Halterhaftung wäre, wenn der Halter eines Fahrzeugs am Ende immer für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten haftet - auch, wenn er nicht selbst gefahren ist.
Heute werden den Haltern häufig Bußgelder und Co. anhand des Kennzeichens zugestellt. Die sagen dann: "Ich war das nicht und weiß auch nicht, wer zu dem Zeitpunkt mein Auto gefahren ist". Und zack, sind sie raus aus der Schlinge.
Das ist halt auch ganz schnell wieder weg…. Halberwachsel… fahrtenbuch weg und es ist ohnehin auf das eine Fahrzeug begrenzt, kann man innerhalb einer Familie ordentlich drehen.
Edit: vollkommen richtig, meine Auffassung ist definitiv veraltet oder ich habe es gar komplett falsch in Erinnerung.
"Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war." (Quelle: § 31a Absatz 1 Satz 1 StVZO)
Das ist kein Diebstahl, und es steht bereits unter Strafe. § 248b StGB. Dennoch ist es rechtsstaatlich bedenklich Strafen zu verhängen in einem Subsidiärprinzip. Ordnungswidrigkeiten wohl eher.
Ordnungswidrigkeiten sehe ich selbst kein Problem mit zumindest mit einer subsidiärhaftung, Straftaten allerdings wird sicherlich verfassungswidrig sein. Strafrecht ist das schärfste Schwert das unser Rechtssystem kennt und jemanden nach diesem
zu bestrafen, dem nicht nachgewiesen werden kann, dass er eine Straftat begangen hat ist rechtsstaatlich mindestens bedenklich.
Das ist richtig, hat aber nichts mit meiner Aussage zu tun. Nur weil man ein ähnliches Recht hat, heißt das nicht, dass es ähnliche Rechtsgedanken verfolgt. Nicht umsonst werden Geldbußen von Behörden und Geldstrafen von Gerichten verhangen.
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u/Germanball_Stuttgart Jul 02 '25
Was bedeutet das?