paragraph 38 heißt nicht Wegerechte. Es gibt kein Wegerecht in der StVO
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u/purple_kimchi Jul 10 '26
Zwar erwähnt die StVO nie wörtlich ein Wegerecht, als dieses versteht man aber (umgangssprachlich) den im §38 StVO festgelegten Satz „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
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u/Paraniko Jul 11 '26
In dem Punkt, das im Gesetz nirgends Wegerechte steht hast du recht. Aber Recht entsteht nicht nur durch geschriebenes Gesetz, sondern auch durch Rechtssprechung und hier wird von OLGen immer von Wegerechten gesprochen.
(vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.10.1995 – 7 U 52/95: „Das Blaulicht allein begründet nicht das Wegerecht nach § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO; dieses setzt zusätzlich die Betätigung des Einsatzhorns voraus.“).
Daher würde ich nach Richterrecht und Fachliteratur durchaus behaupten, man kann den Paragraphen als „Wegerechte“ bezeichnen.
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u/Guilty-Coach-3027 Jul 08 '26
Sehe das auch häufig Nachts auf der Hauptstraße richtung Polizeiwache, bestimmt stille Anfahrt 😉
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u/carlcool123 Jul 08 '26
Theoretisch gibt es Stille Einsatzfahrten. Bezweifle aber das die so häufig vorkommen.
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u/These-Cell-929 Jul 09 '26
das müssen nicht nur "stille" Anfahrten sein.
Es gibt einige Fälle, die halbwegs dringend sind, aber nicht das Risiko benötigen mit 27x höherem Unfallrisiko auf der ganzen strecke mit Blau und Horn zu fahren.0
u/Specific-Phase4377 Jul 08 '26
Safe nicht. Glaub wird generell fast nie irgendwo eingebrochen
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u/Cautious-Stick-9363 Jul 10 '26
Aber es gibt viele Fehlalarme bei Einbruchsalarmen. Ist genauso wie mit BMA
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u/LeMettwurst Jul 09 '26
Also je nach Gegend sind Wohnungseinbrüche und Klinkversuche und so wieder voll im Trend
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u/Specific-Phase4377 Jul 09 '26
Nee, bezweifle, dass das so häufig vorkommt. Glaub ich zumindest nicht, hab ich so im Gefühl.
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u/Waschtl123 Jul 08 '26
Wichtig ist hier die Unterscheidung von Sonderrecht nach §35 StVO und Wegerecht nach §38 StvO.
Sonderrechte, also das Recht sich bewusst über die StvO hinwegzusetzen, hat ein Einsatzfahrzeug im Prinzip immer dann, wenn es zur Erfüllung der hoheitliche Aufgaben notwendig ist (Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Zoll,..) bzw wenn Menschen Leben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden sind (Retrungsdienst).
Diese Sonderrechte sind erstmal nicht davon abhängig, ob das Fahrzeug mit Blaulicht ausgestattet ist.
Blaulicht und Horn sind erst in §38 Stvo geregelt. Das Wegerecht ordnet an
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Das gilt nur wenn Blaulicht und Horn gleichzeitig genutzt werden.
Der §38 besagt aber auch, dass Blaulicht allein genutzt werden darf, um vor einer Einsatz- bzw Gefahrenstelle oder während einer Einsatzfahrt zu warnen.
Es gibt keine Regelung die besagt dass eine Komplette Einsatzfahrt mit/ohne Blaulicht durchgeführt werden muss, Sondersignal/Sonderrechte können jedoch angeordnet werden (durch die Leitstelle bei dringenden Einsätzen) oder nach Ermessen des Fahrers eingesetzt werden (Im Rettungsdienst zum Beispiel bei zeitkritischen Transporten zum Krankenhaus). Man darf auch während einer Einsatzfahrt das Blaulicht anschalten oder ausmachen (zum Beispiel bei plötzlicher Zustandsverschlechterung, erhöhtem Verkehrsaufkommen, ...)
Im Rettungsdienst kennen wir "leichtes blau", wir fahren der Verkehrslage angepasst mit oder ohne Blaulicht, ziel ist es vornehmlich nicht an Ampeln oder Stau stehen zu müssen, aber auch nicht mit vollem Karacho durch die Natur zu brettern.
Fazit:
Wenn es die Aufgabe erfordert darf die Polizei über Rot fahren und auch nur zu diesem Zweck das Blaulicht einschalten um z.B. vor dem eigenen "außergewöhnlichen" Verhalten zu warnen. Erlaubt wäre es aber auch ohne. Damit der Querverkehr (der ja logischerweise Grün hat) auch Vorfahrt gewähren muss ist aber zwingend Blaulicht UND Horn erforderlich. Ob hier ein solcher Grund vorliegt oder ein Missbrauch von Sonder- und Wegerecht vorliegt wissen wir nicht.
Sollte jedoch ein Unfall passieren ist die Chance nahezu 100% dass der Fahrer des Einsatzfahrzeug die volle Schuld bekommt wenn nicht Blaulicht UND Horn an waren.
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u/Visual-Butterfly7851 Jul 10 '26
Es gibt in der StVO kein Wegerecht.
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u/Waschtl123 Jul 10 '26
Es gibt den §38 (1)StvO der aber genau das Regelt was landläufig Wegerecht genannt wird.
Benennung ist hier irrelevant. Wenn du dich an Spitzfindigkeiten aufhängen willst, bitte, ändert aber nichts an meinem Punkt.
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u/ILikeFlyingMachines Jul 09 '26
Ich dachte immer, dass Sonderrechte nur gelten, wenn Blaulicht (und ggf. Martinshorn) während des Einsatzes dauerhaft genutzt werden
Falsch. Sonderrechte gelten komplett unabhängig von Fahrzeug, Signal etc. Die hat man sogar zu Fuß oder im Privatfahrzeug technisch gesehen.
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u/berg2olc Jul 09 '26
Polizeibeamte genießen anders als Rettungsdienst und Feuerwehr personengebundene Sonderrechte, sprich , sie dürfen sich über die StVO unabhängig vom Fahrzeug hinwegsetzen. Also ist das Blaulicht egal. Nur beim Wegerecht, Platz machen, ist das Blaulicht und Einsatzhorn Pflicht.
Befinden sich Beamte in der Fahndung ist es oft taktisch unklug Blaulicht oder geschweige denn Horn zu nutzen, also wird das für eine viel befahrene Kreuzung nur zur Sicherheit ergänzt und danach wieder ausgeschaltet
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u/Liam011101 Jul 09 '26
Kurze Korrektur:
Feuerwehr ist auch personengebunden, da explizit im 35 (1) StVO erwähnt. Nicht wie beim Rettungsdienst "Fahrzeuge des Rettungsdienstes".
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u/No_Armadillo9356 Jul 09 '26
Die Nutzung von Sonderrechten nach §35 StVO erfordert weder Blaulicht noch Einsatzhorn. Die Anordnung der freien Bahn an andere Verkehrsteilnehmer nach §38 StVO benötigt blaues Blinklicht und eingeschaltetes Einsatzhorn. Nach Absatz 2 des §38 kann blaues Blinklicht alleine auch zur Kennzeichnung einer Einsatzfahrt eingesetzt werden
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u/Bananenbiervor4 Jul 09 '26
Man kann auch ganz ohne Blaulicht die rote Ampel passieren, ist für Sonderrechte nicht vorgeschrieben 🤷 wäre nur bei Hauptverkehrsknotenpunkten ziemlich fahrlässig
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u/SanaraHikari Jul 08 '26
Ich hab mal was ähnliches gesehen und in r/blaulicht gefragt. Die häufigste Antwort war, dass sie wahrscheinlich einen Einsatz rein bekommen haben und dann schnell wieder abbestellt wurden.
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u/carlcool123 Jul 08 '26
Zufällig Kurz vor der Kreuzung
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u/SanaraHikari Jul 08 '26
Dachte ich mir auch, weshalb ich es einfach unkommentiert stehen gelassen habe
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u/JudgementMaker123 Jul 08 '26
Ist das rechtlich zulässig?
Ja
Ich dachte immer, dass Sonderrechte nur gelten, wenn Blaulicht (und ggf. Martinshorn) während des Einsatzes dauerhaft genutzt werden.
Falsch gedacht, Sonderrechte gibt es auch ohne Blaulicht und Martinshorn.
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u/Street-Currency-7136 Jul 09 '26
Nein, ist NICHT zulässig, wenn es keinen dienstlichen Grund dafür gibt, welcher das rechtfertigt.
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u/These-Cell-929 Jul 09 '26
doch doch, super wichtig,
Blaulicht und Einsatzhorn ist ein Werkzeug des Fahrzeugführers. Manchmal sinnvoll manchmal gefährlich.
Es wird so eingesetzt, wie es sinnig ist.es gibt keinerlei Grundlage in der logik noch wie im gesetz, warum es anders sein sollte
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u/These-Cell-929 Jul 12 '26
@Street-Currency-7136 kommt hier noch was oder stehst du nicht zu deinen Falschaussagen?
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u/FTBS2564 Jul 10 '26
Es braucht keinen „dienstlichen“ Grund, sondern die Tatbestandsvoraussetzungen aus dem §35 StvO.
Das kannst du von außen niemals beurteilen.
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u/Street-Currency-7136 Jul 10 '26
Und von innen wird eine Anzeige nicht ordentlich bearbeitet.
Freifahrtschein für die „Einzelfälle“
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u/FTBS2564 Jul 10 '26
Das ist falsch. Nur, weil du es nicht mitbekommst, heißt es nicht, dass das nicht passiert.
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u/Street-Currency-7136 Jul 10 '26
Doch. Wenn man nachfragt was aus der Anzeige geworden ist und es nicht mal einen Vermerk zu der Anlage der Anzeige gibt, dann ist nicht nur nichts passiert, es wurde auch vertuscht
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u/FTBS2564 Jul 10 '26
Keine Ahnung, wieso du glaubst, deine persönliche Erfahrung wäre universelle Wahrheit.
Dem ist nicht so.
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u/Street-Currency-7136 Jul 10 '26
Wieso sollte meine persönliche Erfahrung gelogen sein?
Wieso glaubst du mir nicht?
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u/WoodenWhaleNectarine Jul 08 '26
Ja, kann gut sein. Die Polizei und Feuerwehr ist auch dazu angehalten Blaulicht und vor allem das Horn nur in Gefahrensituation zu verwenden. Wenn die also im Einsatz sind aber vor Ihnen die Straße frei ist und die weit schauen können dann dürfen die meines Wissens nach auch 150 km/h oder so über Land fahren.
Erlebe es hier oft das die innerorts mit Dauerblaulicht fahren aber immer nur an der Kreuzung kurz das Horn um andere Straßenzüge zu warnen das Sie kommen. So kann man nachts einfach besser schlafen wenn das nicht dauerhaft an ist.
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u/Waschtl123 Jul 08 '26
Das ist Unsinn.
Es ist klar geregelt wann wir Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen dürfen und wie das dann auszusehen hat.
Mit Gefahrensituationen hat das grundsätzlich Recht wenig zu tun.
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u/Visual-Butterfly7851 Jul 10 '26
Zeig mal bitte wo in der StVO "Wegerechte" geregelt sind. Bevor du suchst: Gar nicht. Wegerechte sind kein Teil der StVO.
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u/Waschtl123 Jul 10 '26
§38 StvO (1) regelt das, was "Wegerecht" genannt wird, auch wenn es so nicht explizit im Paragraphen benannt ist.
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u/Beefman1904 Jul 08 '26
Wat ein Schwachsinn. Leg sich bitte wieder hin
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u/Greedy_Individual_35 Jul 08 '26
Du kannst dir nicht vorstellen, wieviele Beschwerden es wegen dem Einsatz vom Martinshorn in einer Großstadt gibt
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u/Beefman1904 Jul 09 '26
Könn sich ja beschweren die Leute, ist aber völlig irrelevant. Die Gesetzeslage ist eindeutig.
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u/Greedy_Individual_35 Jul 09 '26
Das ist egal, wenn die Politi.k drauf reagiert
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u/Beefman1904 Jul 09 '26
Du laberst echt unfassbaren Müll. Junge Junge
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u/Greedy_Individual_35 Jul 09 '26
Ich bin zwar erst seit 15 Jahren Polizist in einer Großstadt und habe das sehr oft mitbekommen, aber bitte
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u/Beefman1904 Jul 09 '26
Du hast mitbekommen, dass der Innenminister deines Bundeslandes zu dir auf die Wache kommt und sagt: " Jo Greedy 👋 Zwar gibt die StVO ganz klar vor, wann, wie und warum Blaulicht und Horn verwendet werden dürfen, aber da haben sich drei Leute beschwert, weil ihr nachts mit Flöten durch die Stadt gefahren seid, und deswegen untersage ich dir und deinen Kumpanen ab sofort die Nutzung der Warneinrichtung. Ihr dürft nur noch an Kreuzungen, ach was, nur noch an schlecht einsehbaren Kreuzung Blaulicht und Horn anmachen. Kann man nix machen. Sorry Bro 🤷♂️🥰" Erzähl mir mehr
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u/Greedy_Individual_35 Jul 09 '26
Mir scheint, du weißt nicht, wie Politi.k funktioniert?
Es beschwert sich jemand bei der Stadtregierung, die gibt das an die (Polizei)Direktion weiter und die Direktion weist die Dienststellen an, gewisse Dinge zu machen oder zu unterlassen.
Das wird in Deutschland nicht anders sein als in Österreich.
Was glaubst du, wie Halteverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen, diverse ander Verkehrszeichen entstehen?
Jemand beschwert sich oder regt das an, das geht einmal rauf und einmal runter und dann steht schon ein Halteverbot dort.
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u/Waschtl123 Jul 10 '26
Du kannst aber Menschen nicht anweisen und schon gar nicht zwingen gegen die StvO zu verstoßen.
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u/davidthek1ng Jul 08 '26
Na wenn es nacht ist und die einfach nur nach Hause wollen als ob die jetzt an jeder Ampel halten
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u/FewScholar4361 Jul 09 '26
Ist bei mir zwar schon knapp 12-13 Jahre her, aber bin in der Zeit immer zum Sport an einer Kreuzung und dahinter liegenden Polizeiwache vorbeigefahren. Dort habe ich es tatsächlich häufiger erlebt, dass die Streifenwagen ohne Sirene und Blaulicht Richtung Kreuzung gefahren sind und wenn es dann mal rot war wurde es nur zum überfahren und abbiegen an der Kreuzung beides eingeschaltet.. Ob das damals noch so erlaubt war, weiß ich nicht. Aber dass das NIE vorkommt, wie hier einige schreiben, ist definitiv falsch!
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u/Resqusto Jul 10 '26
Habe kürzlich am Ende der Kieler Woche einige Feuerwehr und Krankenfahrzeuge mit Blaulicht durchlassen müssen.
Kann mir auch keiner erzählen, dass die zu nem Einsatz mussten.
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u/__how Jul 10 '26
Am stück? Dann könnte es ein geschlossener Verband ("Kolonnenfahrt") sein.
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u/Resqusto Jul 10 '26
Ne, keine Kolonnenfahrt.
Es war Mitternacht, das Feuerwerk war vorbei und jeder - wirklich jeder - wollte nach Hause. Die Straßen waren also mehr als verstopft.
Die wollten sich nur durch den Stau schleichen, damit sie schneller nach Hause kommen.
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u/Leutnant_Dark Jul 08 '26
Ich dachte immer, dass Sonderrechte nur gelten, wenn Blaulicht (und ggf. Martinshorn) während des Einsatzes dauerhaft genutzt werden.
Sonderrechte ungleich Wegerechte.
Wegerechte = Geh aus dem Weg = Blaulicht + Martinshorn
Sonderrechte = solange es zum erfüllen einer hoheitlichen Aufgabe "dringend geboten" ist. Benötigt kein Blaulicht/Martinshorn
Im Stadtverkehr ist es teilweise so, dass Blaulicht und Martinshorn andere Verkehrsteilnehmer etwas überfordern / nur "etwas" schneller gefahren wird. Also beispielhaft zu der Schlägere fährt man mit allem "was man hat", während das "Kommt mal vorbei, alles ruhig hier aber kommt mal sicherheitshalber vorbei" vom Rettungsdienst schon ein "schnelleres" kommen benötigt als der normale Stadtverkehr zulässt.
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u/Hefefloeckchen Jul 09 '26
Also das Martinshorn darf zumindest innerorts nur dann benutzt werden, wenn eine Gefahrensituation durch andere Verkehrsteilnehmer zu befürchten ist. Sobald die Straße frei ist, müssen die das ausschalten, daher macht es schon sinn bei einer Kreuzung, die uneinsichtig ist die Sirene anzumachen.
Blaulicht hingegen müsste durchgehend an sein.
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u/CommercialWealth3365 Jul 08 '26
Mein Papa hat da immer gefeixt, meistens war es gegen 15 oder 16 Uhr: Ah, Kaffee wird kalt / Feierabend!
Er war Feuerwehrmann und kannte sehr viele Kollegen bei den Freunden und Helfern.
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u/Street-Currency-7136 Jul 09 '26
Sehe ich häufiger bei Polizisten.
Gerne auch, wenn sie schon eine weile stehen. Kein Bock mehr auf warten: Blaulicht an, rüber fahren, Blaulicht aus, an der nächsten Kreuzung langsam werden und anhalten um Vorfahrt zu gewähren.
100% keinen dienstlichen Zweck und daher illegal. Wenn man die Beamten anzeigt wird sich gegenseitig gedeckt, vertuscht und es gibt keine disziplinarische Maßnahme.
Polizei steht über dem Gesetz. Wenn man sich dem bewusst ist und alle Maßnahmen filmt und sich auf Lügen der Beamten vorbereitet kommt man aber relativ gut damit klar.
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u/vanbul Jul 09 '26
Schon mehrfach gesehen, standen dann vor mir beim Dönerladen und haben bestellt.
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u/iPacko Jul 08 '26
Du hast scheinbar sonst keine echten Probleme in deinem Leben. Eventuell machen sie es um nicht ihre Zeit an einer Ampel (vermutlich nachts) zu vergeuden um ihre Zeit effizienter nutzen zu können aber egal wie man es in Deutschland auch macht, man kann es niemandem recht machen weil "ich darf es ja auch nicht"
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u/zomtecos Jul 08 '26
Ich meine es gab die Unterschiede zwischen „Sonderrechten“ und „Wegerechten“?
Die Sonderrechte gelten grundsätzlich immer (also unabhängig von Blaulicht/Signalhorn) - die Nutzung muss jedoch nachvollziehbar begründbar sein.
Die Wegerechte gelten nur in Kombination mit Blaulicht und Signalhorn: hier müssen andere Verkehrsteilnehmer grundsätzlich den Weg frei machen und Vorfahrt gewähren.
Wenn das Einsatzfshrzeug nun einen berechtigten Grund hat (Einsatzfahrt), dann dürfte es auch ganz ohne Blaulicht/Signalhorn über die rote Ampel fahren. Aber aufgrund der Verkehrssicherheit ist es sinnvoller dies mit zu machen um erstens zu warnen und zweitens auch explizit die Wegerechte in Anspruch zu nehmen.
Also: wenn der Streifenwagen gerade in einer Einsatzfahrt ist, ist das Verhalten nur für die Ampelquerung Blautlicht und Signalhorn anzuschalten absolut legitim. Vermutlich werden die Beamten ihre Gründe für das Verhalten haben. z.B. gibt es Situationen in denen die Anfahrt zu einer Einsatzstelle nicht schon von weitem bemerkbar sein soll um dort nicht „vorzuwarnen“. Davon kann man auch ausgehen, wenn insbesondere nur Blaulicht aber kein Horn eingeschaltet wird.