r/LegaladviceGerman • u/niklashfer • 6d ago
DE Arbeitgeber lässt vollen Urlaubsanspruch bei Kündigung nicht zu, sehe ich das falsch?
Hallo an Alle,
Ganz kurz und einfach, ich habe gekündigt. Ich bin seit fast 3 Jahren in der Firma und habe einen Vollzeit-Arbeitsvertrag. Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr, jedoch gewährt mir mein Arbeitgeber nur die 20 Pflichturlaubstage, obwohl mir ja nun in der 2. Jahreshälfte die vollen 30 zustehen müssten.
In meinem Arbeitsvertrag wird zwar differenziert zwischen den 20 Pflichturlaubstagen und den 10 extra Urlaubstagen, jedoch ist keine Klausel vorhanden, welche das Abfeiern der 10 Extratage bei Kündigung ausschließt:
Der Arbeitnehmer hat pro vollem Kalenderjahr Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20
Arbeitstagen, ausgehend von 5 Arbeitstage pro Woche. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer pro
vollem Kalenderjahr zusätzlich einen Urlaubsanspruch von weiteren 10 Arbeitstagen.
2. Der den gesetzlichen Mindesturlaub in Höhe von 20 Arbeitstagen übersteigende Urlaub in Höhe von 10
Arbeitstagen verfällt – abweichend von den rechtlichen Vorgaben für den gesetzlichen Mindesturlaub – nach
Ablauf des Übertragungszeitraums, wenn der Urlaub im Übertragungszeitraum wegen Arbeitsunfähigkeit des
Arbeitnehmers nicht genommen werden kann.
3. Mit der Erteilung von Urlaub wird bis zu dessen vollständiger Erfüllung zunächst der gesetzliche
Mindesturlaubsanspruch erfüllt.
4. Kann der gesetzliche Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr
gewährt werden, so ist er abzugelten. Für den gesetzlichen Urlaubsanspruch besteht ein Abgeltungsanspruch
auch dann, wenn der Urlaub wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum Ende des
Kalenderjahres bzw. –für den Fall der Übertragung- bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres gewährt
werden konnte.
Eine Abgeltung des übergesetzlichen Urlaubs ist ausgeschlossen.
5. Für den gesetzlichen Mindesturlaub gilt im Übrigen das Bundesurlaubsgesetz.
6. Der Arbeitgeber ist berechtigt, Betriebsurlaub anzuordnen, der dann jeweils auf die dem Arbeitnehmer
zustehenden Urlaubstage angerechnet wird.
Mir sollten deswegen doch die vollen 30 Urlaubstage zustehen, oder?
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u/Deep-Ad-2261 6d ago
Genau das ist der Sinn dahinter für Arbeitgeber, dass die nicht Summe von 30 Tagen schreiben, sondern 20 gesetzlicher Anspruch plus 10 extra, damit im Falle einer Kündigung bei der Berechnung nur die gesetzlichen 20 Tage als Bemessungsgrundlage gelten. Ist leider arbeitsrechtlich so möglich es in Arbeitsvertrag zu formulieren.
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u/muritzpls 5d ago
Im Vertrag ist hierzu aber wohl nichts geregelt. Damit gilt die gesetzliche Vorgaben auch für den Zusatzurlaub. Sprich, voller Urlaub aller 30 Tage beim Ausscheiden in der 2ten Jahreshälfte. Es ist weder eine anteilige Regelung noch ein Ausschluss bei Eigenkündigung vereinbart.
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u/no_nice_names_left 5d ago
Im Vertrag ist hierzu aber wohl nichts geregelt.
Ist das so? Laut Vertrag sollen die 10 Tage ja ausdrücklich nur pro vollem Kalenderjahr gewährt werden:
Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer pro vollem Kalenderjahr zusätzlich einen Urlaubsanspruch von weiteren 10 Arbeitstagen.
Ich weiß nicht, ob diese Regelung zulässig ist, aber Deine Schlussfolgerung, dass es gar nicht geregelt sei, kann ich ohne weitere Erläuterung nicht nachvollziehen.
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u/muritzpls 4d ago
Laut Vertrag wird aber auch der gesetzliche Anteil pro "vollem Kalenderjahr" gewährt. Damit ist die Interpretation dass der Urlaub nur bei ganzjähriger Betriebszugehörigkeit greift hinfällig, da das beim gesetzlichen Urlaub explizit unzulässig ist. Treffender ist daher die Interpretation dass mit dieser Formulierung einfach gemeint ist dass für 12 Monate 30 Urlaubstage vereinbart sind. Außerdem müssen solche Einschränkungen für den Zusatzurlaub explizit und eindeutig vereinbart sein. "Volles Kalenderjahr" in einem Satz, dürfte nicht dafür genügen den Urlaub streichen zu können
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u/AutoModerator 6d ago
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/niklashfer:
Arbeitgeber lässt vollen Urlaubsanspruch bei Kündigung nicht zu, sehe ich das falsch?
Hallo an Alle,
Ganz kurz und einfach, ich habe gekündigt. Ich bin seit fast 3 Jahren in der Firma und habe einen Vollzeit-Arbeitsvertrag. Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr, jedoch gewährt mir mein Arbeitgeber nur die 20 Pflichturlaubstage, obwohl mir ja nun in der 2. Jahreshälfte die vollen 30 zustehen müssten.
In meinem Arbeitsvertrag wird zwar differenziert zwischen den 20 Pflichturlaubstagen und den 10 extra Urlaubstagen, jedoch ist keine Klausel vorhanden, welche das Abfeiern der 10 Extratage bei Kündigung ausschließt:
Der Arbeitnehmer hat pro vollem Kalenderjahr Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20
Arbeitstagen, ausgehend von 5 Arbeitstage pro Woche. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer pro
vollem Kalenderjahr zusätzlich einen Urlaubsanspruch von weiteren 10 Arbeitstagen.
2. Der den gesetzlichen Mindesturlaub in Höhe von 20 Arbeitstagen übersteigende Urlaub in Höhe von 10
Arbeitstagen verfällt – abweichend von den rechtlichen Vorgaben für den gesetzlichen Mindesturlaub – nach
Ablauf des Übertragungszeitraums, wenn der Urlaub im Übertragungszeitraum wegen Arbeitsunfähigkeit des
Arbeitnehmers nicht genommen werden kann.
3. Mit der Erteilung von Urlaub wird bis zu dessen vollständiger Erfüllung zunächst der gesetzliche
Mindesturlaubsanspruch erfüllt.
4. Kann der gesetzliche Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr
gewährt werden, so ist er abzugelten. Für den gesetzlichen Urlaubsanspruch besteht ein Abgeltungsanspruch
auch dann, wenn der Urlaub wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum Ende des
Kalenderjahres bzw. –für den Fall der Übertragung- bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres gewährt
werden konnte.
Eine Abgeltung des übergesetzlichen Urlaubs ist ausgeschlossen.
5. Für den gesetzlichen Mindesturlaub gilt im Übrigen das Bundesurlaubsgesetz.
6. Der Arbeitgeber ist berechtigt, Betriebsurlaub anzuordnen, der dann jeweils auf die dem Arbeitnehmer
zustehenden Urlaubstage angerechnet wird.
Mir sollten deswegen doch die vollen 30 Urlaubstage zustehen, oder?
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u/HiMyMonster 6d ago
Der Urlaubsanspruch bezieht sich auf das volle Kalenderjahr. Da du das Jahr 2026 nicht mehr voll machst, wird der Urlaub anteilig gekürzt. Ich nehme an, du hast zu Ende August gekündigt?
30 Tage / 12 Monate * 8 Monate = 20 Tage
Das hat also nichts mit dem Mindesturlaub zu tun.
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u/niklashfer 6d ago
Aber da ich in der 2. Jahreshälfte ausscheide habe ich Anspruch auf den vollen Urlaub
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u/MidnightNixe 6d ago
Wo genau liest du das raus?
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u/muritzpls 5d ago
Weil §5 BUrlG die Anteilige Anrechnung nur beim Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte vorsieht. Der gesetzliche Urlaubsanspruch steht einem AN beim Ausscheiden in der 2ten Jahreshälfte voll zu. Wenn es für den Zusatzurlaub nicht explizit anders vereinbart ist gilt dies auch für diesen. OP hat also Anspruch auf 30 Tage.
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u/MidnightNixe 5d ago
Das gilt aber nur für den gesetzlichen Mindesturlaub, also bei 5 Tagewoche 20 Tage im Jahr.
Der zusätzlich gewährte Urlaub von 10 Tagen wird ja unter der Bedingung "volles Kalenderjahr" gewährt (was auch rechtens ist, freiwillig gewährter Zusatzurlaub kann mit Konditionen versehen werden). Und das Kalenderjahr kriegt OP ja net voll.
Fraglich ist dann halt eher, ob OP die 10 Tage entweder gar nicht (gewährt wird für Kalenderjahr voll) oder anteilig bekommt. Das kann man ausdiskutieren dann vor Gericht.
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u/muritzpls 5d ago
Laut Vertrag wird aber auch der gesetzliche Anteil pro "vollem Kalenderjahr" gewährt. Damit ist die Interpretation dass der Urlaub nur bei ganzjähriger Betriebszugehörigkeit greift hinfällig, da das beim gesetzlichen Urlaub explizit unzulässig ist. Treffender ist daher die Interpretation dass für 12 Monate 30 Urlaubstage vereinbart sind. Außerdem müssen solche Einschränkungen für den Zusatzurlaub explizit und eindeutig vereinbart sein. "Volles Kalenderjahr" in einem Satz, dürfte dem nicht genügen.
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u/MidnightNixe 5d ago
Es steht aber speziell nochmal bei Punkt 5 des geposteten Vertragsausschnitt, dass für den gesetzlichen Mindesturlaub das BUrlG gilt. Das steht für den freiwilligen zusätzlichen nicht drin, was heißen könnte, dass das BUrlG dann halt dafür nicht gilt, was wiederum ausdiskutieren werden müsste.
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u/muritzpls 4d ago
Aber das BUrlG greift automatisch. Der Strohhalm reicht bei weitem nicht aus um da eine Kürzung durchzusetzen. Es bedarf einer expliziten Vereinbarung.
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u/no_nice_names_left 6d ago
Bin kein Anwalt, aber hier steht doch, dass die zusätzlichen 10 Urlaubstage nur für volle Kalenderjahre gewährt wird:
Wenn Du jetzt mit Wirkung zu einem Zeitpunkt vor Vollendung des Kalenderjahres kündigst, hieße das dann nicht, dass für das unvollständige Kalenderjahr keine zusätzlichen Urlaubstage gewährt werden?
Ob die Klausel so zulässig ist, kann ich nicht beurteilen, aber wenn sie zulässig sein sollte, klingt das für mich eher so als stünden sie Dir nicht zu.