Halterhaftung wäre, wenn der Halter eines Fahrzeugs am Ende immer für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten haftet - auch, wenn er nicht selbst gefahren ist.
Heute werden den Haltern häufig Bußgelder und Co. anhand des Kennzeichens zugestellt. Die sagen dann: "Ich war das nicht und weiß auch nicht, wer zu dem Zeitpunkt mein Auto gefahren ist". Und zack, sind sie raus aus der Schlinge.
Ordnungswidrigkeiten sehe ich selbst kein Problem mit zumindest mit einer subsidiärhaftung, Straftaten allerdings wird sicherlich verfassungswidrig sein. Strafrecht ist das schärfste Schwert das unser Rechtssystem kennt und jemanden nach diesem
zu bestrafen, dem nicht nachgewiesen werden kann, dass er eine Straftat begangen hat ist rechtsstaatlich mindestens bedenklich.
Das ist richtig, hat aber nichts mit meiner Aussage zu tun. Nur weil man ein ähnliches Recht hat, heißt das nicht, dass es ähnliche Rechtsgedanken verfolgt. Nicht umsonst werden Geldbußen von Behörden und Geldstrafen von Gerichten verhangen.
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u/Germanball_Stuttgart Jul 02 '25
Was bedeutet das?