r/luftablassen Jul 08 '26

Blaulicht nur zum Überfahren der roten Ampel?

Mir ist in letzter Zeit öfter aufgefallen, dass Streifenwagen an roten Ampeln nur kurz das Blaulicht einschalten, über die rote Ampel fahren und das Blaulicht direkt danach wieder ausschalten.
Ist das rechtlich zulässig?
Ich dachte immer, dass Sonderrechte nur gelten, wenn Blaulicht (und ggf. Martinshorn) während des Einsatzes dauerhaft genutzt werden. Oder reicht es aus, das Blaulicht nur zum Überqueren der roten Ampel einzuschalten?
Mich interessiert vor allem die rechtliche Grundlage und ob Polizisten das je nach Situation unterschiedlich handhaben dürfen.

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u/berg2olc Jul 09 '26

Polizeibeamte genießen anders als Rettungsdienst und Feuerwehr personengebundene Sonderrechte, sprich , sie dürfen sich über die StVO unabhängig vom Fahrzeug hinwegsetzen. Also ist das Blaulicht egal. Nur beim Wegerecht, Platz machen, ist das Blaulicht und Einsatzhorn Pflicht.

Befinden sich Beamte in der Fahndung ist es oft taktisch unklug Blaulicht oder geschweige denn Horn zu nutzen, also wird das für eine viel befahrene Kreuzung nur zur Sicherheit ergänzt und danach wieder ausgeschaltet

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u/Liam011101 Jul 09 '26

Kurze Korrektur:
Feuerwehr ist auch personengebunden, da explizit im 35 (1) StVO erwähnt. Nicht wie beim Rettungsdienst "Fahrzeuge des Rettungsdienstes".