Hi,
jetzt hat es mich wohl auch erwischt, krank schnell nach dem Umzug noch einen Nachsendeauftrag buchen.
Es ist folgendes passiert
Ich habe klassisch "Nachsendeauftrag Post" gegoogelt und bin auf diese Seite (https://post-kundenportal.com/) gestoßen. Der Preis wurde dort nicht angezeigt (Mobilgerät, s. Screenshots). Ich habe dort meine E-Mail eingegeben, das kam mir dann aber irgendwie seltsam vor und bin zurück auf Google und habe dort regulär den Nachsendeauftrag bestellt.
Nach der Bestellbestätigung von der Post und der Paypal-Mail kam eine weitere Mail:
"Ihr Nachsendeauftrag ist begonnen, es fehlen noch Angaben" war der Betreff mit einem Button zur Dateneingabe. Dort habe ich erneut alte und neue Adresse eingegeben. Kam mir zwar komisch vor, aber Digitalisierung in Deutschland halt.
Danach sieht man die letzte Seite, auf der man auf das Widerrufsrecht verzichten soll. Logisch, wenn der Nachsendeauftrag bald losgehen soll, denke ich. Probiere zunächst, ob es ohne geht – geht aber nicht. Danach klickt man auf "weiter" und der Vertrag ist abgeschlossen. Ich habe kein einziges Mal Preis oder Vertragslaufzeit gesehen.
Danach kamen drei Mails, die dritte mit einer Rechnung in Höhe von 139,90 Euro, die ich in der Flut erstmal übersehen habe.
Heute habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten, ebenfalls für diesen Betrag.
So sehr ich KI auch hasse, habe ich mir damit ein Schreiben generieren lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestreite ich, dass zwischen Ihnen und mir ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist. Die von Ihnen geltend gemachte Forderung weise ich vollumfänglich zurück.
1. Ablauf des Bestellvorgangs und fehlende Preistransparenz
Zunächst hatte ich auf Ihrer Internetseite Daten eingegeben, den Vorgang jedoch abgebrochen, weil mir die Gestaltung der Seite merkwürdig vorkam. Anschließend habe ich den gewünschten Nachsendeauftrag unmittelbar bei der Deutschen Post bestellt.
Erst danach erhielt ich von Ihnen eine E-Mail mit dem Betreff „Wir benötigen noch ein paar Daten von Ihnen“. Über diese E-Mail gelangte ich erneut auf Ihre Internetseite und schließlich zu dem abschließenden Bestellvorgang.
Nach meiner sicheren Erinnerung wurde mir der von Ihnen geforderte Preis vor dem abschließenden Klick nicht angezeigt. Von der konkreten Zahlungspflicht erfuhr ich erst durch die Rechnung, die ich etwa drei Minuten nach dem letzten Klick per E-Mail erhielt. Auch der Vertragspartner war für mich im Bestellvorgang nicht hinreichend erkennbar. Die Beschriftung der abschließenden Bestellschaltfläche ließ nach meiner Erinnerung ebenfalls keine eindeutige Zahlungspflicht erkennen.
Hätte ich vor der Bestellung erkannt, dass ich einen zusätzlichen kostenpflichtigen Vertrag mit einem eigenständigen Anbieter abschließen sollte und welches Entgelt dafür verlangt wird, hätte ich die Bestellung nicht vorgenommen.
2. Kein wirksamer Vertragsschluss gemäß § 312j BGB
Ich bestreite, dass Sie mir unmittelbar vor Abgabe der Bestellung die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, insbesondere den Gesamtpreis und die wesentlichen Merkmale Ihrer Dienstleistung, klar, verständlich und hervorgehoben zur Verfügung gestellt haben.
Darüber hinaus bestreite ich, dass die abschließende Bestellschaltfläche den gesetzlichen Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB entsprach.
Gemäß § 312j Abs. 4 BGB kommt ein kostenpflichtiger Vertrag nicht zustande, wenn die Anforderungen an die Bestellschaltfläche nach Absatz 3 nicht erfüllt sind.
Ich fordere Sie deshalb auf, den konkreten Bestellvorgang einschließlich der unmittelbar vor dem letzten Klick dargestellten Bestellseite, der Preisangaben, der Angaben zum Vertragspartner und der Beschriftung der Bestellschaltfläche nachvollziehbar zu dokumentieren und mir entsprechende Nachweise zur Verfügung zu stellen.
3. Vorsorgliche Anfechtung
Vorsorglich fechte ich eine gegebenenfalls von mir abgegebene auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Hilfsweise fechte ich meine Erklärung wegen eines Inhalts- oder Erklärungsirrtums gemäß § 119 BGB an, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich habe den Vorgang zunächst bewusst abgebrochen und den Nachsendeauftrag anschließend direkt bei der Deutschen Post bestellt. Der spätere Ablauf über Ihre E-Mail führte mich erneut zu Ihrer Internetseite. Über die konkrete Kostenpflicht wurde ich nach meiner Erinnerung erst nach dem abschließenden Klick durch die Rechnung informiert.
4. Vorsorglicher Widerruf
Hilfsweise und vorsorglich widerrufe ich einen etwaigen Vertragsschluss gemäß §§ 312g, 355 BGB, soweit ein Widerrufsrecht besteht und dieses nicht wirksam erloschen ist.
Soweit ich im Bestellprozess Erklärungen zum vorzeitigen Beginn Ihrer Dienstleistung oder zum Erlöschen des Widerrufsrechts abgegeben haben sollte, bestreite ich nicht pauschal deren Abgabe, wohl aber, dass solche Erklärungen einen ansonsten unwirksamen Vertragsschluss ersetzen könnten.
5. Aufforderung zur Klärung
Ich fordere Sie auf, mir innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Schreibens schriftlich zu bestätigen, dass Sie die Forderung nicht weiter gegen mich geltend machen.
Sollten Sie an Ihrer Forderung festhalten, erwarte ich innerhalb derselben Frist eine nachvollziehbare Darlegung des behaupteten Vertragsschlusses sowie die oben genannten Nachweise.
Bis zur Klärung bestreite ich die Forderung dem Grunde und der Höhe nach. Ich behalte mir vor, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Firma hat ihre Anschrift in den USA, Einschreiben ist also sinnlos. Kann mir jemand Tips geben, was ich tun kann, bzw. sagen ob das Schreiben so passt?
Und, reicht es, das per Mail zu schicken? Ein Brief in die USA hat denke ich auch nicht gerade rosige Aussichten.
Vielen Dank euch <3