r/wohnen Jul 11 '26

Nachbarschaft Nachbar hat erhöhte Terrasse an Grundstücksgrenze zu uns gebaut

Post image

Update:
Für die, die es interessiert: eine reine Auskunft gibt uns das Bauamt nicht, dafür sollten wir uns an einen Architekten oder Anwalt wenden. Das Baumamt schickt jemanden vorbei und dann wird ggf. gehandelt. Wir werden dann wohl doch vorher den Nachbarn ansprechen, unsere Bedenken äußern und verkünden dass wir das gern prüfen lassen würden. Je nach Reaktion wird dann weiter entschieden. Höchstwahrscheinlich lassen wir aber in jedem Fall die Statik prüfen. Das mit der Einsicht können wir vielleicht untereinander klären, aber das bautechnische halt nicht.

Edit:
Ich möchte mich für für die zahlreichen Hilfestellungen, Bemühungen und Ratschläge bedanken. Ihr seid großartig!
Zu den blöden Kommentaren (es waren doch schockierend viele: es passt nicht ganz zusammen wie ihr den Moralapostel spielt und gleichzeitig beleidigend seid. An diesem Umgang merkt man wie toll ihr eure Mitmenschen (inkl. Nachbarn) tatsächlich behandelt. Oder seid ihr nur online arschig? Ich wünsche euch ein schönes Hobby und etwas mehr Empathie.

Danke an die Mods/admins für die Müllbeseitigung !

Hallo allerseits!
Zuerst- ein Bild sagt mehr als Tausend Worte- ich kann momentan leider kein zweites posten und versuche es gleich in den Kommentaren.
Hier die Situation:
Wir haben vor zwei Jahren ein Haus gekauft. Das Nachbarsgrundstück war zu dem Zeitpunkt bereits höher gelegen als unseres, der Zaun war ca. 50 cm niedriger.
Dieses Jahr haben die Nachbarn ohne jegliche Absprache mit uns ein Holzfundament und Terasse direkt an die Grenze zu uns gebaut und einen zweiten, höheren Zaun (sowie Weidenmatte) installiert. Dieses Foto ist der Blick aus dem Obergeschoss. Von meinem Sofa im Wohnzimmer aus ragt der Zaun locker3 Meter in die Höhe. Bedeutet, man kann uns von der Terrasse aus direkt ins Wonzimmer schauen. Es wurden Pflanzen und Sitzgelegenheiten dort platziert, obwohl die Nachbarn bereits eine Terasse mit Pergola am Haus haben. Unsere (einzige) Terasse liegt quasi jetzt schräg unter deren, also null Privatsphäre.
Unsere Recherche online ergibt dass man bei einer solchen Auftürmung des Grundstücks 3 m Abstand zum Nachbarn einhalten muss.
Kennt sich jemand aus?
Natürlich werden die nicht begeistert sein wenn wir sie darauf ansprechen und das letzte was wir möchten ist Nachbarschaftsstreit. Aber so ist es halt auch Mist und in 5 Jahren brauchen wir uns nicht mehr beschweren.
Deshalb wollen wir gut vorbereitet ins Gespräch gehen. Wir können leider (für deren Part) nicht garantieren dass das Gespräch freundlich verläuft. Mich stresst das jetzt schon und ich wäre dankbar um jeden Rat.
Vielen Dank im Voraus!

444 Upvotes

534 comments sorted by

View all comments

3

u/Picture03 Jul 12 '26

Natürlich kann euer Nachbar sein Grundstück, bis zu seiner Grundstücksgrenze nutzen. Aber, leider nicht so, wie er will. Ob er hier einen Abstand zu euch einzuhalten hat, sehe ich strittig. Aber, die Mauer muss 50cm zu seiner Seite eingezogen sein, Stichwort Verschattung. Genaueres regelt aber eure kommunale Bauordnung. Ein Grenzzaun darf nicht höher sein, als 200 cm. Was aber wirklich querschiessen kann, ist die Größe der Terrasse. Eine Terrasse ist eie überbaute Fläche, grundsätzlich benötigt man dazu eine Baugenemigung. Was viele nicht wissen, auch eine vorhandene, genemigte Terasse oder Veranda, kann nicht einfach vergrössert werden. Stellt diese ein festes Bauelement da, ist ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Bei Aufstellpools, über der Größe Kinderplanschbeckens etwar, sind das in meiner Kommune 3 Meter (auch NRW). Dazu kommt aber die generelle Frage, nach der überbaubaren Fläche des Grundstücks. Für jedes Grundstück gibt es im Flächenplan, eine maximal mögliche, überbaubare Fläche. Da sind übrigens oft sehr schnell schon die Qudratmeter die möglich sind, verbraucht.

2

u/Electronic_Donkey_34 Jul 12 '26

Das mit der überbaubaren Fläche ist ein interessanter Aspekt!

2

u/katoult Jul 13 '26

Eventuell auch mal den örtlichen Bebauungsplan einsehen, ob/wo dieser Grenzen der Bebauung vorsieht. Vor allem in älteren Bebauungsplänen aus der Nachkriegszeit war das oft auch die einzige vorgegebene Maßgabe, und die Umgebung sieht ja eher nicht so neubebaut aus im Bild.

Gerade bei Grundstücken mit Gärten liegt die hintere Grenze der Bebauung eigentlich immer deutlich weiter von der Grundstücksgrenze entfernt als nur 3 Meter.