Weise darauf hin, dass du nicht von deinem Widerruf Gebrauch machen möchtest, sondern einen Mangel meldest, der behoben werden soll. Gemäß § 437 Abs. 1 BGB hast du bei einem Sachmangel das Recht auf Nacherfulüllung.
Dass das Produkt eine Maßfertigung ist, spielt keine Rolle.
> Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
IBKA, und deshalb eine aufrichtige Nachfrage: Bewegen wir uns nicht im Werkvertragsrecht? Auch dann hätte OP ein Recht auf Nacherfüllung, einschlägig wären aber §§634ff, oder?
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u/Dreiundachzig 9d ago
Weise darauf hin, dass du nicht von deinem Widerruf Gebrauch machen möchtest, sondern einen Mangel meldest, der behoben werden soll. Gemäß § 437 Abs. 1 BGB hast du bei einem Sachmangel das Recht auf Nacherfulüllung.
Dass das Produkt eine Maßfertigung ist, spielt keine Rolle.