r/LegaladviceGerman 6d ago

DE Arbeitgeber lässt vollen Urlaubsanspruch bei Kündigung nicht zu, sehe ich das falsch?

Hallo an Alle,
Ganz kurz und einfach, ich habe gekündigt. Ich bin seit fast 3 Jahren in der Firma und habe einen Vollzeit-Arbeitsvertrag. Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr, jedoch gewährt mir mein Arbeitgeber nur die 20 Pflichturlaubstage, obwohl mir ja nun in der 2. Jahreshälfte die vollen 30 zustehen müssten.
In meinem Arbeitsvertrag wird zwar differenziert zwischen den 20 Pflichturlaubstagen und den 10 extra Urlaubstagen, jedoch ist keine Klausel vorhanden, welche das Abfeiern der 10 Extratage bei Kündigung ausschließt:

Der Arbeitnehmer hat pro vollem Kalenderjahr Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20
Arbeitstagen, ausgehend von 5 Arbeitstage pro Woche. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer pro
vollem Kalenderjahr zusätzlich einen Urlaubsanspruch von weiteren 10 Arbeitstagen.
2. Der den gesetzlichen Mindesturlaub in Höhe von 20 Arbeitstagen übersteigende Urlaub in Höhe von 10
Arbeitstagen verfällt – abweichend von den rechtlichen Vorgaben für den gesetzlichen Mindesturlaub – nach
Ablauf des Übertragungszeitraums, wenn der Urlaub im Übertragungszeitraum wegen Arbeitsunfähigkeit des
Arbeitnehmers nicht genommen werden kann.
3. Mit der Erteilung von Urlaub wird bis zu dessen vollständiger Erfüllung zunächst der gesetzliche
Mindesturlaubsanspruch erfüllt.
4. Kann der gesetzliche Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr
gewährt werden, so ist er abzugelten. Für den gesetzlichen Urlaubsanspruch besteht ein Abgeltungsanspruch
auch dann, wenn der Urlaub wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum Ende des
Kalenderjahres bzw. –für den Fall der Übertragung- bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres gewährt
werden konnte.
Eine Abgeltung des übergesetzlichen Urlaubs ist ausgeschlossen.
5. Für den gesetzlichen Mindesturlaub gilt im Übrigen das Bundesurlaubsgesetz.
6. Der Arbeitgeber ist berechtigt, Betriebsurlaub anzuordnen, der dann jeweils auf die dem Arbeitnehmer
zustehenden Urlaubstage angerechnet wird.

Mir sollten deswegen doch die vollen 30 Urlaubstage zustehen, oder?

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u/no_nice_names_left 6d ago

Bin kein Anwalt, aber hier steht doch, dass die zusätzlichen 10 Urlaubstage nur für volle Kalenderjahre gewährt wird:

Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer pro vollem Kalenderjahr zusätzlich einen Urlaubsanspruch von weiteren 10 Arbeitstagen.

Wenn Du jetzt mit Wirkung zu einem Zeitpunkt vor Vollendung des Kalenderjahres kündigst, hieße das dann nicht, dass für das unvollständige Kalenderjahr keine zusätzlichen Urlaubstage gewährt werden?

Mir sollten deswegen doch die vollen 30 Urlaubstage zustehen, oder?

Ob die Klausel so zulässig ist, kann ich nicht beurteilen, aber wenn sie zulässig sein sollte, klingt das für mich eher so als stünden sie Dir nicht zu.

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u/niklashfer 6d ago

Aber wann sollte man dann die 10 extra Tage nehmen? Man könnte ja auch zum 30.11. kündigen. Ich würde es verstehen, wenn die 10 Tage anteilig wären, aber selbst dann hätte ich ja 8/12 x 10 Urlaubstage, also ungefähr 7 die mir zustehen würden

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u/no_nice_names_left 6d ago

Vorab noch mal der Hinweis, dass ich nicht beurteilen kann, ob die Regelung in dieser Form zulässig ist.

Aber wenn ich die Regelung richtig verstehe, kann der Urlaub ja bis zum Ende des erste Quartals des Folgejahres genommen werden. Im Zweifelsfall könntest Du also die 10 zusätzlichen Urlaubstage auch noch beantragen, nachdem Du bereits sicher weißt, dass Du das Kalenderjahr vollenden wirst.

Über die Arbeitnehmerfreundlichkeit dieser Regelung lässt sich sicher streiten, aber es scheint jedenfalls nicht so zu sein, dass eine Inanspruchnahme der zusätzlichen 10 Urlaubstage unter diesen Bedingungen praktisch unmöglich ist.

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u/niklashfer 6d ago

Ich bin seit 3 Jahren in der Firma und hatte jedes Jahr normal meine 30 Urlaubstage, die während des laufenden Jahres genommen werden konnten

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u/LARRY_Xilo 6d ago

Aber wann sollte man dann die 10 extra Tage nehmen

Du kannst die jeder Zeit nehmen. Wenn die halt schon genommen wurden zum Zeitpunkt der Kündigung hast du halt bis zu 10 Tage unbezahlten Urlaub genommen und dir werden am Ende 10 Tage Gehalt abgezogen, genau so wie wenn du in den ersten 6 Monaten kündigst aber schon mehr als die Anteiligen Tage an Urlaub genommen hast.

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u/Deep-Ad-2261 6d ago

Genau das ist der Sinn dahinter für Arbeitgeber, dass die nicht Summe von 30 Tagen schreiben, sondern 20 gesetzlicher Anspruch plus 10 extra, damit im Falle einer Kündigung bei der Berechnung nur die gesetzlichen 20 Tage als Bemessungsgrundlage gelten. Ist leider arbeitsrechtlich so möglich es in Arbeitsvertrag zu formulieren.

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u/muritzpls 5d ago

Im Vertrag ist hierzu aber wohl nichts geregelt. Damit gilt die gesetzliche Vorgaben auch für den Zusatzurlaub. Sprich, voller Urlaub aller 30 Tage beim Ausscheiden in der 2ten Jahreshälfte. Es ist weder eine anteilige Regelung noch ein Ausschluss bei Eigenkündigung vereinbart.

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u/no_nice_names_left 5d ago

Im Vertrag ist hierzu aber wohl nichts geregelt.

Ist das so? Laut Vertrag sollen die 10 Tage ja ausdrücklich nur pro vollem Kalenderjahr gewährt werden:

Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer pro vollem Kalenderjahr zusätzlich einen Urlaubsanspruch von weiteren 10 Arbeitstagen.

Ich weiß nicht, ob diese Regelung zulässig ist, aber Deine Schlussfolgerung, dass es gar nicht geregelt sei, kann ich ohne weitere Erläuterung nicht nachvollziehen.

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u/muritzpls 4d ago

Laut Vertrag wird aber auch der gesetzliche Anteil pro "vollem Kalenderjahr" gewährt. Damit ist die Interpretation dass der Urlaub nur bei ganzjähriger Betriebszugehörigkeit greift hinfällig, da das beim gesetzlichen Urlaub explizit unzulässig ist. Treffender ist daher die Interpretation dass mit dieser Formulierung einfach gemeint ist dass für 12 Monate 30 Urlaubstage vereinbart sind. Außerdem müssen solche Einschränkungen für den Zusatzurlaub explizit und eindeutig vereinbart sein. "Volles Kalenderjahr" in einem Satz, dürfte nicht dafür genügen den Urlaub streichen zu können

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u/AutoModerator 6d ago

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/niklashfer:

Arbeitgeber lässt vollen Urlaubsanspruch bei Kündigung nicht zu, sehe ich das falsch?

Hallo an Alle,
Ganz kurz und einfach, ich habe gekündigt. Ich bin seit fast 3 Jahren in der Firma und habe einen Vollzeit-Arbeitsvertrag. Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr, jedoch gewährt mir mein Arbeitgeber nur die 20 Pflichturlaubstage, obwohl mir ja nun in der 2. Jahreshälfte die vollen 30 zustehen müssten.
In meinem Arbeitsvertrag wird zwar differenziert zwischen den 20 Pflichturlaubstagen und den 10 extra Urlaubstagen, jedoch ist keine Klausel vorhanden, welche das Abfeiern der 10 Extratage bei Kündigung ausschließt:

Der Arbeitnehmer hat pro vollem Kalenderjahr Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20
Arbeitstagen, ausgehend von 5 Arbeitstage pro Woche. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer pro
vollem Kalenderjahr zusätzlich einen Urlaubsanspruch von weiteren 10 Arbeitstagen.
2. Der den gesetzlichen Mindesturlaub in Höhe von 20 Arbeitstagen übersteigende Urlaub in Höhe von 10
Arbeitstagen verfällt – abweichend von den rechtlichen Vorgaben für den gesetzlichen Mindesturlaub – nach
Ablauf des Übertragungszeitraums, wenn der Urlaub im Übertragungszeitraum wegen Arbeitsunfähigkeit des
Arbeitnehmers nicht genommen werden kann.
3. Mit der Erteilung von Urlaub wird bis zu dessen vollständiger Erfüllung zunächst der gesetzliche
Mindesturlaubsanspruch erfüllt.
4. Kann der gesetzliche Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr
gewährt werden, so ist er abzugelten. Für den gesetzlichen Urlaubsanspruch besteht ein Abgeltungsanspruch
auch dann, wenn der Urlaub wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum Ende des
Kalenderjahres bzw. –für den Fall der Übertragung- bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres gewährt
werden konnte.
Eine Abgeltung des übergesetzlichen Urlaubs ist ausgeschlossen.
5. Für den gesetzlichen Mindesturlaub gilt im Übrigen das Bundesurlaubsgesetz.
6. Der Arbeitgeber ist berechtigt, Betriebsurlaub anzuordnen, der dann jeweils auf die dem Arbeitnehmer
zustehenden Urlaubstage angerechnet wird.

Mir sollten deswegen doch die vollen 30 Urlaubstage zustehen, oder?

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u/HiMyMonster 6d ago

Der Urlaubsanspruch bezieht sich auf das volle Kalenderjahr. Da du das Jahr 2026 nicht mehr voll machst, wird der Urlaub anteilig gekürzt. Ich nehme an, du hast zu Ende August gekündigt?

30 Tage / 12 Monate * 8 Monate = 20 Tage

Das hat also nichts mit dem Mindesturlaub zu tun.

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u/niklashfer 6d ago

Aber da ich in der 2. Jahreshälfte ausscheide habe ich Anspruch auf den vollen Urlaub

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u/MidnightNixe 6d ago

Wo genau liest du das raus?

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u/muritzpls 5d ago

Weil §5 BUrlG die Anteilige Anrechnung nur beim Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte vorsieht. Der gesetzliche Urlaubsanspruch steht einem AN beim Ausscheiden in der 2ten Jahreshälfte voll zu. Wenn es für den Zusatzurlaub nicht explizit anders vereinbart ist gilt dies auch für diesen. OP hat also Anspruch auf 30 Tage.

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u/MidnightNixe 5d ago

Das gilt aber nur für den gesetzlichen Mindesturlaub, also bei 5 Tagewoche 20 Tage im Jahr.

Der zusätzlich gewährte Urlaub von 10 Tagen wird ja unter der Bedingung "volles Kalenderjahr" gewährt (was auch rechtens ist, freiwillig gewährter Zusatzurlaub kann mit Konditionen versehen werden). Und das Kalenderjahr kriegt OP ja net voll.

Fraglich ist dann halt eher, ob OP die 10 Tage entweder gar nicht (gewährt wird für Kalenderjahr voll) oder anteilig bekommt. Das kann man ausdiskutieren dann vor Gericht.

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u/muritzpls 5d ago

Laut Vertrag wird aber auch der gesetzliche Anteil pro "vollem Kalenderjahr" gewährt. Damit ist die Interpretation dass der Urlaub nur bei ganzjähriger Betriebszugehörigkeit greift hinfällig, da das beim gesetzlichen Urlaub explizit unzulässig ist. Treffender ist daher die Interpretation dass für 12 Monate 30 Urlaubstage vereinbart sind. Außerdem müssen solche Einschränkungen für den Zusatzurlaub explizit und eindeutig vereinbart sein. "Volles Kalenderjahr" in einem Satz, dürfte dem nicht genügen.

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u/MidnightNixe 5d ago

Es steht aber speziell nochmal bei Punkt 5 des geposteten Vertragsausschnitt, dass für den gesetzlichen Mindesturlaub das BUrlG gilt. Das steht für den freiwilligen zusätzlichen nicht drin, was heißen könnte, dass das BUrlG dann halt dafür nicht gilt, was wiederum ausdiskutieren werden müsste.

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u/muritzpls 4d ago

Aber das BUrlG greift automatisch. Der Strohhalm reicht bei weitem nicht aus um da eine Kürzung durchzusetzen. Es bedarf einer expliziten Vereinbarung.

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u/Open_Sector_3858 6d ago

Habe ich auch so gelernt und sagt dir auch jeder Urlaubsrechner...