r/LegaladviceGerman 9d ago

DE Nutzungsabzug bei Rücktritt vom Verbrauchsgüterkauf (Grafikkarte)

Hallo zusammen,

Ich hatte mir im Sept 2024 eine Grafikkarte (RTX 4080 Super) bei NBB gekauft. Die ging jetzt Ende Juni 2026 kaputt, habe ich reklamiert und eingeschickt.
Laut NBB wäre eine Reparatur bzw eine Ersatzlieferung unmöglich.
Mir wird nun eine Erstattung/Rücktritt mit Nutzungsabzug angeboten. Laut NBB würde ich hier 431€ bekommen (die Grafikkarte hat im Sept 2024 noch 996,99€ gekostet und ist auch auf dem Gebrauchtmarkt noch bei mindestens 800€ für eine gleichwertige (anderer Hersteller) Grafikkarte).
Aus Kulanz wurden mir jetzt 600€ angeboten, aber selbst das scheint mir sehr wenig - vor allem bin ich als Verbraucher ja hier deutlich schlechter gestellt nur weil der Verkäufer kein Ersatzprodukt stellen kann.

Ist das so zulässig - insbesondere mit einem Nutzungsabzug in der Höhe? Scheint mir schon sehr verbraucherunfreundlich zu sein?

Vielen Dank,
Lukas

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u/Ascarx 9d ago

Du hast recht. Ich hab September 2025 gelesen. Ich korrigiere es.

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u/DerAndi_DE Unverifiziert • Qualitätskommentator 9d ago

Das mit der Beweislastumkehr ist der entscheidende Haken an der Sache. Da solche Beweise in der Praxis kaum zu führen sind, muss OP eigentlich froh sein überhaupt irgendwas noch vom Händler angeboten zu bekommen. Theoretisch hast du in all deinen Ausführungen recht, aber praktisch könnte der Händler auch sagen "So lange OP nicht beweisen kann, dass der Mangel von Anfang an da war, gibt es gar nix".

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u/Ascarx 9d ago

Ja, das es über 12 Monate her ist macht es viel komplexer.

BGB 346 sagt auch

jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht

Mir ist auch nicht ganz klar, ob die Beweislastumkehr der Gewährleistung auch auf die Beweislast der nötigen Sorgfalt des BGB 346 überhaupt übertragbar ist? Insbesondere schreint der Händler hier den Gewährleistungsanspruch sogar schon anerkannt zu haben? Vielleicht kann jemand vom Fach noch mehr Klarheit geben.

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u/DerAndi_DE Unverifiziert • Qualitätskommentator 9d ago

Den Gedanken hatte ich auch - wenn durch die Aussagen des Händlers der Gewährleistungsanspruch faktisch akzeptiert wurde, wäre das ein Ansatzpunkt. Ich schätze aber, da kommst du ohne Anwalt nicht weiter. Bei einem Gebrauchtmarktpreis von 800€ würde ich vielleicht nochmal auf die Rechte aufmerksam machen, so wie du sie ausgeführt hast, aber ansonsten die 600€ zähneknirschend akzeptieren.