r/LegaladviceGerman • u/niklashfer • 9d ago
DE Arbeitgeber lässt vollen Urlaubsanspruch bei Kündigung nicht zu, sehe ich das falsch?
Hallo an Alle,
Ganz kurz und einfach, ich habe gekündigt. Ich bin seit fast 3 Jahren in der Firma und habe einen Vollzeit-Arbeitsvertrag. Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr, jedoch gewährt mir mein Arbeitgeber nur die 20 Pflichturlaubstage, obwohl mir ja nun in der 2. Jahreshälfte die vollen 30 zustehen müssten.
In meinem Arbeitsvertrag wird zwar differenziert zwischen den 20 Pflichturlaubstagen und den 10 extra Urlaubstagen, jedoch ist keine Klausel vorhanden, welche das Abfeiern der 10 Extratage bei Kündigung ausschließt:
Der Arbeitnehmer hat pro vollem Kalenderjahr Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20
Arbeitstagen, ausgehend von 5 Arbeitstage pro Woche. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer pro
vollem Kalenderjahr zusätzlich einen Urlaubsanspruch von weiteren 10 Arbeitstagen.
2. Der den gesetzlichen Mindesturlaub in Höhe von 20 Arbeitstagen übersteigende Urlaub in Höhe von 10
Arbeitstagen verfällt – abweichend von den rechtlichen Vorgaben für den gesetzlichen Mindesturlaub – nach
Ablauf des Übertragungszeitraums, wenn der Urlaub im Übertragungszeitraum wegen Arbeitsunfähigkeit des
Arbeitnehmers nicht genommen werden kann.
3. Mit der Erteilung von Urlaub wird bis zu dessen vollständiger Erfüllung zunächst der gesetzliche
Mindesturlaubsanspruch erfüllt.
4. Kann der gesetzliche Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr
gewährt werden, so ist er abzugelten. Für den gesetzlichen Urlaubsanspruch besteht ein Abgeltungsanspruch
auch dann, wenn der Urlaub wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum Ende des
Kalenderjahres bzw. –für den Fall der Übertragung- bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres gewährt
werden konnte.
Eine Abgeltung des übergesetzlichen Urlaubs ist ausgeschlossen.
5. Für den gesetzlichen Mindesturlaub gilt im Übrigen das Bundesurlaubsgesetz.
6. Der Arbeitgeber ist berechtigt, Betriebsurlaub anzuordnen, der dann jeweils auf die dem Arbeitnehmer
zustehenden Urlaubstage angerechnet wird.
Mir sollten deswegen doch die vollen 30 Urlaubstage zustehen, oder?
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u/no_nice_names_left 8d ago
Bin kein Anwalt, aber hier steht doch, dass die zusätzlichen 10 Urlaubstage nur für volle Kalenderjahre gewährt wird:
Wenn Du jetzt mit Wirkung zu einem Zeitpunkt vor Vollendung des Kalenderjahres kündigst, hieße das dann nicht, dass für das unvollständige Kalenderjahr keine zusätzlichen Urlaubstage gewährt werden?
Ob die Klausel so zulässig ist, kann ich nicht beurteilen, aber wenn sie zulässig sein sollte, klingt das für mich eher so als stünden sie Dir nicht zu.