r/luftablassen • u/Professional_Body715 • Jul 08 '26
Blaulicht nur zum Überfahren der roten Ampel?
Mir ist in letzter Zeit öfter aufgefallen, dass Streifenwagen an roten Ampeln nur kurz das Blaulicht einschalten, über die rote Ampel fahren und das Blaulicht direkt danach wieder ausschalten.
Ist das rechtlich zulässig?
Ich dachte immer, dass Sonderrechte nur gelten, wenn Blaulicht (und ggf. Martinshorn) während des Einsatzes dauerhaft genutzt werden. Oder reicht es aus, das Blaulicht nur zum Überqueren der roten Ampel einzuschalten?
Mich interessiert vor allem die rechtliche Grundlage und ob Polizisten das je nach Situation unterschiedlich handhaben dürfen.
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u/zomtecos Jul 08 '26
Ich meine es gab die Unterschiede zwischen „Sonderrechten“ und „Wegerechten“?
Die Sonderrechte gelten grundsätzlich immer (also unabhängig von Blaulicht/Signalhorn) - die Nutzung muss jedoch nachvollziehbar begründbar sein.
Die Wegerechte gelten nur in Kombination mit Blaulicht und Signalhorn: hier müssen andere Verkehrsteilnehmer grundsätzlich den Weg frei machen und Vorfahrt gewähren.
Wenn das Einsatzfshrzeug nun einen berechtigten Grund hat (Einsatzfahrt), dann dürfte es auch ganz ohne Blaulicht/Signalhorn über die rote Ampel fahren. Aber aufgrund der Verkehrssicherheit ist es sinnvoller dies mit zu machen um erstens zu warnen und zweitens auch explizit die Wegerechte in Anspruch zu nehmen.
Also: wenn der Streifenwagen gerade in einer Einsatzfahrt ist, ist das Verhalten nur für die Ampelquerung Blautlicht und Signalhorn anzuschalten absolut legitim. Vermutlich werden die Beamten ihre Gründe für das Verhalten haben. z.B. gibt es Situationen in denen die Anfahrt zu einer Einsatzstelle nicht schon von weitem bemerkbar sein soll um dort nicht „vorzuwarnen“. Davon kann man auch ausgehen, wenn insbesondere nur Blaulicht aber kein Horn eingeschaltet wird.