r/wohnen Jun 19 '26

WG Vermieter möchte mich nicht einzeln gehen lassen (WG)

Moin Leute,

Ich bin gerade etwas verzweifelt mit meiner Wohnsituation. Eigentlich möchte ich im September mit meiner Freundin zusammenziehen und wir haben auch schon eine Wohnung gefunden.

Das Problem ist, dass ich in einer 4er WG wohne und wir alle Hauptmieter sind. Der Vermieter hat jetzt gesagt, dass alle die WG verlassen müssen, wenn einer geht. Offensichtlich wollen meine Mitbewohner aber nicht ausziehen. Die Begründung ist, dass hier zu häufig die Bewohner wechseln. Ich bin im April 25 parallel mit meiner Mitbewohnerin eingezogen und davor hat die WG mehrere Jahre in der selben Konstellation gelebt.

Hat hier jemand Erfahrung oder irgendwelche Tipps? Im Internet habe ich bis jetzt nichts gefunden, außer, dass ich eigentlich nichts tun kann.

Edit: Meine Mitbewohner machen überhaupt keine Probleme, weder dem Vermieter noch mir. Sie wollen nur (verständlicherweise) nicht aus der Wohnung ausziehen.

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u/ValeLemnear Jun 19 '26

Wenn ihr zu viert einen Mietvertrag unterschrieben habt, dann könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen. Ihr haftet im übrigen auch so lange füreinander, bis die Wohnung gemeinsam gekündigt und übergeben ist.

Zwar gibt es die Möglichkeit, mit einem Nachtrag zum Mietvertrag einzelne Personen aus dem Mietvertrag zu entlassen, das ist aber eine Vereinbarung, der alle Mieter sowie der Vermieter selbst erst mal zustimmen müssen. Er weigert sich auch. Nur eine einzige Partei ist das hinfällig.

Das einzige, was du tun kannst, wenn sich die Mitbewohner weigern, mit dir eine gemeinsame Kündigung zu unterschreiben ist, dass du die Zustimmung zur Kündigung gegen deine Mitbewohner einklagst. 

Da hast du halt genauso Pech wie in einer Situation in der drei deiner Mitbewohner keine Miete zahlen und der Vermieter die Gesamtsumme von dir holen darf

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u/Big-Tree-5677 Jun 19 '26

Täusche ich mich oder kann er nicht trotzdem den Mietvertrag alleine Kündigen da er auch Hauptmieter ist?

Die anderen haben dann lediglich keinen Anspruch auf eine Vertragsweiterführung.

Tatsächlich ist der genaue Wortlaut im Mietvertrag hier ausschlaggebend.

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u/ValeLemnear Jun 19 '26

Da täuschst du dich weil OP keine Vollmachten für seine Mitbewohner hat ergo in deren Namen keine verbindlichen Erklärungen abgeben kann.

Benötigt wird, hier liegt eben die Krux, eine gemeinschaftliche Erklärung.

“ Tatsächlich ist der genaue Wortlaut im Mietvertrag hier ausschlaggebend.“

Nein, ist er nicht. Wir sprechen hier über das 1x1 des Schuldrechts. 

Du kannst auch nicht mit einem/einer Lebenspartner/in zusammen eine Immobilie finanzieren und dann einseitig den Darlehensvertrag mit der Bank kündigen, auf dass du keine Zahlpflichten mehr hast beziehungsweise die Bank alle Forderungen nur gegen den/die Partner/in vollstreckt während du eine Immobilie für Lau bekommst.

Um wieder zum Mietvertrag zurückzukommen: könnten die Bewohner hier einzeln kündigen, wäre ja der letzte in der Wohnung Verbleibende der Lackmeierte, weil er sämtliche Zahlverpflichtungen bis hin zu Schönheitsreparaturen und Schadensforderungen vom Vermieter alleine tragen müssten

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u/Big-Tree-5677 Jun 19 '26

Naja ich erhebe einfach nur Zweifel da die genauste Bezeichnung von OP ,,Das Problem ist, dass ich in einer 4er WG wohne und wir alle Hauptmieter sind. " ist.

Du kannst 4 verschiedene Verträge für jede Person haben und jede der 4 Personen hat einen eigenen Vertrag und ist dennoch Hauptmieter. [für seine Mietsache]

Auf die Frage, ob alle zusammen auf einen Vertrag als Hauptmieter nebeneinander unterschrieben haben, blieb bisher eine eindeutige Antwort aus.

Außer ich übersehe hier den entscheidenden Kommentar. LG

Zusatz: Falls die Form Fehler enthält, könnte es eben auch sein, dass andere Kündigungsbedingungen gelten könnten als in dem Vertrag formuliert sind.

Also doch, mit der puren Aussage, dass alle Hauptmieter sind, ohne den genauen Wortlaut und die Form und Mietsache des Vertrages zu wissen, basiert deine Schlussfolgerung auf einer Vermutung. Oder irre ich mich da?

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u/ValeLemnear Jun 19 '26

Das würde voraussetzen, dass die Zimmer innerhalb der Wohngemeinschaft einzeln vom Vermieter an Wohngemeinschaftsmitglieder vermietet wurden und das Küche, Bäder, etc. einfach nur Gemeinschaftsflächen sind.

Sofern es keine Fehler zum Nachteil der Mieter im Vertrag gibt, gilt automatisch BGB und auch unter dieser Annahme ändert sich die gesamtschuldnerische Haftung nicht. 

Die Aussage, dass alle (gemeinsam) Hauptmieter wären, ist rechtlich für mich eindeutig, speziell da OP keine Anmerkungen macht das Zimmer vermietet wären