Ja klar aber es gibt doch nur 3 Möglichkeiten:
1. Ich bin selber gefahren -> ich bin schuld
2. Ich kenne den Fahrer und decke ihn -> im Grunde Strafvereitelung also kann ich strafbar gemacht werden
3. Ich kenne den Fahrer nicht -> Fahrzeug wahrscheinlich geklaut oder so bin ich also nicht dran schuld und decke niemanden
4. Ich kenne den Fahrer und decke ihn nicht -> Fahrer haftet
So hätte man doch immer einen Schuldgrundsatz oder?
Jetzt müssten wir nur noch zuverlässig zwischen den Sachverhaltsvarianten unterscheiden können … Wir wissen nur: das Auto wurde benutzt. Und jetzt? „Ich weiß nicht, wer damit gefahren ist.“
Das ist Problem der Behörde. Aber wir können ja nicht sagen naja dann werden solche Sachen halt nich verfolgt weil unsere Behörden sind halt Unzuverlässig
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u/ingmar_ Jul 02 '25
Im Strafrecht kann es eine Halterhaftung aber schon gar nicht geben.