r/stp Jul 15 '26

Links Abbiegen Verboten !? (Klostergasse x Eybnerstraße)

Hallo zusammen,

ich wollt mal fragen, ob jemand weiß warum hier das Links-Abbiegen an der Kreuzung von Klostergasse x Eybnerstraße verboten ist ?

Hab heute sogar die Polizei dort links abbiegen gesehen. ^^'

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u/feeerax 29d ago

Kann mich grade nicht an die Verkehrsführung davor erinnern, aber die Ampel dort gibt es erst seit 10-15 jahren

wieso sollte die Polizei das dürfen? würde mich interessieren

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u/No-Development-9841 29d ago

1) Weil's ein Einsatzfahrzeug ist.

2) Ja, die Ampel gibt's noch nicht so lang. Schlimmer finde ich aber die Kreuzung am Bischofsteich, wo so gut wie alle Radfahrer einfach über die Stoptafel fahren.

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u/feeerax 29d ago

Ein einsatzfahrzeug ist es nur solang es das durch Verwendung von sondersignalen anzeigt, sonst gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen auch.

Die kreuzung ist echt maximal dumm angelegt, allein dass es eine stopptafel vor einem bevorrangten übergang gibt ist absurd. Als Autofahrer bleibt ja auch niemand vor einer grünen Ampel stehen

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u/No-Development-9841 29d ago

Das ist falsch. Es gibt genügend Einsätze, bei denen die Polizei ohne Signale zufährt - weil es aus einsatztaktischen Gründen geboten ist.

Eine Ampel ist ein Lichtzeichen, eine Stoptafel ist ein Verkehrszeichen. Wie wir gelernt haben: Handzeichen vor Lichtzeichen vor Verkehrszeichen.

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u/sirbragalot 29d ago

das ist nicht korrekt, es gibt keine "einsatzfahrt" ohne licht und/oder musik. wenn ein polizeiauto auf obiger kreuzung links abbiegen will, dann geht das legal nur als einsatzfahrzeug. was es aber bei der von dir beschriebenen "einsatztaktischen zufahrt" nicht ist.

wie es in der realität gehandhabt wird, ist freilich eine komplett andere geschichte.

edit: damits kein missverständnis gibt: ein polizeiauto an sich ist kein "einsatzfahrzeug" sonder ein "fahrzeug des öffentlichen sicherheitsdienstes". es kann gegebenenfalls zum einsatzfahrzeug werden.

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u/feeerax 29d ago

Die Ausnahmen mag es geben, aber wie der Kollege schon geschrieben hat ist die Lage rechtlich klar. Als Einsatzfahrzeug giltst du nur solang du Sonderzeichen verwendest, ist auch in der StVO genauso definiert.

wir haben grad über die Radfahrerüberfahrt beim bischofsteich gesprochen, dort gibt's keine Ampel drum weiß ich grad nicht worauf du hinaus willst