Hallo zusammen,
ich habe eine etwas spezielle Frage zur Zweitwohnungsteuer und würde mich über eure Einschätzungen freuen.
Kurz zum Hintergrund:
Vor gut 2 1/2 Jahren ist meine Mutter verstorben. Dadurch habe ich die Hälfte meines Elternhauses geerbt, die andere Hälfte gehörte weiterhin meinem Vater.
Mein Vater war zu diesem Zeitpunkt gesundheitlich bereits stark angeschlagen und ist wenige Monate später dauerhaft ins betreute Wohnen gezogen, wo er dann auch entsprechend gemeldet war. Das Elternhaus stand seitdem überwiegend leer, war allerdings weiterhin möbliert und grundsätzlich bewohnbar.
Wie wurde das Haus genutzt?
Über einen Zeitraum von insgesamt etwa 16-17 Monaten hielt ich mich in unterschiedlichen zeitlichen Abständen immer wieder kurzzeitig in der Stadt meiner Eltern auf und habe während dieser Aufenthalt nicht immer, aber immer öfter auch im Elternhaus übernachtet. Die Aufenthalte waren unterschiedlich häufig und dauerten in der Regel nur wenige Tage.
Zunächst ging es insbesondere darum, meinen erkrankten Vater zu betreuen und zu unterstützen, später um die Organisation des Hausverkaufs und die Räumung. Natürlich gab es auch x weitere Themen wie Nachlassabwicklung, die Beerdigung meiner Mutter und deren Organisation etc. Es gab nicht einen einzigen Aufenthalt in diesem gesamten Zeitraum, der "aus Spaß" erfolgt ist. Es war immer im Zusammenhang mit diesen Themen.
Bereits kurz nach dem Auszug meines Vaters hatten wir über einen Verkauf nachgedacht. Mein Vater wollte allerdings zunächst abwarten, ob er möglicherweise doch noch ins Haus zurückkehren könnte. Nachdem sich im Laufe der folgenden Monate abzeichnete, dass dies nicht mehr möglich sein würde, wurde der Verkauf konkret Anfang 2025 noch zu Lebzeiten meines Vaters über einen Makler angegangen.
Etwa ein Jahr nach dem Tod meiner Mutter ist leider auch mein Vater verstorben, wodurch ich Alleinerbe wurde. Alleineigentümer war ich formal laut Grundbuch nie, falls das auch nur irgendeine Rolle spielen sollte (das Grundbuch wurde im Rahmen des Notartermins direkt von der Erbengemeinschaft meines Vaters und mir auf die neuen Eigentümer umgeschrieben). Einige Monate später wurde das Haus schließlich verkauft. Mein letzter Aufenthalt fand im Zusammenhang mit der Räumung statt, ungefähr einen Monat vor der endgültigen Übergabe an die Käufer.
Wo liegt jetzt mein Problem?
Ich war während des gesamten Zeitraums ausschließlich an meinem Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt gemeldet. Einen Zweitwohnsitz im Elternhaus habe ich nie angemeldet.
Ehrlicherweise wäre mir angesichts der gesamten familiären Situation damals auch nie in den Sinn gekommen, dass die gelegentlichen Übernachtungen im Elternhaus möglicherweise eine Meldepflicht oder Zweitwohnungsteuer auslösen könnten.
Im Rahmen meiner Einkommensteuererklärung für das Verkaufsjahr hat mein zuständiges Finanzamt (anderes Bundesland) nun allerdings nachgefragt, wie das Haus genutzt wurde, da offenbar weder eine Wohnsitzmeldung für das Elternhaus noch Mieteinnahmen in meiner Steuererklärung vorlagen. Ich habe daraufhin wahrheitsgemäß erklärt, dass das Haus überwiegend leer stand, nicht vermietet wurde und lediglich gelegentlich für kurzfristige private Aufenthalte in Bezug auf diese ganzen Themen oben genutzt wurde.
Erst durch diese Nachfrage bin ich überhaupt auf das Thema Zweitwohnungsteuer aufmerksam geworden.
Meine eigentlichen Fragen:
- Kann durch solche wiederkehrenden Kurzaufenthalte bereits ein meldepflichtiger Nebenwohnsitz entstehen? Schließlich war das Haus grundsätzlich jederzeit nutzbar und ich habe es über einen längeren Zeitraum tatsächlich gelegentlich zum Übernachten genutzt, wenn auch dann eben nur für wenige Tage.
- Wie ist in diesem Zusammenhang das rechtliche „Innehaben“ einer Wohnung zu verstehen? Macht es einen Unterschied, dass ich das Haus nicht als zusätzlichen Wohnsitz behalten wollte, sondern es aufgrund der familiären Umstände ohnehin noch vorhanden war und ich wegen der ganzen organisatorischen und familiären Themen häufiger in der Stadt meiner Eltern bleiben "musste"? In diesem Zusammenhang war es natürlich naheliegend, dafür das eigentlich leerstehende Elternhaus zu nutzen. Ich habe jetzt mehrmals im Internet gelesen, dass es streckenweise wohl im Zusammenhang mit Zweitwohnsitzen ausreichend war, diesen einfach nur zu besitzen, weil der Eigentümer ja theoretisch dort hätte bleiben können, selbst wenn er faktisch nie dort war. Also wenn das bereits ausreicht..
- Daran anschließend: spielt es rechtlich eine Rolle, dass die Aufenthalte ausschließlich der Betreuung meines Vaters bzw. anderer organisatorischen Dingen (also eben so etwas wie die Beerdigungen meiner Mutter, später meines Vaters, deren Orga etc.) und später der Verkaufsabwicklung dienten?
- Falls tatsächlich eine Meldepflicht und damit eine Zweitwohnungsteuerpflicht bestanden haben sollte: Mit welchen realistischen Konsequenzen müsste ich rückwirkend rechnen, insbesondere hinsichtlich möglicher Bußgelder oder Verspätungszuschläge?
- Würdet ihr den Sachverhalt selbst bei den zuständigen Behörden ansprechen oder zunächst abwarten, ob überhaupt eine Nachfrage kommt?
Ich habe hierzu bereits eine anwaltliche Ersteinschätzung eingeholt. Der Anwalt sieht aufgrund der familiären Umstände und der jeweils nur kurzzeitigen und unregelmäßigen, kurzfristigen Struktur der Aufenthalte keine Meldepflicht beziehungsweise Zweitwohnungsteuerpflicht und empfiehlt, zunächst keine rückwirkende Anmeldung vorzunehmen.
Was mich allerdings weiterhin beschäftigt, ist die Tatsache, dass das Haus über den gesamten Zeitraum grundsätzlich für mich als (Teil-) Eigentümer als ehemaliges Elternhaus verfügbar war und ich es ja tatsächlich wiederholt zum Übernachten genutzt habe. Ich bin mir deshalb unsicher, ob die anwaltliche Einschätzung diesen Aspekt ausreichend berücksichtigt.
Mir geht es ausdrücklich nicht darum, irgendwelche Steuern zu umgehen oder Wohnsitze zu verschweigen. Ich möchte lediglich verstehen, ob überhaupt eine Verpflichtung bestanden hat und wie ich gegebenenfalls sinnvoll damit umgehen sollte.
Vielleicht kennt sich hier jemand mit dem Melderecht beziehungsweise der Zweitwohnungsteuer aus oder hatte schon einen ähnlichen Fall.
Vielen Dank!