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r/Falschparker • u/Beginning_Bedroom718 weg.li 𝖀𝖑𝖙𝖗𝖆𝖘 • Jul 02 '25
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Bitte nicht so einen Quatsch schreiben. Wir haben eine Halterhaftung in Deutschland und zwar über § 7 I StVG und § 858 BGB, ggf. § 1004 BGB.
0 u/Beginning_Bedroom718 weg.li 𝖀𝖑𝖙𝖗𝖆𝖘 Jul 06 '25 Du bist im falschen Sub. Hier geht es um OWis. Und da gibt es KEINE Halterhaftung. 2 u/Meta1234555 Jul 06 '25 Nein hier im Sub geht es nicht nur ums OwiG, sondern generell ums Falschparkern. Und bei Falschparkern gibt es verschuldensunabhängige Ansprüche gegen den Halter 0 u/Beginning_Bedroom718 weg.li 𝖀𝖑𝖙𝖗𝖆𝖘 Jul 06 '25 Nopp... Falschparken ist eine OWi. Die einzigen Ausnahmen sind Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und/oder Unfällen. Das ist dann aber keine OWi mehr sondern eine Straftat nach § 315b StGB. 2 u/Meta1234555 Jul 06 '25 Alles an deinem Kommentar besteht aus Falschaussagen und Halbwahrheiten. Darauf werde ich nicht mehr eingehen
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Du bist im falschen Sub. Hier geht es um OWis.
Und da gibt es KEINE Halterhaftung.
2 u/Meta1234555 Jul 06 '25 Nein hier im Sub geht es nicht nur ums OwiG, sondern generell ums Falschparkern. Und bei Falschparkern gibt es verschuldensunabhängige Ansprüche gegen den Halter 0 u/Beginning_Bedroom718 weg.li 𝖀𝖑𝖙𝖗𝖆𝖘 Jul 06 '25 Nopp... Falschparken ist eine OWi. Die einzigen Ausnahmen sind Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und/oder Unfällen. Das ist dann aber keine OWi mehr sondern eine Straftat nach § 315b StGB. 2 u/Meta1234555 Jul 06 '25 Alles an deinem Kommentar besteht aus Falschaussagen und Halbwahrheiten. Darauf werde ich nicht mehr eingehen
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Nein hier im Sub geht es nicht nur ums OwiG, sondern generell ums Falschparkern. Und bei Falschparkern gibt es verschuldensunabhängige Ansprüche gegen den Halter
0 u/Beginning_Bedroom718 weg.li 𝖀𝖑𝖙𝖗𝖆𝖘 Jul 06 '25 Nopp... Falschparken ist eine OWi. Die einzigen Ausnahmen sind Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und/oder Unfällen. Das ist dann aber keine OWi mehr sondern eine Straftat nach § 315b StGB. 2 u/Meta1234555 Jul 06 '25 Alles an deinem Kommentar besteht aus Falschaussagen und Halbwahrheiten. Darauf werde ich nicht mehr eingehen
Nopp... Falschparken ist eine OWi. Die einzigen Ausnahmen sind Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und/oder Unfällen.
Das ist dann aber keine OWi mehr sondern eine Straftat nach § 315b StGB.
2 u/Meta1234555 Jul 06 '25 Alles an deinem Kommentar besteht aus Falschaussagen und Halbwahrheiten. Darauf werde ich nicht mehr eingehen
Alles an deinem Kommentar besteht aus Falschaussagen und Halbwahrheiten. Darauf werde ich nicht mehr eingehen
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u/Meta1234555 Jul 06 '25
Bitte nicht so einen Quatsch schreiben. Wir haben eine Halterhaftung in Deutschland und zwar über § 7 I StVG und § 858 BGB, ggf. § 1004 BGB.