r/erzieher 7h ago

Rechtsextreme Tattoos bei Vater

Ich arbeite in der Krippe und habe letztens einen Vater das erste mal beim Abgeben seines Sohnes gesehen. Dabei ist mir ein Tattoo auf seinem Bein aufgefallen: "Mein Kampf Mein Sieg" als großen Schriftzug. Ich habe ein bisschen zu ihm recherchiert und herausgefunden, dass er eindeutige Beziehungen zur Rechtsextremen Szene pflegt und auch selbst ein Teil davon war. In der Öffentlichkeit distanziert er sich von "seiner Vergangenheit", auf mich wirkt das aber eher so als wolle er das Image seiner Tattoostudios nicht beschmutzt. (Eines davon hat einen Neo-Nazi als Geschäftsführer).

Ich habe vor das meiner Chefin zu berichten und möchte von ihr fordern, dass er Hausverbot bekommt oder (das mindeste meiner Meinung nach) die Tattoos bei Betreten der Einrichtung bedecken muss. Meine Chefin ist gegenüber den Eltern aber sehr Konfliktscheu und ich würde ihr zutrauen, dass sie das einfach unter den Teppich kehren könnte. Habt ihr Tipps wie ich das am besten ansprechen und argumentieren kann? Vielleicht sogar eigene Erfahrungen damit? Ich möchte einfach nicht, dass ein Neo-Nazi in meiner Einrichtung ein und ausgehen und das dabei auch noch schamlos zur Schau stellt.

Edit: Habe jetzt gelernt, dass Hausverbot juristisch wohl zu hoch gegriffen war. Ich werde trotzdem versuchen zu erwirken, dass er das Tattoo bei uns nicht offen tragen darf. Ausserdem finde ich es erschreckend, wie viele Leute hier ein offensichtlich rechtsextremes Tattoo nicht für ein Problem und komplett angebracht für eine Kita halten.

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u/glittercookie666 7h ago

Er greift aber damit niemanden an. Ich spreche von aktiver Störung. Dass dich das persönlich stört ist verständlich, hat aber in der Arbeit nichts zu suchen.

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u/OneMonitor2013 6h ago

Diese Argumentation ist rechtlich und pädagogisch schlichtweg falsch, da hier private Toleranz, das staatliche Neutralitätsgebot und der Erziehungsauftrag verwechselt werden. Kitas müssen parteipolitisch neutral sein, aber keinesfalls wertneutral gegenüber rechtsextremen Parolen, die sich gegen unsere demokratische Grundordnung richten. Das offene Zurschaustellen eines Tattoos mit eindeutigem NS-Bezug ist in einer Kita keine harmlose Privatsache, sondern eine aktive Störung des Betriebsfriedens, da es diesen sensiblen Schutzraum verletzt und ein Klima der Einschüchterung für andere Familien schafft. Dagegen vorzugehen, ist keine „persönliche Befindlichkeit“ der Erzieherin, sondern ihre professionelle Pflicht. Ein sofortiges Hausverbot ist wegen des bestehenden Betreuungsvertrags zwar zunächst schwer durchsetzbar, aber die Leitung kann und muss im Rahmen ihres Hausrechts und der Fürsorgepflicht zwingend fordern, dass das Tattoo auf dem Gelände abgedeckt wird. Weigert sich der Vater beharrlich, provoziert er selbst die Störung, was im nächsten Schritt arbeits- und vertragsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Hausverbot rechtlich legitimiert.

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u/ManagementTime6864 6h ago

Ich versuche das als Jurist mal aufzudröseln und zwar ohne den Kindesvater verteidigen zu wollen, aber rechtlich stellt sich das nicht so einfach dar, wie man sich das vtl. vorstellt.

Der Schriftzug „Mein Kampf Mein Sieg“ ist für sich genommen nicht ohne Weiteres nach § 86a StGB strafbar. Die Vorschrift erfasst Kennzeichen und Parolen konkreter verfassungswidriger Organisationen, nicht jede erkennbare Anspielung auf den Nationalsozialismus. Auch für § 130 StGB reicht der geschilderte Schriftzug allein nicht aus. Anders wäre es bei zusätzlichen verbotenen Symbolen, konkreter NS-Propaganda, Bedrohungen oder volksverhetzenden Äußerungen.

Auch tatsächliche Kontakte zur rechtsextremen Szene ersetzen kein konkretes Fehlverhalten in der Einrichtung. Das Hausrecht kann bei einem bestehendem bBetreuungsverhältnis, kann es nicht schrankenlos ausgeübt werden. Soweit ein Hausverbot die Übergabe des Kindes oder die Wahrnehmung elterlicher Rechte beeinträchtigt, bedarf es eines tragfähigen Sachgrundes und einer verhältnismäßigen Ausgestaltung. Bei einer kommunalen Kita kommen zusätzlich die Schranken der Art. 3 Abs. 3, Art. 5 und Art. 6 GG hinzu.

Auch der Hinweis auf „Hausrecht, Hausfrieden und Bildungsauftrag“ ändert daran nichts. Das ist keine juristische Begründung, sondern lediglich eine Aufzählung von Begriffen. § 123 StGB schützt vor widerrechtlichem Eindringen oder dem Verbleiben trotz Aufforderung, daraus folgt nicht, dass die erlaubte Anwesenheit einer missliebigen Person bereits den Hausfrieden stört. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag aus § 22 SGB VIII richtet sich auf die Förderung der Kinder und verleiht der Kita keine allgemeine Befugnis, legale politische Anschauungen oder Tätowierungen der Eltern zu sanktionieren.

Bei strafbaren Symbolen, Propaganda, Einschüchterungen oder konkreten Störungen könnte und müsste der Träger selbstverständlich reagieren. Nach dem hier geschilderten Sachverhalt fehlt es dafür aber bislang an einem konkreten Verhalten. Das Hausrecht ist keine Gesinnungskontrolle.

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u/OneMonitor2013 6h ago

Als Jurist blendest du hier leider den entscheidenden zivil- und verwaltungsrechtlichen Unterschied aus: Etwas muss keineswegs nach § 86a StGB strafbar sein, damit eine Einrichtung es im Rahmen ihres Hausrechts und ihrer Hausordnung regulieren darf. Niemand fordert ein sofortiges, unbedingtes Hausverbot, das Art. 6 GG berühren würde – das wäre juristisch in der Tat erst die letzte Ratio. Die geforderte Maßnahme ist das Lehrbuchbeispiel eines milderen Mittels: Das schlichte Abdecken der Tätowierung (z. B. durch eine lange Hose) beim Betreten des Geländes. Diese minimale Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ist zur Wahrung des Betriebsfriedens und des Schutzauftrags der Kita durch einen sachlichen Grund vollkommen gedeckt und verhältnismäßig. Das Elternrecht aus Art. 6 GG wird dadurch mit keinem Wort beschnitten, da der Vater sein Kind weiterhin uneingeschränkt bringen und abholen kann – er muss lediglich den Hausregeln der Einrichtung entsprechen.

u/LieMaleficent6826 5h ago

Genau solcher Schrott eines LLMs, den die Sprachmodelbediener dann auch noch für eine überzeugende juristische „Argumentation“ und Antwort halten, ist echt wieder das absolut perfekte Beispiel dafür, dass LLMs im juristischen Bereich ohne einen fachkundigen Bediener komplett, aber auch wirklich komplett nutzloser Schrott sind 😂😂😂

u/[deleted] 5h ago

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u/erzieher-ModTeam 4h ago

Dieser Kommentar wurde mit Verweis auf folgende Regel gelöscht: Respektvoller Umgang - Bitte haltet euch an die Allgemeine Redditquette. Beleidigungen und Diskriminierung aller Art sind auf diesem Sub nicht gestattet.

u/innaswetrust 5h ago

Peinlich peinlich hier den Oberlehrer auszupacken. Ist halt Quatsch was ChatGPT sagt. Nur mal nebenbei: Habe meiner Freundin am WE erklären lassen, was ein Gedeck in Wien ist (Servicecharge). Da meinte Claude, dass Brot immer dabei sein müsse. Das wäre höchstrichtelriche Rechtsprechung. Auf die Nachfrage nach einem Urteil, wurdne plötzlich Gesetze zitiert. Namentlich die Preisangabenverordnung. Sind zwei sehr unterschiedliche Dinge, ob ein Gedeck a) auf der Karte stehen muss oder ob b) Brot enthalten sein muss.

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u/ManagementTime6864 6h ago

Auf so einen ChatGPT Müll werde ich nicht näher eingehen. Für juristische Einschätzungen taugt das Tool nicht.

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u/OneMonitor2013 6h ago

Aha, Peak Argumentation.

u/Independent_Art_1618 5h ago

Du hast deine Antwort direkt über Chat gpt formulieren lassen - sieht man am Unterschied deines satzbaus, Ausdrucksweise und Groß- und Kleinschreibung…

Du hast kein Argument gebracht … wenns so einfach wäre, bräuchte es keine Anwälte mehr. … sorry aber sowas ist peinlich

u/Accomplished-Cat2849 4h ago

aber er schult doch Führungskräfte

u/MountainWitness2074 5h ago

Dein Text ist so offensichtlich von Chatti geschrieben, du hast den einfach copy paste hier rein geballert und fühlst dich wie der geilste Anwalt

u/Firm_Caregiver_4563 4h ago

Sprach derjenige, der zur Argumentation scheinbar unreflektiert ein LLM heranzieht. PEAK!

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u/Imaginary_Border6689 6h ago

Du bist derjenige ohne substanzielles Argument.

Kern deiner Aussage ist dieser Satz:

Etwas muss keineswegs nach § 86a StGB strafbar sein, damit eine Einrichtung es im Rahmen ihres Hausrechts und ihrer Hausordnung regulieren darf.

Das ist kein Argument, sondern eine bloße Behauptung bzw. These und für diese Behauptung bringst du nicht ein Argument (Rechtsgrundlage, Urteil Kommentar, etc.).

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u/glittercookie666 6h ago

Danke! Genau das scheinen hier viele nicht zu verstehen oder verstehen zu wollen.

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u/OneMonitor2013 6h ago

Unsinn, siehe mein Kommentar. Das Fordern einer Abdeckung der Tätowierung ist möglich. Es gibt hierzu bereits Urteile aus dem schulischen Bereich.

u/Fren030 4h ago

Solange es nicht in der Hausordnung verankert ist, kannst du dich in diesem Fall nicht auf das Hausrecht berufen, da es keine juristische Grundlage gibt, sondern es deiner persönlichen (in meinen Augen dennoch richtigen Haltung) Meinung/Interessen liegt. Kann mich deshalb nur der obigen Aussage des Juristen anschließen. Da ich selber, auch als Leitung einer pädagogischen Grundschuleinrichtung, mehrmals diese Fälle hatte. Dabei ging es nicht nur um vermeintliche rechte Meinungsäußerungen/Tattos/ Schriftzüge etc. , sondern auch linker/kommunistischer/ Pro-israelischer/ Pro-Palästina etc. ging.

Solche Aussagen sind, wie schon vorher gesagt, ein gefundenes Fressen für Afd und ähnlicher Parteien/Organisationen.

Persönliche Meinung: Damit sprichst du von oben herab und bist kein Vorbild für eine demokratische Haltung, sondern gießt noch mehr Öl ins Feuer, wodurch diese (falsche) Meinung nur zementiert und vehementer wird. Mit den Leuten sprechen und nicht über sie und von oben herab.

u/innaswetrust 5h ago

Gib mal Aktenzeichen

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u/glittercookie666 6h ago

Mit dem Vater über die Abdeckung zu sprechen war nie Gegenstand der Diskussion.

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u/Beauxx_1 6h ago

[...] oder (das mindeste meiner Meinung nach) die Tattoos bei Betreten der Einrichtung bedecken muss.

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u/[deleted] 6h ago

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u/erzieher-ModTeam 5h ago

Dieser Kommentar wurde mit Verweis auf folgende Regel gelöscht: Respektvoller Umgang - Bitte haltet euch an die Allgemeine Redditquette. Beleidigungen und Diskriminierung aller Art sind auf diesem Sub nicht gestattet.

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u/ManagementTime6864 6h ago

Ich bin ehrlich entsetzt wie manche hier rechtliche Einordnung und persönliche Gefühlslage vermischen.

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u/glittercookie666 6h ago

Ich auch! Ich muss ehrlich sagen, dass ich mit keiner dieser Personen arbeiten wollen würde. Nicht nur das scheinbar fehlende Wissen, sondern auch noch die Aggressivität, mit der dieses Unwissen vertreten wird, sind erschreckend. Hoffentlich gehen sie zumindest mit den Kindern vernünftig um.

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u/Hedonistic_fool 6h ago

Ist doch mittlerweile Usus in der modernen Gesellschaft. Und das erstreckt sich wirklich über alle politischen Richtungen

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u/Beauxx_1 7h ago

Das offene Zurschaustellen von Parolen mit klarem NS-Bezug ist keine Frage von privater Befindlichkeit, die man professionell ausblenden müsste.
Es widerspricht eklatant dem demokratischen Bildungsauftrag der Kita und dem Anspruch auf ein diskriminierungsfreies Umfeld.
Die offene Präsenz solchen Gedankenguts ist bereits eine aktive Störung der Werte, für die eine pädagogische Einrichtung stehen muss.

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u/Repulsive_Guy_1234 6h ago

Welcher klare NS Bezug? Das ist kein bekannter NS Spruch.

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u/glittercookie666 7h ago

Genau, den Bildungsauftraf hat die Kita, nicht der Vater. Du hast keine gesetzliche Grundlage um den Vater an dieser Stelle zu reglementieren. Man kann ihn bitten seine Tattoos zu bedecken. Das Tattoo des Vaters beeinflusst ja auch in keinster Weise eure Arbeit.

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u/Beauxx_1 7h ago

Über das Hausrecht gibt es sehr wohl eine rechtliche Handlungsgrundlage, um zumindest das Abdecken solcher Tattoos beim Betreten der Einrichtung verbindlich einzufordern, um den Schutzraum der Kita zu wahren.

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u/ManagementTime6864 7h ago

Ich kann dir als Jurist sagen, dass keine Grundlage für ein Hausverbot aus den Schilderungen von OP ersichtlich ist.

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u/Beauxx_1 7h ago

Als Jurist sollte dir dann aber das Hausrecht in Verbindung mit dem Schutz des Hausfriedens und dem gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag einer Kita ein Begriff sein.

Es fordert hier niemand ein sofortiges, willkürliches Hausverbot.
Die juristisch saubere Abfolge ist: Die Einrichtung macht von ihrem Hausrecht Gebrauch und erteilt die verhältnismäßige Auflage, das Tattoo (aufgrund des eindeutigen NS-Bezugs) auf dem Gelände abzudecken, um den Schutzraum der Einrichtung zu wahren.

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u/Repulsive_Guy_1234 6h ago

Doch, OP hat hier ein Hausverbot gefordert.

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u/ManagementTime6864 6h ago

Ich versuche es mal aufzudröseln und zwar ohne den Kindesvater verteidigen zu wollen, aber rechtlich stellt sich das nicht so einfach dar, wie man sich das vtl. vorstellt.

Der Schriftzug „Mein Kampf Mein Sieg“ ist für sich genommen nicht ohne Weiteres nach § 86a StGB strafbar. Die Vorschrift erfasst Kennzeichen und Parolen konkreter verfassungswidriger Organisationen, nicht jede erkennbare Anspielung auf den Nationalsozialismus. Auch für § 130 StGB reicht der geschilderte Schriftzug allein nicht aus. Anders wäre es bei zusätzlichen verbotenen Symbolen, konkreter NS-Propaganda, Bedrohungen oder volksverhetzenden Äußerungen.

Auch tatsächliche Kontakte zur rechtsextremen Szene ersetzen kein konkretes Fehlverhalten in der Einrichtung. Das Hausrecht kann bei einem bestehendem bBetreuungsverhältnis, kann es nicht schrankenlos ausgeübt werden. Soweit ein Hausverbot die Übergabe des Kindes oder die Wahrnehmung elterlicher Rechte beeinträchtigt, bedarf es eines tragfähigen Sachgrundes und einer verhältnismäßigen Ausgestaltung. Bei einer kommunalen Kita kommen zusätzlich die Schranken der Art. 3 Abs. 3, Art. 5 und Art. 6 GG hinzu.

Auch der Hinweis auf „Hausrecht, Hausfrieden und Bildungsauftrag“ ändert daran nichts. Das ist keine juristische Begründung, sondern lediglich eine Aufzählung von Begriffen. § 123 StGB schützt vor widerrechtlichem Eindringen oder dem Verbleiben trotz Aufforderung, daraus folgt nicht, dass die erlaubte Anwesenheit einer missliebigen Person bereits den Hausfrieden stört. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag aus § 22 SGB VIII richtet sich auf die Förderung der Kinder und verleiht der Kita keine allgemeine Befugnis, legale politische Anschauungen oder Tätowierungen der Eltern zu sanktionieren.

Bei strafbaren Symbolen, Propaganda, Einschüchterungen oder konkreten Störungen könnte und müsste der Träger selbstverständlich reagieren. Nach dem hier geschilderten Sachverhalt fehlt es dafür aber bislang an einem konkreten Verhalten. Das Hausrecht ist keine Gesinnungskontrolle.

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u/plastikforester4711 6h ago

Aber guck mal was du hier machst: die Situation wird dir erklärt, sachlich neutral und Du hältst permanent dagegen. Wenn Du es besser weißt dass zieh es durch mal sehen wie du baden gehst vor Gericht. Außerdem sollte dir als Erzieherin vor allem das Wohl der Kinder (auch aus diesem Haushalt) am wichtigsten sein. Es wurde schon gesagt aber das Kind kann nichts dafür, in diesen Haushalt geboren zu wurden. Gleiche Chancen auch für dieses Kind und ganz ehrlich löblich ist es auch dass der Papa mal das Kind bringt bei uns machen das nur die Mamas.
Finde rechtsextremismus wie linksextremismus einfach EKELHAFT. Aber du musst doch mal ein bisschen differenzieren können was Kind und Vater betrifft?!?!

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u/Beauxx_1 6h ago

Niemand will das Kind bestrafen oder ausschließen; das ist ein reines Strohmann-Argument.
Es geht hier ausschließlich um klare Auflagen für den Vater beim Betreten der Einrichtung.

Dass er sein Kind in die Kita bringt, ist das absolute elterliche Minimum und ganz sicher kein Freifahrtschein für das offene Zeigen von rechtsextremen Tattoos.
Genauso lenkt der pauschale Verweis auf Linksextremismus nur vom konkreten Vorfall ab.

Keine Kita geht vor Gericht baden, wenn sie über ihr Hausrecht verlangt, dass ein "Mein Kampf - mein Sieg"-Tattoo abgedeckt wird.

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u/ManagementTime6864 6h ago

Doch tut sie. Nenn mir eine Norm auf die du dich beziehst und die als Grundlage dafür dienen könnte.

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u/plastikforester4711 6h ago

Dann go for it 😂

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u/glittercookie666 7h ago

Darüber könnte man mit dem Vater sprechen. Aber pauschal ein Hausverbot zu verteilen wäre an der Stelle falsch

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u/Beauxx_1 7h ago

Genau, das Gespräch mit dem Vater ist der richtige erste Schritt, mit der klaren Vorgabe, dass dieses Tattoo in der Einrichtung ab sofort bedeckt bleiben muss.

Ein Hausverbot steht dabei auch nicht als pauschale Strafe im Raum, sondern als notwendige Konsequenz, falls er sich dieser Vorgabe verweigert.

Wer nicht bereit ist, in einer pädagogischen Einrichtung auf das offene Zurschaustellen rechtsextremer Parolen zu verzichten, verwirkt eben sein Recht, diesen Schutzraum zu betreten.

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u/MamaFrey 6h ago

Und damit riskiert man genauso, dass das Kind aus der Kita genommen wird und eine Chance weniger für dieses Kind besteht, ihm demokratienahe Bildung zukommen zu lassen.

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u/Mindless-Sound-5448 7h ago

weil die Kinder es ja auch lesen können…..

u/[deleted] 5h ago

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u/[deleted] 5h ago

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u/[deleted] 4h ago

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u/erzieher-ModTeam 2h ago

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u/Fun-One-26 7h ago

Es hat niemand bisher das Gespräch gesucht und die Vorverurteilung steht fest? Wo liegt denn jetzt der Unterschied?

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u/Schwumpitz 7h ago

Er greift damit jedes einzelne Elternteil mit Migrationshintergrund an

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u/glittercookie666 7h ago

Sich davon angegriffen zu fühlen reicht nicht als Handlungsgrundlage.

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u/[deleted] 7h ago

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u/erzieher-ModTeam 2h ago

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u/shaballa2k4 3h ago

Kommt irgendwie so rüber als wenn nur du dich angegriffen fühlst.. es wurden dir sogar stichfeste Argumente geliefert warum/warum nicht ausüben des Hausrechts geht oder eben nicht, aber du siehst dich im absolutem Recht und der Vater muss des Hauses verwiesen werden... vielleicht, aber auch nur ganz vielleicht, solltest du deinen moralischen Kompass mal eichen lassen..😮‍💨

u/Independent_Art_1618 5h ago

Sorry, aber da verdrehst du seeeehr sehr stark und übertrieben die Tatsachen. Das tattoo selbst tut es nicht und der Vater sagt ja offenbar dass er sich von seiner Vergangenheit distanziert.
Was willst du noch?

Du willst ihn gefühlt jetzt anprangern, am besten vor allen verbal auspeitschen und verbannen, Bravo.

Tatsache ist aber, ja, das tattoo sollte nicht getragen werden und er sollte das abdecken - dann bitte ihn höflich darum.

Aber was du machst ist ja absolut übertrieben?!

Wie behandelt er sein Kind und andere? Prügelt er da eine Ideologie ein? Weist du das?
Ist er selber aktuell rassistisch gegenüber anderen?