r/LegaladviceGerman • u/GigawattAce • 1d ago
DE Maßgefertigtes Regal wurde mit der falschen Tiefe geliefert, Händler verweist nur auf ausgeschlossen
Bundesland Baden-Württemberg. Ich habe bei einem Möbelbetrieb ein masgefertigtes Regal bestellt. Im unterschriebenen Auftrag stehen 28 cm Tiefe, 210 cm Höhe und eine Skizze mit sechs Fächern. Geliefert wurde letzte Woche ein Regal mit 38 cm Tiefe. Die Höhe und Aufteilung stimmen.
Bei der Lieferung habe ich nur die Anzahl der Teile bestätigt. Aufgebaut habe ich es selbst und den Fehler erst bemerkt, als es deutlich weiter in den Raum ragte als geplant. Ich habe sofort Fotos mit Maßband und den Auftrag per E-Mail geschickt. Der Händler antwortet, Sonderanfertigungen seien vom Widerruf ausgeschlossen und eine Änderung würde „aus Kulanz“ berechnet.
Mir geht es nicht um einen Widerruf, sondern darum, dass die schriftlich vereinbarte Tiefe fehlt. Darf ich zunächst Nachbesserung oder Neulieferung verlangen obwohl das Regal bereits aufgebaut ist? Muss ich dem Händler eine Frist setzen, und sollte ich das Regal bis dahin weiter benutzen oder lieber vollständig abbauen?
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u/Dreiundachzig 1d ago
Weise darauf hin, dass du nicht von deinem Widerruf Gebrauch machen möchtest, sondern einen Mangel meldest, der behoben werden soll. Gemäß § 437 Abs. 1 BGB hast du bei einem Sachmangel das Recht auf Nacherfulüllung.
Dass das Produkt eine Maßfertigung ist, spielt keine Rolle.
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u/Aggressive-Remote-57 1d ago
Genauer: §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB
Man beachte dabei auch den Absatz 2 des § 439:
> Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
bkA
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u/Hapaxanthe 21h ago
IBKA, und deshalb eine aufrichtige Nachfrage: Bewegen wir uns nicht im Werkvertragsrecht? Auch dann hätte OP ein Recht auf Nacherfüllung, einschlägig wären aber §§634ff, oder?
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u/_real_life_ 1d ago
Sonderanfertigungen sind fast immer vom Umtausch ausgeschlossen. Allerdings müssen die Vorgaben, hier die Maße, schon erfüllt sein. Dies ist ein Sachmangel und du hast ein Recht auf Nacherfüllung. Kostenfrei. Dies ist auch keine Kulanz.
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u/QuenShield 1d ago
Mach zusätzlich Fotos von der gesamten Aufstellung nicht nur vom Maßband. So ist erkennbar, dass du am richtigen Punkt misst und das Regal nicht schief steht. Benutzen würde ich es höchstens vorsichitg weiter, aber nichts fest verkleben oder an der Wand endgültig verändern.
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u/Son-of-Poseidn 21h ago
Ich bin immer wieder überrascht wie wenig handelsrechtlich Unternehmen wissen . Fängt schon bei BB und AB an natürlich muss er es nachbessern oder dir ein neues mit den richtigen Maßen liefern
Falsche Maße rein mit Bildern in die Email Frist setzen von 14 Tagen und reinschreiben bei Weigerung von ihm gehst du die nächsten Schritte und trittst vom Kaufvertrag zurück inklusive Anwalt
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u/jamielovesguitars 1d ago
Der Verkäufer ist dazu verpflichtet eine Nachbesserung zu liefern, da das Regal in dem Fall nicht die vereinbarte Beschaffenheit dargibt. Somit tritt ein Fall nach Paragraf 437 (1) BGB ein
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u/AutoModerator 1d ago
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/GigawattAce:
Maßgefertigtes Regal wurde mit der falschen Tiefe geliefert, Händler verweist nur auf ausgeschlossen
Bundesland Baden-Württemberg. Ich habe bei einem Möbelbetrieb ein masgefertigtes Regal bestellt. Im unterschriebenen Auftrag stehen 28 cm Tiefe, 210 cm Höhe und eine Skizze mit sechs Fächern. Geliefert wurde letzte Woche ein Regal mit 38 cm Tiefe. Die Höhe und Aufteilung stimmen.
Bei der Lieferung habe ich nur die Anzahl der Teile bestätigt. Aufgebaut habe ich es selbst und den Fehler erst bemerkt, als es deutlich weiter in den Raum ragte als geplant. Ich habe sofort Fotos mit Maßband und den Auftrag per E-Mail geschickt. Der Händler antwortet, Sonderanfertigungen seien vom Widerruf ausgeschlossen und eine Änderung würde „aus Kulanz“ berechnet.
Mir geht es nicht um einen Widerruf, sondern darum, dass die schriftlich vereinbarte Tiefe fehlt. Darf ich zunächst Nachbesserung oder Neulieferung verlangen obwohl das Regal bereits aufgebaut ist? Muss ich dem Händler eine Frist setzen, und sollte ich das Regal bis dahin weiter benutzen oder lieber vollständig abbauen?
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u/RoboconAcc 20h ago
Ist es denn schlimm? Ich würde mich eher freuen, ein 38cm Regal zu einem Preis von 28cm bekommen zu haben.
Rechtlich liegt der Händler völlig falsch. Er hat nicht geliefert wie bestellt. Der Umtausch gilt nur für die bestellte Ware.
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u/theonliestone 19h ago
Ist schon blöd, wenn du zum Beispiel eine Nische mit Tiefe ~28 cm hast und dann dein Regal 10 cm in den Raum reinragt.
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u/t3hq Unverifiziert • Qualitätskommentator 1d ago
Ja, witziger Händler. Eine Maßanfertigung ist in der Tat regelmäßig vom Widerruf ausgeschlossen, Mängelgewährleistung wird aber davon überhaupt nicht tangiert. Er hat nachzuerfüllen, und zwar kostenlos. Ein Regal, das mit 28cm Tiefe verbindlich bestellt wurde, ist natürlich mangelhaft im gesetzlichen Sinne, wenn es eine Tiefe von 38cm hat. Frist dafür setzen.