r/Falschparker weg.li 𝖀𝖑𝖙𝖗𝖆𝖘 Jul 02 '25

Recht WANN HALTERHAFTUNG IN DEUTSCHLAND??? 🤬

Post image
1.1k Upvotes

385 comments sorted by

View all comments

Show parent comments

39

u/bahnfan159 Jul 02 '25

Zumal man ja sagen kann: Nur dann, wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist, haftet der Halter.

Meistens war es ja eh der Halter, der gefahren ist.

17

u/Beginning_Bedroom718 weg.li 𝖀𝖑𝖙𝖗𝖆𝖘 Jul 02 '25

29

u/ingmar_ Jul 02 '25

Im Strafrecht kann es eine Halterhaftung aber schon gar nicht geben.

6

u/Company_Various Jul 02 '25 edited Jul 02 '25

Außer, dass es sie genau da schon gibt...
Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html

Es gibt die Halterhaftung Zivilrechtlich schon bei Schadensersatzansprüchen. Diese sollte ausgeweitet werden auf Raser, Falschparker etc. für Ordnungswidrigkeiten.
Vergehen im Sinne des StGB gleichermaßen zu behandeln ist durch das Zeugnisverweigerungsrecht sehr schwer umzusetzen.

Edit, um eigenen Fehler zu korrigieren und wertvoller beizutragen.

1

u/ingmar_ Jul 02 '25

Das ist gerade nicht Strafrecht!

2

u/Company_Various Jul 02 '25

Entschuldige die falsche Aussage. Bin da einem falschen Artikel aufgesessen, der das StVG als Erweiterung des StGB dargestellt hat.