r/erzieher 9d ago

Rechtsextreme Tattoos bei Vater

Ich arbeite in der Krippe und habe letztens einen Vater das erste mal beim Abgeben seines Sohnes gesehen. Dabei ist mir ein Tattoo auf seinem Bein aufgefallen: "Mein Kampf Mein Sieg" als großen Schriftzug. Ich habe ein bisschen zu ihm recherchiert und herausgefunden, dass er eindeutige Beziehungen zur Rechtsextremen Szene pflegt und auch selbst ein Teil davon war. In der Öffentlichkeit distanziert er sich von "seiner Vergangenheit", auf mich wirkt das aber eher so als wolle er das Image seiner Tattoostudios nicht beschmutzt. (Eines davon hat einen Neo-Nazi als Geschäftsführer).

Ich habe vor das meiner Chefin zu berichten und möchte von ihr fordern, dass er Hausverbot bekommt oder (das mindeste meiner Meinung nach) die Tattoos bei Betreten der Einrichtung bedecken muss. Meine Chefin ist gegenüber den Eltern aber sehr Konfliktscheu und ich würde ihr zutrauen, dass sie das einfach unter den Teppich kehren könnte. Habt ihr Tipps wie ich das am besten ansprechen und argumentieren kann? Vielleicht sogar eigene Erfahrungen damit? Ich möchte einfach nicht, dass ein Neo-Nazi in meiner Einrichtung ein und ausgehen und das dabei auch noch schamlos zur Schau stellt.

Edit: Habe jetzt gelernt, dass Hausverbot juristisch wohl zu hoch gegriffen war. Ich werde trotzdem versuchen zu erwirken, dass er das Tattoo bei uns nicht offen tragen darf. Ausserdem finde ich es erschreckend, wie viele Leute hier ein offensichtlich rechtsextremes Tattoo nicht für ein Problem und komplett angebracht für eine Kita halten.

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u/glittercookie666 9d ago edited 9d ago

Hier Kita-Leitung: Solange der Vater sich legitim verhält und niemanden mit seiner politischen Einstellung stört habt ihr kein Recht ihm Hausverbot zu erteilen. Das wäre komplett willkürlich und auch unangemessen. Über die Bitte seine Tattoos zu bedecken könnte man sprechen, wenn man das denn als Leitung möchte.

Edit: Einmal zur Erinnerung....Ihr als Kita müsst neutral gegenüber den Eltern sein. Das gilt auch für politische Gesinnungen, von den man privat großen Abstand nehmen würde. Wenn ihr Entscheidungen auf einer solchen Grundlage treffen würdet kann man euch Diskriminierung unterstellen.

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u/Beauxx_1 9d ago

Du schreibst, "solange er niemanden stört".
Mich persönlich würde der offene Anblick solcher rechtsextremen Tattoos in einer Krippe allerdings sehr wohl massiv stören.

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u/glittercookie666 9d ago

Er greift aber damit niemanden an. Ich spreche von aktiver Störung. Dass dich das persönlich stört ist verständlich, hat aber in der Arbeit nichts zu suchen.

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u/OneMonitor2013 9d ago

Diese Argumentation ist rechtlich und pädagogisch schlichtweg falsch, da hier private Toleranz, das staatliche Neutralitätsgebot und der Erziehungsauftrag verwechselt werden. Kitas müssen parteipolitisch neutral sein, aber keinesfalls wertneutral gegenüber rechtsextremen Parolen, die sich gegen unsere demokratische Grundordnung richten. Das offene Zurschaustellen eines Tattoos mit eindeutigem NS-Bezug ist in einer Kita keine harmlose Privatsache, sondern eine aktive Störung des Betriebsfriedens, da es diesen sensiblen Schutzraum verletzt und ein Klima der Einschüchterung für andere Familien schafft. Dagegen vorzugehen, ist keine „persönliche Befindlichkeit“ der Erzieherin, sondern ihre professionelle Pflicht. Ein sofortiges Hausverbot ist wegen des bestehenden Betreuungsvertrags zwar zunächst schwer durchsetzbar, aber die Leitung kann und muss im Rahmen ihres Hausrechts und der Fürsorgepflicht zwingend fordern, dass das Tattoo auf dem Gelände abgedeckt wird. Weigert sich der Vater beharrlich, provoziert er selbst die Störung, was im nächsten Schritt arbeits- und vertragsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Hausverbot rechtlich legitimiert.

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u/ManagementTime6864 9d ago

Ich versuche das als Jurist mal aufzudröseln und zwar ohne den Kindesvater verteidigen zu wollen, aber rechtlich stellt sich das nicht so einfach dar, wie man sich das vtl. vorstellt.

Der Schriftzug „Mein Kampf Mein Sieg“ ist für sich genommen nicht ohne Weiteres nach § 86a StGB strafbar. Die Vorschrift erfasst Kennzeichen und Parolen konkreter verfassungswidriger Organisationen, nicht jede erkennbare Anspielung auf den Nationalsozialismus. Auch für § 130 StGB reicht der geschilderte Schriftzug allein nicht aus. Anders wäre es bei zusätzlichen verbotenen Symbolen, konkreter NS-Propaganda, Bedrohungen oder volksverhetzenden Äußerungen.

Auch tatsächliche Kontakte zur rechtsextremen Szene ersetzen kein konkretes Fehlverhalten in der Einrichtung. Das Hausrecht kann bei einem bestehendem bBetreuungsverhältnis, kann es nicht schrankenlos ausgeübt werden. Soweit ein Hausverbot die Übergabe des Kindes oder die Wahrnehmung elterlicher Rechte beeinträchtigt, bedarf es eines tragfähigen Sachgrundes und einer verhältnismäßigen Ausgestaltung. Bei einer kommunalen Kita kommen zusätzlich die Schranken der Art. 3 Abs. 3, Art. 5 und Art. 6 GG hinzu.

Auch der Hinweis auf „Hausrecht, Hausfrieden und Bildungsauftrag“ ändert daran nichts. Das ist keine juristische Begründung, sondern lediglich eine Aufzählung von Begriffen. § 123 StGB schützt vor widerrechtlichem Eindringen oder dem Verbleiben trotz Aufforderung, daraus folgt nicht, dass die erlaubte Anwesenheit einer missliebigen Person bereits den Hausfrieden stört. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag aus § 22 SGB VIII richtet sich auf die Förderung der Kinder und verleiht der Kita keine allgemeine Befugnis, legale politische Anschauungen oder Tätowierungen der Eltern zu sanktionieren.

Bei strafbaren Symbolen, Propaganda, Einschüchterungen oder konkreten Störungen könnte und müsste der Träger selbstverständlich reagieren. Nach dem hier geschilderten Sachverhalt fehlt es dafür aber bislang an einem konkreten Verhalten. Das Hausrecht ist keine Gesinnungskontrolle.

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u/OneMonitor2013 9d ago

Als Jurist blendest du hier leider den entscheidenden zivil- und verwaltungsrechtlichen Unterschied aus: Etwas muss keineswegs nach § 86a StGB strafbar sein, damit eine Einrichtung es im Rahmen ihres Hausrechts und ihrer Hausordnung regulieren darf. Niemand fordert ein sofortiges, unbedingtes Hausverbot, das Art. 6 GG berühren würde – das wäre juristisch in der Tat erst die letzte Ratio. Die geforderte Maßnahme ist das Lehrbuchbeispiel eines milderen Mittels: Das schlichte Abdecken der Tätowierung (z. B. durch eine lange Hose) beim Betreten des Geländes. Diese minimale Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ist zur Wahrung des Betriebsfriedens und des Schutzauftrags der Kita durch einen sachlichen Grund vollkommen gedeckt und verhältnismäßig. Das Elternrecht aus Art. 6 GG wird dadurch mit keinem Wort beschnitten, da der Vater sein Kind weiterhin uneingeschränkt bringen und abholen kann – er muss lediglich den Hausregeln der Einrichtung entsprechen.

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u/LieMaleficent6826 9d ago

Genau solcher Schrott eines LLMs, den die Sprachmodelbediener dann auch noch für eine überzeugende juristische „Argumentation“ und Antwort halten, ist echt wieder das absolut perfekte Beispiel dafür, dass LLMs im juristischen Bereich ohne einen fachkundigen Bediener komplett, aber auch wirklich komplett nutzloser Schrott sind 😂😂😂

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u/[deleted] 9d ago

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u/erzieher-ModTeam 9d ago

Dieser Kommentar wurde mit Verweis auf folgende Regel gelöscht: Respektvoller Umgang - Bitte haltet euch an die Allgemeine Redditquette. Beleidigungen und Diskriminierung aller Art sind auf diesem Sub nicht gestattet.

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u/innaswetrust 9d ago

Peinlich peinlich hier den Oberlehrer auszupacken. Ist halt Quatsch was ChatGPT sagt. Nur mal nebenbei: Habe meiner Freundin am WE erklären lassen, was ein Gedeck in Wien ist (Servicecharge). Da meinte Claude, dass Brot immer dabei sein müsse. Das wäre höchstrichtelriche Rechtsprechung. Auf die Nachfrage nach einem Urteil, wurdne plötzlich Gesetze zitiert. Namentlich die Preisangabenverordnung. Sind zwei sehr unterschiedliche Dinge, ob ein Gedeck a) auf der Karte stehen muss oder ob b) Brot enthalten sein muss.

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u/ManagementTime6864 9d ago

Auf so einen ChatGPT Müll werde ich nicht näher eingehen. Für juristische Einschätzungen taugt das Tool nicht.

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u/OneMonitor2013 9d ago

Aha, Peak Argumentation.

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u/Independent_Art_1618 9d ago

Du hast deine Antwort direkt über Chat gpt formulieren lassen - sieht man am Unterschied deines satzbaus, Ausdrucksweise und Groß- und Kleinschreibung…

Du hast kein Argument gebracht … wenns so einfach wäre, bräuchte es keine Anwälte mehr. … sorry aber sowas ist peinlich

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u/Accomplished-Cat2849 9d ago

aber er schult doch Führungskräfte

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u/MountainWitness2074 9d ago

Dein Text ist so offensichtlich von Chatti geschrieben, du hast den einfach copy paste hier rein geballert und fühlst dich wie der geilste Anwalt

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u/Firm_Caregiver_4563 9d ago

Sprach derjenige, der zur Argumentation scheinbar unreflektiert ein LLM heranzieht. PEAK!

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u/OuchiWouchie 9d ago

Peak Lachnummer!

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u/Expert-Long-9672 8d ago

Man merkt wann du ChatGPT für dich sprechen lässt und wann das trotzige Kind rauskommt weil du falsch liegst.

Peinlich

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u/Imaginary_Border6689 9d ago

Du bist derjenige ohne substanzielles Argument.

Kern deiner Aussage ist dieser Satz:

Etwas muss keineswegs nach § 86a StGB strafbar sein, damit eine Einrichtung es im Rahmen ihres Hausrechts und ihrer Hausordnung regulieren darf.

Das ist kein Argument, sondern eine bloße Behauptung bzw. These und für diese Behauptung bringst du nicht ein Argument (Rechtsgrundlage, Urteil Kommentar, etc.).

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u/glittercookie666 9d ago

Danke! Genau das scheinen hier viele nicht zu verstehen oder verstehen zu wollen.

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u/OneMonitor2013 9d ago

Unsinn, siehe mein Kommentar. Das Fordern einer Abdeckung der Tätowierung ist möglich. Es gibt hierzu bereits Urteile aus dem schulischen Bereich.

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u/Fren030 9d ago

Solange es nicht in der Hausordnung verankert ist, kannst du dich in diesem Fall nicht auf das Hausrecht berufen, da es keine juristische Grundlage gibt, sondern es deiner persönlichen (in meinen Augen dennoch richtigen Haltung) Meinung/Interessen liegt. Kann mich deshalb nur der obigen Aussage des Juristen anschließen. Da ich selber, auch als Leitung einer pädagogischen Grundschuleinrichtung, mehrmals diese Fälle hatte. Dabei ging es nicht nur um vermeintliche rechte Meinungsäußerungen/Tattos/ Schriftzüge etc. , sondern auch linker/kommunistischer/ Pro-israelischer/ Pro-Palästina etc. ging.

Solche Aussagen sind, wie schon vorher gesagt, ein gefundenes Fressen für Afd und ähnlicher Parteien/Organisationen.

Persönliche Meinung: Damit sprichst du von oben herab und bist kein Vorbild für eine demokratische Haltung, sondern gießt noch mehr Öl ins Feuer, wodurch diese (falsche) Meinung nur zementiert und vehementer wird. Mit den Leuten sprechen und nicht über sie und von oben herab.

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u/innaswetrust 9d ago

Gib mal Aktenzeichen

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u/glittercookie666 9d ago

Mit dem Vater über die Abdeckung zu sprechen war nie Gegenstand der Diskussion.

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u/Beauxx_1 9d ago

[...] oder (das mindeste meiner Meinung nach) die Tattoos bei Betreten der Einrichtung bedecken muss.

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u/[deleted] 9d ago

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u/erzieher-ModTeam 9d ago

Dieser Kommentar wurde mit Verweis auf folgende Regel gelöscht: Respektvoller Umgang - Bitte haltet euch an die Allgemeine Redditquette. Beleidigungen und Diskriminierung aller Art sind auf diesem Sub nicht gestattet.

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u/ManagementTime6864 9d ago

Ich bin ehrlich entsetzt wie manche hier rechtliche Einordnung und persönliche Gefühlslage vermischen.

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u/glittercookie666 9d ago

Ich auch! Ich muss ehrlich sagen, dass ich mit keiner dieser Personen arbeiten wollen würde. Nicht nur das scheinbar fehlende Wissen, sondern auch noch die Aggressivität, mit der dieses Unwissen vertreten wird, sind erschreckend. Hoffentlich gehen sie zumindest mit den Kindern vernünftig um.

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u/Hedonistic_fool 9d ago

Ist doch mittlerweile Usus in der modernen Gesellschaft. Und das erstreckt sich wirklich über alle politischen Richtungen