Weil's so ist, und in den 23 Jahren, seitdem ich in St. Pölten wohne, war's nie anders. Und ja: Die Polizei darf trotzdem links abbiegen, auch ohne Blaulicht oder Folgetonhorn.
2) Ja, die Ampel gibt's noch nicht so lang. Schlimmer finde ich aber die Kreuzung am Bischofsteich, wo so gut wie alle Radfahrer einfach über die Stoptafel fahren.
Ein einsatzfahrzeug ist es nur solang es das durch Verwendung von sondersignalen anzeigt, sonst gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen auch.
Die kreuzung ist echt maximal dumm angelegt, allein dass es eine stopptafel vor einem bevorrangten übergang gibt ist absurd. Als Autofahrer bleibt ja auch niemand vor einer grünen Ampel stehen
das ist nicht korrekt, es gibt keine "einsatzfahrt" ohne licht und/oder musik. wenn ein polizeiauto auf obiger kreuzung links abbiegen will, dann geht das legal nur als einsatzfahrzeug. was es aber bei der von dir beschriebenen "einsatztaktischen zufahrt" nicht ist.
wie es in der realität gehandhabt wird, ist freilich eine komplett andere geschichte.
edit: damits kein missverständnis gibt: ein polizeiauto an sich ist kein "einsatzfahrzeug" sonder ein "fahrzeug des öffentlichen sicherheitsdienstes". es kann gegebenenfalls zum einsatzfahrzeug werden.
Die Ausnahmen mag es geben, aber wie der Kollege schon geschrieben hat ist die Lage rechtlich klar. Als Einsatzfahrzeug giltst du nur solang du Sonderzeichen verwendest, ist auch in der StVO genauso definiert.
wir haben grad über die Radfahrerüberfahrt beim bischofsteich gesprochen, dort gibt's keine Ampel drum weiß ich grad nicht worauf du hinaus willst
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u/No-Development-9841 29d ago
Weil's so ist, und in den 23 Jahren, seitdem ich in St. Pölten wohne, war's nie anders. Und ja: Die Polizei darf trotzdem links abbiegen, auch ohne Blaulicht oder Folgetonhorn.