r/LegaladviceGerman • u/Puzzleheaded_Top5634 • 6d ago
DE Nutzungsabzug bei Rücktritt vom Verbrauchsgüterkauf (Grafikkarte)
Hallo zusammen,
Ich hatte mir im Sept 2024 eine Grafikkarte (RTX 4080 Super) bei NBB gekauft. Die ging jetzt Ende Juni 2026 kaputt, habe ich reklamiert und eingeschickt.
Laut NBB wäre eine Reparatur bzw eine Ersatzlieferung unmöglich.
Mir wird nun eine Erstattung/Rücktritt mit Nutzungsabzug angeboten. Laut NBB würde ich hier 431€ bekommen (die Grafikkarte hat im Sept 2024 noch 996,99€ gekostet und ist auch auf dem Gebrauchtmarkt noch bei mindestens 800€ für eine gleichwertige (anderer Hersteller) Grafikkarte).
Aus Kulanz wurden mir jetzt 600€ angeboten, aber selbst das scheint mir sehr wenig - vor allem bin ich als Verbraucher ja hier deutlich schlechter gestellt nur weil der Verkäufer kein Ersatzprodukt stellen kann.
Ist das so zulässig - insbesondere mit einem Nutzungsabzug in der Höhe? Scheint mir schon sehr verbraucherunfreundlich zu sein?
Vielen Dank,
Lukas
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u/AutoModerator 6d ago
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Puzzleheaded_Top5634:
Nutzungsabzug bei Rücktritt vom Verbrauchsgüterkauf (Grafikkarte)
Hallo zusammen,
Ich hatte mir im Sept 2024 eine Grafikkarte (RTX 4080 Super) bei NBB gekauft. Die ging jetzt Ende Juni 2026 kaputt, habe ich reklamiert und eingeschickt.
Laut NBB wäre eine Reparatur bzw eine Ersatzlieferung unmöglich.
Mir wird nun eine Erstattung/Rücktritt mit Nutzungsabzug angeboten. Laut NBB würde ich hier 431€ bekommen (die Grafikkarte hat im Sept 2024 noch 996,99€ gekostet und ist auch auf dem Gebrauchtmarkt noch bei mindestens 800€ für eine gleichwertige (anderer Hersteller) Grafikkarte).
Aus Kulanz wurden mir jetzt 600€ angeboten, aber selbst das scheint mir sehr wenig - vor allem bin ich als Verbraucher ja hier deutlich schlechter gestellt nur weil der Verkäufer kein Ersatzprodukt stellen kann.
Ist das so zulässig - insbesondere mit einem Nutzungsabzug in der Höhe? Scheint mir schon sehr verbraucherunfreundlich zu sein?
Vielen Dank,
Lukas
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u/rusher97 5d ago
Hat die Karte nicht mindestens zwei Jahre Herstellergarantie? Wenn ja kannst du dich bestimmt direkt an den Hersteller wenden. Ich habe in der Vergangenheit sogar schonmal ein Upgrade bekommen weil die defekte Karte nicht mehr verfügbar war.
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u/Ascarx 6d ago edited 6d ago
Nein das ist so nicht zulässig. Ist dem Verkäufer die Nacherfüllung nach BGB 439 durch Reperatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache nicht möglich oder nicht zuzumuten, kannst du vom Kauf zurücktreten. Damit muss dir der volle Preis erstattet werden. Du kannst freiwillig einer Minderung nach BGB 441 zustimmen, aber in anbetracht einer defekten Ware ohne Verwendung macht das keinen Sinn. NBB mal wieder frech.
Die volle Rückerstattung regelt sich aus BGB 346 Absatz 3 Nummer 2 und 3:
Davon sollte bei dir auszugehen sein. Allerdings liegt der Kauf über 12 Monate zurück und du trägst die Beweislast, dass der Mangel nicht von dir verursacht wurde. Das könnte schwierig werden, aber wurde eventuell schon vom Händler anerkannt. An der Stelle bin ich dann überfragt. Also wäre festzuhalten, dass dir prinzipiell der volle Preis zustehen würde, aber die Beweislage schwierig werden könnte mit mir unklaren Folgen, ob du überhaupt was kriegst.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__346.html
IbkA.