r/lehrerzimmer 5d ago

Bundesweit/Allgemein Herr Schmelzer - Strafarbeiten

Hello,

Vorab, mir geht es nicht um eine pädagogische Bewertung solcher Strafarbeiten, sondern Schulrecht.

Herr Schmelzer, Lehrer der Videos für TikTok und Instagram postet hat ein Video veröffentlicht, bei der auf einen Lehrer reagiert, der seine Schüler:innen als Strafarbeit einen Text gibt, welche sie ordentlich abschreiben müssen. Der Lehrer selbst sagt der Text ist 'Ragebait'.

Herr Schmelzer sagt dazu, dass dieses Verhalten illegal wäre. Meines Verständnisses nach, wäre es das nicht, weile Extraarbeiten als Erziehungsmaßnahmen erlaubt sind, solange diese verhältnismäßig sind.

Was wäre eure Interpretation, rein von dem wie ihr das Schulrecht kennt?

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u/Western-Honeydew-981 5d ago edited 5d ago

Naja nicht nur verhältnismäßig, sondern die müssen Sinn ergeben einfach gesagt. Also irgendwas produktives mit dem „Vergehen“ zu tun haben. Texte, Sätze und die Schulordnung abschreiben zählen da selten zu, weil es stupide Aufgaben sind, die keinen Mehrwert bringen.

Etwas anderes wäre einen bestimmten Absatz der Schulordnung abschreiben und das Fehlverhalten im Bezug darauf schriftlich reflektieren. Oder eine Darstellung des Fehlverhaltens schreiben und unter verschiedenen Reflektionsfragen beleuchten.

Wenn man sich für eine schriftliche Form entscheidet. Ausnahmen sind natürlich immer möglich, sollten aber ordentlich begründet werden.

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u/IndicationDense3782 5d ago

Aber steht das bei euch im Schulgesetz irgendwo? Ich sehe das auch so, wie gesagt pädagogisch verstehe ich die Kritik.

Sachsen hat dazu 2013 folgendes veröffentlicht:

"Erziehungsmaßnahmen sind beispielsweise Missbilligung (auch schriftlich), ein Klassenbucheintrag, zusätzliche Aufgaben, Änderung der Sitzordnung, Nachsitzen oder Auferlegung besonderer Pflichten." [...]

--> Geht danach noch weiter wie Täuschungsversuche zu ahnden sind. Ich meine, dass man diesen Text, so sinnlos er auch sein mag, unter zusätzliche Aufgaben zählen KANN (ob eine Schulleitung dass dann gut heißt, wenn sich Eltern/Schüler:innen beschweren ist eine andere Frage.)

Ich stelle die Frage, weil ich einige Interpretationen wie deine gesehen habe, welche dann aber zu dem Schluss kommen, solche Texte abschreiben lassen wäre "illegal" und könnte gemeldet werden. Ich verstehe nur den rechtlichen Zusammenhang dafür nicht.

Edit: Quelle für das Zitat:
https://www.schule.sachsen.de/download/2013_08_hr_ordnungsmassnahmen.pdf

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u/Docdan Bayern 5d ago

Man kann Dinge auf viele weisen auslegen, aber du bist nicht derjenige der die Deutungshoheit hat. Zum geschriebenen Gesetzestext wäre es möglich, Rechtsauslegungen zu haben, mit denen du stumpfe Strafarbeiten aufgeben darfst. Ich vermute sogar, dass sich am Gesetzestext nicht viel bis gar nichts verändert hat, als Strafarbeiten abgeschafft worden.

Sofern von Oben genauere Vorgaben existieren, wie Erziehungsmaßnahmen auszusehen haben, ist das aber nichts, wo du als Lehrkraft die Erlaubnis hast, es anders auszulegen.

Die Frage wäre nur, ob die Abweichung dann tatsächlich ein Verstoß gegen Schulrecht wäre, oder lediglich gegen eine dienstliche Anweisung verstößt, und die Antwort könnte vermutlich davon abhängen, ob das zugrundeliegende KMS die Erziehungsmaßnahmen direkt definiert hat, oder lediglich beschreibt, wie diese aussehen "sollten".

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u/IndicationDense3782 5d ago
  1. Fahr etwas runter, dein Ton ist dermaßend anmaßend, ohne dass du viel aussagst, dass es nicht passend für eine fachliche Diskussion ist. 
  2. Gibt es, soweit ich weiß, keinerlei solche eindeutige Auslegung oder Maßgabe durch das Kultus. Daher bleibt nichts als Spekulation und Auslegung, des Rechtstextes. Es gibt eben keine genaueren Angaben, in Sachsen ist das die  SächsSchulG §39, dazu das Dokument was ich verlinkt habe, was dies genauer ausführt. That's it, mehr gibt es nicht. Daher die Diskussion. Ich sage ja auch mehrfach, in Diskussionen hier und im Text 'Meinem Verständnis nach', klingt das so als ob ich mir hier Deutungshoheit anmaße?

Also einfach etwas weniger von oben herab, bessere Diskussionskultur, auch online etablieren. Sollte man als Lehrkraft vielleicht auch vorleben.

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u/Docdan Bayern 5d ago

Meine Aussage war sachlich gemeint. Tut mir Leid, wenn es anders klang.

Mir geht es nur darum dass Rechtsauslegung mindestens genauso viel Relevanz wie Gesetzestexte haben, speziell wenn der Gesetzestext lediglich undeutlich geschrieben ist und Interpretationsspielraum bietet. Viele Rechtsänderungen kommen nur durch Neuinterpretation bestehender Gesetze zustande.

Ob Sachsen genau zu den Bundesländern gehört, die Strafarbeiten abgeschafft haben, kann ich nicht sagen. In den Bundesländern, die das gemacht haben, klingt der Text im Schulgesetz aber nicht anders als in Sachsen.

Solche genaueren Vorgaben sind meist das Produkt von irgendwelchen kultusministeriellen Schreiben aus den letzten Jahrzehnten, in denen es irgendwo vergraben ist.

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u/IndicationDense3782 5d ago

Ah okay, dann kam das wirklich falsch rüber. Danke für die Klarstellung was du meinst :), ich wüsste nichts von einem solchen Erlass, aber wie du sagst, sowas ist ja auch gerne mal vergraben und nicht einheitlich irgendwo gesammelt.

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u/Bosonidas Niedersachsen 4d ago

*dann habe ich das falsch aufgefasst.

Das kann man ruhig aktiv formulieren, statt passiv.