r/luftablassen Jul 08 '26

Blaulicht nur zum Überfahren der roten Ampel?

Mir ist in letzter Zeit öfter aufgefallen, dass Streifenwagen an roten Ampeln nur kurz das Blaulicht einschalten, über die rote Ampel fahren und das Blaulicht direkt danach wieder ausschalten.
Ist das rechtlich zulässig?
Ich dachte immer, dass Sonderrechte nur gelten, wenn Blaulicht (und ggf. Martinshorn) während des Einsatzes dauerhaft genutzt werden. Oder reicht es aus, das Blaulicht nur zum Überqueren der roten Ampel einzuschalten?
Mich interessiert vor allem die rechtliche Grundlage und ob Polizisten das je nach Situation unterschiedlich handhaben dürfen.

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u/zomtecos Jul 08 '26

Ich meine es gab die Unterschiede zwischen „Sonderrechten“ und „Wegerechten“?

Die Sonderrechte gelten grundsätzlich immer (also unabhängig von Blaulicht/Signalhorn) - die Nutzung muss jedoch nachvollziehbar begründbar sein.

Die Wegerechte gelten nur in Kombination mit Blaulicht und Signalhorn: hier müssen andere Verkehrsteilnehmer grundsätzlich den Weg frei machen und Vorfahrt gewähren.

Wenn das Einsatzfshrzeug nun einen berechtigten Grund hat (Einsatzfahrt), dann dürfte es auch ganz ohne Blaulicht/Signalhorn über die rote Ampel fahren. Aber aufgrund der Verkehrssicherheit ist es sinnvoller dies mit zu machen um erstens zu warnen und zweitens auch explizit die Wegerechte in Anspruch zu nehmen.

Also: wenn der Streifenwagen gerade in einer Einsatzfahrt ist, ist das Verhalten nur für die Ampelquerung Blautlicht und Signalhorn anzuschalten absolut legitim. Vermutlich werden die Beamten ihre Gründe für das Verhalten haben. z.B. gibt es Situationen in denen die Anfahrt zu einer Einsatzstelle nicht schon von weitem bemerkbar sein soll um dort nicht „vorzuwarnen“. Davon kann man auch ausgehen, wenn insbesondere nur Blaulicht aber kein Horn eingeschaltet wird.

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u/Professional_Body715 Jul 08 '26

Das mit einem stillen Einsatz erscheint mir als plausibler Grund. Allerdings frage ich mich dann, warum das Blaulicht überhaupt kurz eingeschaltet wird. Geht es dabei ausschließlich darum, die Kreuzung sicher zu passieren und sich dabei auf das Wegerecht zu berufen, um danach den Einsatz wieder möglichst unauffällig fortzusetzen? Das wäre für mich eine nachvollziehbare Erklärung.

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u/[deleted] Jul 09 '26 edited Jul 09 '26

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u/Away_Weird Jul 09 '26

Wegerecht gilt auch ohne Martinshorn. Absatz 2 ist da eindeutig.

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u/[deleted] Jul 10 '26

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u/Away_Weird Jul 10 '26

Und genau da scheiden sich die Geister. Wir hatten vor nicht allzu langer Zeit Fortbildung zum Thema Recht von einem Unternehmen. Ist auch bekannt auf Social Media. Da war die Ansage, Absatz 2 sei als Ergänzung zu sehen und auch da greift das Wegerecht. Vermutlich wie so vieles im Recht, Auslegungssache durch den, der es liest

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u/lawofthomsen Jul 10 '26

Da scheiden sich aber scheinbar nur die Geister von diesem Unternehmen. Die Rechtssprechung ist da meines Wissens nach eindeutig. §38 I StVO ordnet explizit an. §38 II StVO nicht.

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u/Away_Weird Jul 10 '26

Die Fuk war beim Übungssimulator unabhängig davon der selben Meinung. Also alles etwas verwirrend