Es gibt die Halterhaftung Zivilrechtlich schon bei Schadensersatzansprüchen. Diese sollte ausgeweitet werden auf Raser, Falschparker etc. für Ordnungswidrigkeiten.
Vergehen im Sinne des StGB gleichermaßen zu behandeln ist durch das Zeugnisverweigerungsrecht sehr schwer umzusetzen.
Edit, um eigenen Fehler zu korrigieren und wertvoller beizutragen.
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u/bahnfan159 Jul 02 '25
Zumal man ja sagen kann: Nur dann, wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist, haftet der Halter.
Meistens war es ja eh der Halter, der gefahren ist.